KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

"Auf geht’s!"

Tanzaufführung

"Auf geht’s!"

Das Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler

Die Landesregierung stellt erneut 90 Mio. Euro für ein Stipendienprogramm zur Verfügung. Nach 2020 und 2021 können sich auch in diesem Jahr bis zu 15.000 Künstlerinnen und Künstler um ein Stipendium in Höhe von 6.000 Euro bewerben.

Die Stipendien richten sich an freischaffende, professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Künstlerinnen und Künstler, die bereits in den ersten beiden Runden ein Stipendium erhalten haben, sind auch jetzt wieder antragsberechtigt. Die Mittel sollen helfen, begonnene Projekte zum Abschluss zu bringen, neue Vorhaben zu konzipieren bzw. umzusetzen oder neue Vermittlungsformate zu erproben.

Mit dem umfangreichen Stipendienprogramm in Höhe von 90 Millionen Euro unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Künstlerinnen und Künstler dabei, ihre Arbeit trotz der weiterhin notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Epidemie fortzusetzen und ihr künstlerisches Potential wieder zu entfalten. Das Stipendienprogramm ist teil des NRW-Stärkungspakets "Kunst und Kultur".

Eine Antragstellung im Rahmen des Künstlerstipendiums "Auf geht's!" im Jahr 2022 ist leider nicht mehr möglich.

Fragen und Antworten zum "Auf geht's" Stipendium

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt freischaffenden, professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten mit Erstwohnsitz im Land Einzelstipendien. Das Land will die Künstlerinnen und Künstler dabei unterstützen, ihre künstlerische Arbeit trotz der weiterhin notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie fortzusetzen.

Das Stipendium wird als Billigkeitsleistung gewährt, die u. a. dem Ausgleich von Nachteilen dient. Voraussetzung ist daher u.a., dass Sie aufgrund der Corona-Pandemie erhebliche finanzielle Einbußen hatten, die nicht kompensiert wurden. Es handelt sich nicht um eine zuwendungsrechtliche Projektförderung, daher ist das Stipendium auch nicht mit anderen Förderungen, Stipendien oder vergleichbaren Unterstützungsleistungen kombinierbar.

Eine Antragstellung war bis zum 31.05.2022 möglich.

Eine Umsetzung ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich. Das Stipendium kann also auch für vorbereitende Arbeiten genutzt werden.

Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Der Sachbericht als Nachweis für die Umsetzung des Vorhabens muss erst zum 31.10.2022 eingereicht werden. Sollten Sie auch zu diesem Zeitpunkt das Vorhaben nicht vollständig umgesetzt haben, können Sie im Sachbericht auch den aktuellen Sachstand und den geplanten Abschlusstermin angeben.

Ja, die Mittel müssen im Laufe des Jahres 2022 verbraucht werden.

Der Nachweis erfolgt durch einen Sachbericht, der der bewilligenden Stelle (Bezirksregierung) bis zum 31.10.2022 zugeleitet werden muss. 

Bis spätestens Ende August erhalten Sie per E-Mail einen persönlichen Link zu einem Online-Formular für den Sachbericht. Andere Formen für die Einreichung des Sachberichts sind nicht vorgesehen! Bitte sehen Sie daher davon ab, Sachberichte direkt an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft oder die Bezirksregierungen zu schicken.

Da die erneute Zusendung des Links für den Sachbericht nur in Form einer Erinnerungsmail möglich ist, bitten wir Sie herzlich, die Mail mit dem persönlichen Link zum Online-Formular sorgfältig aufzubewahren.

Der Sachbericht (bis maximal 10.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) sollte u.a. folgende Angaben beinhalten:

  • Titel des Werkes (falls vorhanden)
  • Ziel, Durchführung und Ergebnis Ihres Vorhabens im Vergleich zum Antrag
  • Wer hat sich mit Ihrem Vorhaben beschäftigt?
  • Über welchen Zeitraum hat sich die Arbeit an Ihrem Vorhaben erstreckt?
  • Haben Sie bei Ihrer Arbeit Perspektiven für die Zukunft gewonnen?

Bei zweckmäßiger Verwendung müssen die Mittel nicht zurückgezahlt werden.

Das Stipendium wird allerdings zurückgenommen, wenn Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht wurden und die Vergabe des Stipendiums somit zu Unrecht erfolgte. Auch kann eine Rückforderung erfolgen, wenn kein Sachbericht bis zum 31.10.2022 eingereicht wurde. Auch kann es zu einer Rückforderung kommen, wenn der Hauptwohnsitz während der Stipendienlaufzeit nach außerhalb NRWs verlegt wird. Die Mittel sind dann unverzüglich in voller Höhe, einschließlich Zinsen, zurückzuzahlen.

Ja, das ist möglich. Bitte verwenden Sie dazu die Formulierung „Gefördert durch ein Künstlerstipendium im Rahmen der NRW-Corona-Hilfen“ und das Logo des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft, das hier als Download zur Verfügung steht. Alternativ erhalten Sie das Logo auch bei Ihrer Bezirksregierung.

Nein, das Stipendium wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Die Stipendien dienen nicht der Absicherung des Lebensunterhalts. Sie verfolgen einen darüberhinausgehenden Zweck.

Wenn Ihre Angaben bei der Beantragung eines Stipendiums richtig und vollständig sind, besteht die Gefahr des Subventionsbetrugs nicht. Nur wer vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben macht oder es vorsätzlich oder leichtfertig unterlässt, Änderungen zu diesen Angaben der Bezirksregierung mitzuteilen, muss mit Konsequenzen rechnen.

Die NRW-Künstlerstipendien „Auf geht’s“ sind nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Zahlungen aus dem Künstlerstipendium sind dennoch in Zeile 15 der Anlage EÜR einzutragen. Betriebsausgaben, die Sie mit dem Stipendium beglichen haben, sind – je nach Verwendung – in die entsprechende Betriebsausgabenzeile einzutragen.

Da die Einnahmen steuerfrei sind und die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben steuerlich nicht abgezogen werden dürfen, müssen Sie die Einnahmen zusätzlich in Zeile 92 und die Ausgaben zusätzlich in Zeile 95 eintragen. Die Gewinnermittlung wird dadurch für steuerliche Zwecke korrigiert.

Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Diese Auskunft bezieht sich weder auf die NRW-Soforthilfe noch die Neustart Kultur-Programme des Bundes, sondern nur auf das „Auf geht’s“-Stipendienprogramm!

FAQs zum Sachbericht 2021 Für das "Auf geht's!" Stipendium

Für das Stipendienprogramm 2022 ist der Sachbericht über ein Online-Formular bis zum 31.10.2022 einzureichen.

Im August erhalten Sie per E-Mail einen persönlichen Link zu einem Online-Formular für den Sachbericht. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spamordner!

Um das Eingabeformular aufzurufen, geben Sie bitte zunächst Ihre Postleitzahl ein. Wenn Sie in der Zwischenzeit umgezogen sind, probieren Sie bitte sowohl die alte als auch die neue Postleitzahl aus.

Klicken Sie dann auf „Absenden“. Das Formular wird sich dann öffnen. Gegebenenfalls müssen Sie hier ein wenig scrollen, da das Formular nicht als Ganzes auf dem Bildschirm erscheint. Nach einem kleinen Text beginnt das Eingabefeld.

Sollten Probleme beim Aufrufen des Formulars auftreten, kann dies daran liegen, dass Sie eine veraltete Browserversion verwenden. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser oder nutzen Sie einen anderen.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Formular nur einmal abschicken können. Nach Abschicken des Sachberichts kann an diesem keine Änderung mehr vorgenommen und der Link nicht mehr verwendet werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Formular nur einmal abschicken können. Nach Abschicken des Sachberichts kann an diesem keine Änderung mehr vorgenommen und der Link nicht mehr verwendet werden!

Bitte schicken Sie in diesem Fall eine Mail an aufgehts-stipendien [at] mkw.nrw.de (aufgehts-stipendien[at]mkw[dot]nrw[dot]de). Wir werden Ihnen dann zeitnah einen neuen Link zusenden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies nur in Einzelfällen möglich ist.

Der Link kann mehrmals verwendet werden. Sobald Sie den Sachbericht/das Formular jedoch abgeschickt haben, kann der Link nicht noch einmal verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass die Eingaben nicht gespeichert werden können.

Nein, dies ist nicht möglich. Es empfiehlt sich daher, die Bearbeitung in einer Sitzung abzuschließen.

Nein, dies ist nicht möglich.

Sollten Sie das Stipendium nicht in Anspruch genommen und den Betrag zurückgezahlt haben, bitten wir Sie dennoch darum, den Link zum Sachbericht aufzurufen und die Rückzahlung im Formular zu bestätigen. Nur so kann der Vorgang abgeschlossen werden. Sie müssen lediglich das entsprechende Feld ankreuzen, weitere Angaben sind nicht erforderlich.

Grundlage für die Programmierung des Sachberichts waren die Formulare für die NRW-Soforthilfe. Um eine schnelle Programmierung des Sachberichts zu gewährleisten, mussten die abgebildeten Soforthilfe-Logos und als Absender „noreply [at] soforthilfe-corona.nrw (noreply[at]soforthilfe-corona[dot]nrw)“ übernommen werden. Bei den Künstlerstipendien handelt es sich nicht um die NRW-Soforthilfe. Auch werden diese nicht auf die Soforthilfe angerechnet.

Wir behalten uns vor, die ordnungsgemäße Mittelverwendung zu prüfen. Sollen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Abgabe des Sachberichts keine weitere Nachricht von uns erhalten, gilt Ihr Fördervorgang bei uns als abgeschlossen.

Haben Sie noch Fragen?

Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne mit einer E-Mail an aufgehts-stipendien [at] mkw.nrw.de (aufgehts-stipendien[at]mkw[dot]nrw[dot]de).