KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Geldscheine

BAföG

Jedes junge Talent soll in Nordrhein-Westfalen die Chance auf ein Studium haben – unabhängig von sozialer und wirtschaftlicher Situation. Das BAföG ermöglicht die Finanzierung. Es wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Zuständig sind die Studierendenwerke.

Ausbildungsförderung Die wichtigsten Fragen und Antworten

Ausbildungsförderung wird grundsätzlich für die Dauer der in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegten Regelstudienzeit geleistet. Es gibt Ausnahmetatbestände, die eine Förderung für eine längere Zeit ermöglichen (z.B. Erziehung eines Kindes).

Nach Ausschöpfen der Förderungsdauer kann die Förderung um maximal zwölf weitere Monate als Bankdarlehen gewährt werden.

Die Förderung endet grundsätzlich mit dem Ende des Monats in dem das Abschlussergebnis bekannt gegeben wird. Sie endet spätestens mit dem Ablauf des zweiten Monats nach dem Monat, in dem der letzte Prüfungsteil abgelegt wurde.

Bei lediglich vorläufiger Zulassung zum Masterstudium kann BAföG unter Vorbehalt der Rückforderung geleistet werden. Erforderlich ist, dass innerhalb eines Jahres eine endgültige Zulassung erfolgt. Das bedeutet, dass eine Förderung für das Masterstudium auch bereits vor dem Nachweis eines erworbenen Bachelorabschlusses durchgeführt werden kann.

Vor der Aufnahme eines Masterstudiums kann ein Vorabentscheid über die Förderfähigkeit dem Grunde nach beantragt werden.

Im Fall einer längeren Bearbeitung von Erstanträgen werden Abschlagzahlungen für die Dauer von vier Monaten geleistet. Die Höhe beträgt bis zu 80 Prozent des jeweils voraussichtlich zustehenden Bedarfs. Voraussetzung für die Abschlagzahlung ist, dass dem Amt für Ausbildungsförderung alle zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen vorliegen und eine Entscheidung über den Antrag nicht binnen sechs Wochen getroffen oder Zahlungen nicht binnen zehn Wochen geleistet werden.

BAföG wird frühestens ab Antragstellung ausgezahlt. Am sichersten ist es daher, den Antrag sofort nach Zusage des Studienplatzes beim zuständigen Studierendenwerk einzureichen.

Auch für ein Studium im Ausland kann BAföG beantragt werden – für ein vollständiges Studium bis zum berufsqualifizierenden Abschluss allerdings nur in der EU und in der Schweiz.

Die Rückzahlung des Darlehens beginnt in der Regel fünf Jahre nach Ende der Förderung und ist auf maximal 10.000 Euro begrenzt.