Bauen und Investieren an Hochschulen
Aus- und Neubau von Hochschulen Investitionen in die Infrastruktur
Die Länder sind allein für den Aus- und Neubau von Hochschulen einschließlich der Universitätskliniken zuständig. Im Bereich des Hochschulbaus stellt das Land Nordrhein-Westfalen Mittel bereit für:
- die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen (Neubau, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen),
- den erforderlichen Grunderwerb,
- die Beschaffung von Ersteinrichtungen und Großgeräten sowie
- die Bauunterhaltung.
Zum Abbau des Sanierungs- und Modernisierungsstaus an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung darüber hinaus Bauprogramme verabschiedet: Mit dem Hochschulmodernisierungsprogramm (HMoP) stehen seit 2009 insgesamt 2 Milliarden Euro bereit, im nachfolgenden Hochschulbaukonsolidierungsprogramm (HKoP) werden 26 Bauprojekte an verschiedenen Hochschulstandorten in Nordrhein-Westfalen realisiert.
Grundlage für Spitzenforschung Forschungsbauten
Durch die Förderung von Forschungsbauten soll die erfolgreiche Teilnahme der deutschen Hochschulen am nationalen und internationalen Wettbewerb in der Forschung verbessert werden. Die formale Entscheidung über die Aufnahme der Forschungsbauten in die gemeinsame Förderung durch Bund und Länder trifft die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) auf Empfehlung des Wissenschaftsrates (WR). Der Bund trägt die Hälfte der Projektkosten.
Eine Liste der genehmigten Forschungsbauten finden Sie unten im Downloadbereich.
Forschung, Lehre, Krankenversorgung Großgeräte
Für die Finanzierung von Großgeräten gibt es in Nordrhein-Westfalen zwei mögliche Verfahrenswege. Für beide Verfahrenswege werden die Anmeldungen beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft eingereicht.
Landesfinanzierte Großgeräte
Das Land fördert den Erwerb von Großgeräten für den Einsatz in Lehre, Forschung und/oder Krankenversorgung. Dabei müssen die Investitionskosten oberhalb einer sogenannten Bagatellgrenze von 200.000 Euro für Universitäten und Universitätsklinika und 100.000 für Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen liegen. Für die Bereitstellung von Investitionsmitteln ist weiterhin eine vorherige Begutachtung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) erforderlich.
Gemeinschaftsfinanzierte Großgeräte
Auch der Bund beteiligt sich an überregionalen Fördermaßnahmen im Hochschulbereich. Er fördert unter anderem Großgeräte, die überwiegend der Forschung dienen. Die Bagatellgrenze liegt bei 200.000 Euro für Universitäten und Universitätsklinika und bei 100.000 Euro für die Fachhochschulen. In diesen Fällen trägt der Bund die Hälfte der Investitionskosten. Begutachtung und Bereitstellung der Bundesmittel werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vorgenommen.
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