KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Gleichstellungsbeauftragte

Viele verschiedene Worte rund um das Thema Gleichstellung

Gleichstellungsbeauftragte

Bei der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) spielen die Gleichstellungsbeauftragten eine Schlüsselrolle. Die gesetzlichen Regelungen haben ihre Position nachhaltig gestärkt.

Unterstützung, Mitwirkung und Kontrolle Aufgabenspektrum der Gleichstellungsbeauftragten

Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Vertreterinnen müssen umfassend und frühzeitig insbesondere an allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen beteiligt werden. Dabei wirken sie unterstützend und beratend bei sämtlichen Maßnahmen der Hausleitung mit, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann bezogen auf die Beschäftigten im Ministerium für Kultur und Wissenschaft haben könnten. Sie haben außerdem das Recht auf Akteneinsicht und Widerspruch sowie ein Teilnahme- und Rederecht in Gremien. Für die Erfüllung dieser Aufgaben werden sie gemäß des LGGs von anderen dienstlichen Aufgaben freigestellt.


Die Gleichstellungsbeauftragten haben eine wichtige Unterstützungs-, Mitwirkungs- und auch Kontrollfunktion. Ihre Stellung ist nicht mit der der Personalvertretung vergleichbar: Sie sind Teil der Verwaltung und nicht wie die Personalvertretung ihr Gegenpart. Im Verwaltungsgefüge haben sie eine Sonderrolle, die insbesondere in dem unmittelbaren Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung, der fachlichen Weisungsfreiheit und dem Widerspruchsrecht ihren Ausdruck findet.
Sie haben ein breites Aufgabenspektrum. Zuständig für die Einhaltung der Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern ist jedoch die jeweilige Dienststelle. Dies ist auch Ausdruck der Strategie des "Gender Mainstreaming", nach dem die Geschlechterperspektive von Anfang an in jedes staatliche Handeln einzubeziehen ist.

Zu den einzelnen Aufgaben gehören daher insbesondere:
-    Mitwirkung bei der Erstellung des Gleichstellungsplans
-    Mitwirkung bei Stellenausschreibungen
-    Mitsprache bei personellen Auswahlentscheidungen
-    Mitwirkung bei organisatorischen Maßnahmen

Zusätzlich zu der Gleichstellung innerhalb des Ministeriums sind die Mitarbeiterinnen des Referats 114 auch für die Chancengleichheit zwischen Frau und Mann im Kontext der nordrhein-westfälischen Hochschulen zuständig.