Bundesförderprogramm „Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen in Deutschland“ (INK)
Gefördert werden können kulturelle Investitionen wie Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen an national bedeutsamen und das nationale Kulturerbe prägenden Kultureinrichtungen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige sowie staatliche und kommunale Einrichtungen. Besonders wünschenswert sind Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Bilanz und energetischen Sanierung. Der Bund finanziert grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Ko-Finanzierung erfolgt in der Regel durch das Land Nordrhein-Westfalen, sie ist jedoch auch durch Kommunen oder Dritte möglich. Für die Fördertranche 2025 werden bis zu 20 Mio. € an Bundesmitteln bereitgestellt. Die Fördervoraussetzungen können den Fördergrundsätzen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entnommen werden.
Die Auswahlentscheidung über die zu fördernden Projekte obliegt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und wird im April 2025 erwartet. Die Beantragung der Bundesförderung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung unter Verwendung des Bewerbungs-Maßnahmenbogens. Der Antrag für eine Förderung im Jahr 2025 ist bis spätestens Mitte September 2024 bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung einzureichen, da die Vorprüfung und Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen bis zum 01.10.2024 von dort erfolgen muss. Mehrjährige Fördermaßnahmen - bis zu vier Jahren - sind grundsätzlich möglich.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: