©Bezirksregierung Münster Förderungen Die Förderrichtlinie § 96 BVFG befasst sich mit der Förderung von Kulturpflege der Vertriebenen und Bildungsarbeit zum Thema "Flucht und Vertreibung". Lesen Sie hier mehr zur Arbeit des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft in diesem Bereich. Förderrichtlinie § 96 BVFG Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen gemäß § 96 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz – BVFG) durch das Land Nordrhein-Westfalen
Förderrichtlinie § 96 BVFG Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen gemäß § 96 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz – BVFG) durch das Land Nordrhein-Westfalen
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