Förderrichtlinie § 96 BVFG
Die Richtlinie Kulturpflege und politische Bildung fördern
Die am 1. April 2017 in Kraft getretene Richtlinie, die die alte Richtlinie aus dem Jahr 1993 abgelöst hat, ist ein wichtiges Element im Rahmen der Neuausrichtung der Förderung nach § 96 BVFG – Kulturpflege der Vertriebenen und Bildungsarbeit zum Thema „Flucht und Vertreibung“.
Der Prozess der Erarbeitung der Richtlinie war offen und transparent angelegt. Die Institutionen der Vertriebenen und Spätaussiedler wurden einbezogen.
Konzeptionelle Ziele sind, Bewährtes zu erhalten und Neues hinzuzufügen. In diesem Sinne werden auch weiterhin Projekte zur Kulturpflege gefördert.
Hinzu kommt die bisher ausgeschlossene Förderung von Projekten zur (historisch-)politischen Bildung. Damit soll erreicht werden, dass sich insbesondere junge Menschen stärker für die Thematik interessieren.
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