KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Förderrichtlinie § 96 BVFG

Förderrichtlinie § 96 BVFG

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen gemäß § 96 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz – BVFG) durch das Land Nordrhein-Westfalen

Die Richtlinie Kulturpflege und politische Bildung fördern

Die Richtlinie ist ein wichtiges Element im Rahmen der Neuausrichtung der Förderung § 96 BVFG - Kulturpflege der Vertriebenen und Bildungsarbeit zum Thema "Flucht und Vertreibung".