Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand dieser Erklärung: 11.10.2023.
Diese Erklärung wurde auf Basis einer durchgeführten Selbstbewertung durch das Barrierefreiheitsteam des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 erstellt und in diesem Jahr aktualisiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website und ihre Unterseiten sind mit den Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) vom 18. Juni 2019 vollständig vereinbar (Stand: Anfang 2020).
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich über das Kontaktformular an das Redaktionsteam wenden, um Ihre Hinweise und Anregungen zu teilen. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass nicht alle PDF-Dokumente auf dieser Website barrierefrei sind.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
ueberwachungsstelle-nrw [at] it.nrw.de (subject: Anfrage%20zum%20Thema%20Barrierefreiheit%20auf%20www.mkw.nrw) (E-Mail an die Überwachungsstelle senden)
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie unter www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik.
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.mkw.nrw von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
ombudsstelle-barrierefreie-it [at] mags.nrw.de (subject: Anfrage%20zum%20Thema%20Barrierefreiheit%20auf%20www.mkw.nrw) (E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden)
Telefonisch ist die Ombudstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211/855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.
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