Professorinnenprogramm 2030
Eckpunkte des Programmes Die Förderung
Die Förderung erfolgt ausschließlich für Berufungen auf unbefristete W2/W3-Stellen. Die Berufung kann im Vorgriff auf eine künftig freiwerdende oder zu schaffende Stelle (vorgezogene Berufung) oder auf eine vorhandene freie Stelle (Regelberufung) erfolgen. Pro Hochschule können bis zu 3 Professuren gefördert werden. Hochschulen, deren Konzept mit dem Prädikat „gleichstellungsstarke Hochschule“ ausgezeichnet wurde, können zudem eine Förderung für eine zusätzliche Stelle für eine Nachwuchswissenschaftlerin erhalten.
Die höchstmögliche Fördersumme beträgt 165.000 Euro pro Stelle pro Jahr (maximal 5 Jahre). Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte vom Bund und vom jeweiligen Land. Die höchstmögliche Fördersumme je zusätzlicher Stelle für eine Nachwuchswissenschaftlerin beträgt 95.000 Euro jährlich, die je zur Hälfte von Bund und Land getragen wird.
Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule" Gleichstellungskonzepte für Parität an der Hochschule
- Voraussetzung für eine Förderung ist die positive Bewertung eines durch die Hochschule beschlossenen Gleichstellungskonzepts für Parität an der Hochschule durch ein unabhängiges Begutachtungsgremium.
- Das Begutachtungsgremium bestimmt je Einreichungsrunde die besten Gleichstellungskonzepte für Parität an der Hochschule. Die ausgewählten Hochschulen erhalten das Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ und die Möglichkeit zur Förderung einer zusätzlichen Stelle für eine Nachwuchswissenschaftlerin, die in eine unbefristete Professur münden sollte.
- Die Hochschulen haben die Möglichkeit, bei der Erstellung der Gleichstellungskonzepte zusammenzuarbeiten. Die Einreichung und Bewertung erfolgt aber hochschulindividuell.
- Von den ursprünglichen drei Calls gibt es jetzt noch einen Call, zu dem die Gleichstellungskonzepte für Parität an den Hochschulen beim DLR eingereicht werden können. Die Fristen sind der Website des BMBF zu entnehmen.
Im Überblick Alle Hochschulen aus Nordrhein-Westfalen, die im ersten Call erfolgreich waren
- Fachhochschule Aachen
- Hochschule Bielefeld
- Hochschule Bochum
- Hochschule für Musik und Tanz Köln
- Hochschule Niederrhein
- Hochschule Ruhr-West
- Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
- Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
- Technische Universität Dortmund
- Technische Hochschule Köln
- Universität Bielefeld
- Universität Duisburg-Essen
- Universität Siegen
- Universität Münster
Besondere Erfolge gab es für die Fachhochschule Aachen, die Hochschule Bielefeld, die Universität Bielefeld und die Technische Hochschule Köln: Ihnen wurde von der Jury das Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ verliehen.
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