Neue Künste Ruhr
Neue Künste Ruhr
Virtual Reality, zeitgenössische Akrobatik, Breakdance oder Techno-Sounds – mit dem bis 2030 angelegten Dekadenprojekt „Metropole der Künste Ruhr“ fördert die Landesregierung unter dem Dach der Ruhr-Konferenz umfassend junge künstlerische Ausdrucksformen im Ruhrgebiet und setzt so frische Impulse im dichten Kulturangebot der Metropole Ruhr.
Ziel ist die Etablierung eines Ökosystems neuer, internationaler Künste, das künftig das kulturelle Profil der Region auf besondere Weise prägen und die nationale wie internationale Sichtbarkeit stärken soll. Als „Metropole der Künste“ soll das Ruhrgebiet so attraktiv werden, dass immer mehr junge Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturarbeitende durch hervorragende Arbeits- und Lebensbedingungen an die Region gebunden werden.
Im Zentrum des Vorhabens stehen die Neuen Künste Ruhr. Diese sind:
- Die digitalen Künste, die auf meist interaktive Weise neue ästhetische Erlebnisse und Produktionsweisen ermöglichen. Sie nehmen dabei die Effekte der Digitalisierung auf alle Lebensbereiche in den Fokus.
- Die Urban Arts, die verschiedene Künste und Kulturen wie HipHop, Street Art, Mural Art und Urbaner Tanz (z. B. Breakdance, Krumping) umfassen. In eigenen Formaten und in Verbindung mit beispielsweise Tanz, bildender Kunst und Musik ermöglichen sie ästhetisches Erleben und Produzieren.
- Der Neue Zirkus, der Elemente der Artistik mit zeitgenössischem Tanz, moderner oder klassischer Musik, Theater, Sprache, bildender Kunst und Medienkunst verknüpft. Er arbeitet dafür unter anderem mit theatralen und experimentellen Formaten.
- Die Szene der elektronischen Musikkultur, die Klangkunst, bildende Kunst, Lichtkunst, darstellende Kunst und Tanz kombiniert. Sie umfasst zudem Schnittstellen zu weiteren Disziplinen und den nachhaltigen Aufbau von Awareness-Strukturen.
Anträge für Projekte können einmal jährlich online auf kultur.web.nrw.de gestellt werden. Die aktuelle Frist für Projektvorhaben im Jahr 2025 endete am 14.06.2024. Derzeit können keine Projektanträge eingereicht werden.
Grundsätzlich ist vor der Antragstellung eine Beratung durch die Programmkoordination erforderlich. Alle Informationen zur Antragsstellung und zum weiteren Verfahren sind den Fördergrundsätzen zu entnehmen.
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