KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Rechtsgrundlagen Kultur

Drei Gemälde an einer Wand, davor eine schwarze Sitzbank.

Rechtsgrundlagen Kultur

Das Thema Kultur hat in Nordrhein-Westfalen einen besonderen Stellenwert. Die Förderung und Ausgestaltung der nordrhein-westfälischen Kulturlandschaft basiert auf entsprechenden rechtlichen Grundlagen.

Transparenz und Planungssicherheit Das Kulturfördergesetz

Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das eine gesetzliche Regelung für die Kulturförderung trifft. Die Landesverfassung verpflichtet das Land zur Förderung von Kunst und Kultur. Das Kulturfördergesetz, das am 24.12.2014 in Kraft getreten ist, konkretisiert diesen Verfassungsauftrag und gestaltet ihn aus.

Das Kulturfördergesetz bedeutet eine kulturpolitische Standortbestimmung, in der die wesentlichen Ziele, Schwerpunkte und Grundsätze der Kulturförderung in Nordrhein-Westfalen definiert werden. Es geht darum, die politische Bedeutung der Kultur und der Kulturförderung des Landes deutlich zu machen und zu stärken sowie zu einer zukunftsfähigen Entwicklung der Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens beizutragen. Das Gesetz trägt zu mehr Transparenz und Planungssicherheit in der Kulturförderung bei.

  • Das Gesetz zielt auf eine Intensivierung und Verbesserung der Kooperation und Kommunikation zwischen Land und Gemeinden sowie auf ein besseres Ineinandergreifen dieser beiden Ebenen der Kulturförderung ab.
  • Auch der Landeskulturbericht trägt sowohl durch den Erarbeitungsprozess als auch durch die aus seinen Ergebnissen zu ziehenden Schlussfolgerungen dazu bei.
  • Mit dem Gesetz wird die kulturelle Bildung in einem umfassenden Sinne zum Querschnittsthema der Kulturförderung. Das Gesetz verankert u.a. die kulturelle Bildung als Auftrag für alle Kulturinstitutionen des Landes.
  • Im Zusammenhang mit dem Gesetz wurde eine Förderrichtlinie geschaffen, welche für einige Verbesserungen und Erleichterungen im Zuwendungsverfahren sorgt.

Das Gesetz bewahrt den Freiraum, den Kunst und Kultur zu ihrer autonomen Weiterentwicklung benötigen.

Rahmen der Kulturförderung in NRW Was regelt das Kulturfördergesetz?

  • Das KFG richtet sich in erster Linie an das Land. Es regelt umfassend die Handlungsfelder und Verfahrensweisen der Landeskulturförderung.
  • Das Gesetz wahrt die verfassungsrechtliche Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen. Es greift also nicht in die Entscheidungsfreiheit der Städte und Gemeinden ein.
  • Das Gesetz führt für die Kulturförderung des Landes zwei neue Instrumente ein: den Kulturförderplan und den Landeskulturbericht.

Der Kulturförderplan legt jeweils für fünf Jahre die Ziele und Schwerpunkte der Landesförderung fest. Zwar steht der Plan unter dem Vorbehalt der jährlichen Beschlussfassung des Haushaltsgesetzgebers, doch bedeutet er eine politische Konsensbildung und Festlegung der Landesregierung, die für die Kulturschaffenden und -verantwortlichen im Land eine erhebliche verbesserte Vorhersehbarkeit und mehr Planungssicherheit bedeuten.

Der Landeskulturbericht nimmt einmal in jeder Legislaturperiode zur Lage der Kultur in Nordrhein-Westfalen Stellung – also nicht nur zur Landeskultur, sondern auch zur Kultur in den Gemeinden. Er wird in einem mehrjährigen Arbeits- und Forschungsprozess, an dem zahlreiche Institutionen und Personen beteiligt sind, erarbeitet. Er enthält statistische Daten, Evaluationen und Forschungsergebnisse, die für die Kulturarbeit und Kulturförderung aller Ebenen von Nutzen sind.

  • Das Gesetz zielt auf eine Intensivierung und Verbesserung der Kooperation und Kommunikation zwischen Land und Gemeinden sowie auf ein besseres Ineinandergreifen dieser beiden Ebenen der Kulturförderung ab.
  • Auch der Landeskulturbericht trägt sowohl durch den Erarbeitungsprozess als auch durch die aus seinen Ergebnissen zu ziehenden Schlussfolgerungen dazu bei.
  • Mit dem Gesetz wird die kulturelle Bildung in einem umfassenden Sinne zum Querschnittsthema der Kulturförderung. Das Gesetz verankert unter anderem die kulturelle Bildung als Auftrag für alle Kulturinstitutionen des Landes.
  • Im Zusammenhang mit dem Gesetz wurde eine Förderrichtlinie geschaffen, die für einige Verbesserungen und Erleichterungen im Zuwendungsverfahren sorgt.
  • Das Gesetz bewahrt den Freiraum, den Kunst und Kultur zu ihrer autonomen Weiterentwicklung benötigen. 

Mit dem Kulturförderplan, der jeweils am Anfang einer Legislaturperiode aufgestellt wird, mit dem die gesamte Kulturlandschaft betreffenden Landeskulturbericht NRW, mit dem schon seit einigen Jahren existierenden Kulturförderberichtsowie mit den Evaluationen der Fördermaßnahmenund den damit verbundenen Wirksamkeitsdialogen(§§ 22–27 KFG) entsteht für den Kulturbereich eine in Deutschland bisher einmalige Governance-Struktur.