Allgemeine Weiterbildung Die Förderung des lebensbegleitenden Lernens ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Weiterbildung. Überblick: Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen Das Weiterbildungsgesetz und das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz bilden in Nordrhein-Westfalen die Grundlage für das lebensbegleitende Lernen. Hilfestellung bietet die Weiterbildungsberatung. Arbeitnehmerweiterbildung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen können sich für bis zu fünf Arbeitstage im Jahr für berufliche und politische Weiterbildung freistellen lassen. Dies regelt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW). Onlinegestütztes Digitales Berichtswesen in der Weiterbildung Mit einem effizienten Berichtswesen soll in Nordrhein-Westfalen die Entwicklung der Weiterbildungslandschaft erfasst und beobachtet werden. Innovationsfonds für die Weiterbildung Mit der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes (WbG) wurde ein „Innovationsfonds für die Weiterbildung“ als neues Förderinstrument gesetzlich verankert. Förderung von Einrichtungen und Regionalkonferenzen Das Weiterbildungsgesetz regelt die Förderung von Einrichtungen der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen und Lehrgänge zum Nachholen von Schulabschlüssen. Bei den jährlichen Regionalkonferenzen wird die Wirksamkeit des Gesetzes fachspezifisch überprüft. Landesweiterbildungsbeirat Der Landesweiterbildungsbeirat berät die Landesregierung in allen Fragen der allgemeinen Weiterbildung und gibt Empfehlungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Weiterbildung ab. Lehren und Lernen im digitalen Wandel – Digitalisierung in der Weiterbildung Digitale Wandlungsprozesse sind auch in der gemeinwohlorientierten pluralen Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Thema. Die Landesregierung will die Digitalisierung in der Weiterbildung stärken und die damit verbundenen Chancen bestmöglich nutzen. Novellierung Weiterbildungsgesetz Das bisherige Weiterbildungsgesetz wurde überarbeitet, um die Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen zukunftsfähig aufzustellen. Qualitätssicherung in der Weiterbildung Qualitätssicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildungskonzepte in Nordrhein-Westfalen. Prüfungen und Siegel garantieren, dass Kriterien eingehalten werden. Supportstelle Weiterbildung (SWB) Die Supportstelle Weiterbildung bietet Einrichtungen und Verbänden der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen Unterstützung. Weiterbildungsrecht Das Recht auf lebenslanges Lernen wird in Nordrhein-Westfalen durch das Weiterbildungsgesetz und das Arbeitsnehmerweiterbildungsgesetz gefestigt.
Überblick: Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen Das Weiterbildungsgesetz und das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz bilden in Nordrhein-Westfalen die Grundlage für das lebensbegleitende Lernen. Hilfestellung bietet die Weiterbildungsberatung.
Arbeitnehmerweiterbildung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen können sich für bis zu fünf Arbeitstage im Jahr für berufliche und politische Weiterbildung freistellen lassen. Dies regelt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW).
Onlinegestütztes Digitales Berichtswesen in der Weiterbildung Mit einem effizienten Berichtswesen soll in Nordrhein-Westfalen die Entwicklung der Weiterbildungslandschaft erfasst und beobachtet werden.
Innovationsfonds für die Weiterbildung Mit der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes (WbG) wurde ein „Innovationsfonds für die Weiterbildung“ als neues Förderinstrument gesetzlich verankert.
Förderung von Einrichtungen und Regionalkonferenzen Das Weiterbildungsgesetz regelt die Förderung von Einrichtungen der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen und Lehrgänge zum Nachholen von Schulabschlüssen. Bei den jährlichen Regionalkonferenzen wird die Wirksamkeit des Gesetzes fachspezifisch überprüft.
Landesweiterbildungsbeirat Der Landesweiterbildungsbeirat berät die Landesregierung in allen Fragen der allgemeinen Weiterbildung und gibt Empfehlungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Weiterbildung ab.
Lehren und Lernen im digitalen Wandel – Digitalisierung in der Weiterbildung Digitale Wandlungsprozesse sind auch in der gemeinwohlorientierten pluralen Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Thema. Die Landesregierung will die Digitalisierung in der Weiterbildung stärken und die damit verbundenen Chancen bestmöglich nutzen.
Novellierung Weiterbildungsgesetz Das bisherige Weiterbildungsgesetz wurde überarbeitet, um die Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen zukunftsfähig aufzustellen.
Qualitätssicherung in der Weiterbildung Qualitätssicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildungskonzepte in Nordrhein-Westfalen. Prüfungen und Siegel garantieren, dass Kriterien eingehalten werden.
Supportstelle Weiterbildung (SWB) Die Supportstelle Weiterbildung bietet Einrichtungen und Verbänden der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen Unterstützung.
Weiterbildungsrecht Das Recht auf lebenslanges Lernen wird in Nordrhein-Westfalen durch das Weiterbildungsgesetz und das Arbeitsnehmerweiterbildungsgesetz gefestigt.
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