Förderpreis für Künstlerinnen und Künstler
Begabungen fördern Förderziel
Die Landesregierung verleiht den Förderpreis des Landes Nordrhein-Westfalen für Künstlerinnen und Künstler, um herausragende künstlerische Begabungen zu stärken. Mit dem Förderpreis werden seit 1957 Künstlerinnen und Künstler ausgezeichnet, die auch weiter bedeutsame Leistungen erwarten lassen.
Der Förderpreis wird in fünf Sparten vergeben und ist mit jeweils 15.000 Euro dotiert. Die Sparten, in denen der Preis verliehen wird, entsprechen jenen des Kunstpreises Nordrhein-Westfalen: Baukunst, Musik, Literatur, Darstellende Kunst und Visuelle Künste. Auch bei der Vergabe des Förderpreises stehen Künstlerinnen und Künstler im Fokus, die biografisch oder durch ihr Schaffen eine Verbindung zu Nordrhein-Westfalen aufweisen.
Nominierungsverfahren
Die jeweiligen Nominierungen für die Preise werden über ein zweistufiges Benennungsverfahren ermittelt, eine Eigenbewerbung ist ausgeschlossen. Vorschlagsberechtigt sind ausgewählte Führungspersönlichkeiten in Kunst und Kunsthochschulen sowie ausgewählte Kulturjournalistinnen und -journalisten. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft nimmt diese Vorschläge entgegen und gibt sie mit Empfehlungen an eine siebenköpfige Expertenjury weiter. Diese Jury unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten entscheidet über die Vergabe der Preise.
Zum Herunterladen Kunst- und Förderpreis NRW
Preisträgerinnen und Preisträger 2023
Der Förderpreis für den künstlerischen Nachwuchs ging im November 2023 an:
- die Architektin Juliane Greb (Baukunst)
- den Schauspieler Roman Mucha (Darstellende Kunst)
- die Autorin Josefine Soppa (Literatur)
- die Klangkünstlerin Antonia Alessia Virginia Beeskow (Musik)
- die Künstlerin Cristiana Cott Negoescu (Visuelle Künste)
Die Portraits der Künstlerinnen und Künstler sind auch in einer Übersicht auf dem YouTube-Kanal des Ministeriums zu finden.
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