KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Landesprogramm "Kultur und Schule"

Ein Kind malt etwas auf ein Blatt Papier

Landesprogramm "Kultur und Schule"

Mit dem Landesprogramm „Kultur und Schule“ unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Schulen dabei, Kinder und Jugendliche an kulturelle Bildung heranzuführen.

Kinder und Jugendliche an kulturelle Bildung heranführen Früh den Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen

Die Schule ist einer der wichtigsten Orte, um Kinder und Jugendliche an kulturelle Bildung heranzuführen. Oft bringt sie junge Menschen erstmals mit Kunst und Kultur in Kontakt. Die Landesregierung unterstützt die Schulen dabei.

Bildung zur kulturellen Teilhabe

Das direkte Erleben, künstlerische Aktivität und kulturelle Bildung sind wichtig für die Entwicklung junger Menschen: für eine differenzierte Wahrnehmung, das Ausdrucksvermögen, die Ausbildung einer ästhetischen Intelligenz und die Gestaltung des eigenen Lebens.

Begegnung mit Kultur unabhängig vom familiären und sozialen Hintergrund

Nordrhein-Westfalen zeichnet sich durch eine vielfältige Kulturlandschaft aus. Es gibt viele Künstlerinnen und Künstler und Orte, die dazu einladen, Kunst und Kultur hautnah zu erleben. Hier setzt das Landesprogramm „Kultur und Schule“ an. Dabei sind alle Kultursparten willkommen: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film oder neue Medien. Die Projekte ergänzen das schulische Lernen. Sie ermöglichen den Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Kunst und Kultur – unabhängig vom familiären Hintergrund und Wohnumfeld.

Kulturschaffende aus allen Sparten sind eingeladen

Das Landesprogramm „Kultur und Schule“ wendet sich sowohl an Kulturschaffende als auch an Kulturinstitute und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Sie sind aufgefordert, Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Kinder fördern und das schulische Lernen ergänzen. Eingereicht werden die Konzepte bei den jeweiligen Kulturämtern, die den Bezirksregierungen dann geeignete Projekte vorschlagen.

Die Prognos AG evaluiert das Programm und leistet so einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätsentwicklung.

Kunstprojekte an Schulen Zugang zu Kunst und Kultur eröffnen

  • Die Künstlerinnen und Künstler unterstützen die Schüler dabei, selber künstlerisch aktiv zu werden und weitere Kulturangebote wahrzunehmen. Die Projekte finden in der Regel in 40 Einheiten à 90 Minuten über das ganze Schuljahr verteilt statt.
  • Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und neue Medien.
  • Allgemein bildende und berufsbildende Schulen sowie Schulen in privaten und kirchlichen Trägerschaften

Seminaren teilzunehmen, die von Fachinstitutionen veranstaltet werden. Hier bekommen sie Informationen über die Arbeitsbedingungen im schulischen Alltag und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten für ihre Projekte.

Nach dem Besuch gehören die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Künstlerpool, der Schulen für die Suche nach geeigneten Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung steht.

Die Projekte werden mit maximal 4.200 Euro gefördert. 

Ausnahmsweise kann dieser Betrag verdoppelt werden, wenn zwei Künstlerinnen beziehungsweise Künstler oder Kunstpädagoginnen beziehungsweise Kunstpädagogen in einer Gruppe mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Das Erfordernis, zwei Künstlerinnen beziehungsweise Künstler oder Kunstpädagoginnen beziehungsweise Kunstpädagogen einzusetzen, muss sich aus der Projektbeschreibung ergeben.

Projekte in allen Schulformen erhalten einen Festbetrag in Höhe von 3.360 Euro. Die Kommunen übernehmen einen Eigenanteil von 840 EUR pro Projekt .

Innovative Kooperationsprojekte mehrerer Schulen und Kommunen können ebenfalls gefördert werden. Kunstschaffende und Schule wenden sich an das für sie zuständige Kultur- oder Kreiskulturamt. Freie Schulträger und Antragstellende von Sonderprojekten bewerben sich direkt bei der zuständigen Bezirksregierung.

Einzureichen sind folgende Unterlagen, die sowohl von den beteiligten Künstlerinnen und Künstlern als auch von der Schulleitung unterschrieben sein müssen:

  •             ein Projektantrag (Formblatt),
  •             eine Kurzbeschreibung des geplanten Projekts und
  •             biografische Angaben zur Person, die das Projekt durchführen wird.

Eine unabhängige Jury auf kommunaler oder Kreisebene schlägt der Bezirksregierung geeignete Projekte vor. Die dabei zu beachtenden Kriterien sind

  • die künstlerische und pädagogische Qualifikation der Projektleiterin beziehungsweise des Projektleiters,
  • die Qualität der Projektideen und -planungen,
  • die Kontinuität des Angebots über ein gesamtes Schuljahr hinweg und
  • die vorrangige Förderung im Primarbereich beziehungsweise von Schulen mit einem besonderen kulturellen Profil und von Schulen mit hohem Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund.

Onlineantragsverfahren

Ab dem Bewerbungsjahr 2024/2025 ist  die Einreichung der Projektdatenblätter ausschließlich  online über kultur.web möglich. 

Die Klickanleitung im Downloadbereich führt  Sie Schritt für Schritt durch die Online-Projektskizze (ehemals Projektdatenblatt) . 

Wichtige Fristen:

Die Online-Projektdatenblätter sind vom Schulträger oder der Schule unmittelbar bis zum 31. März des Jahres, einzureichen. 

Der Online-Antrag auf Projektförderung ist vom Zuwendungsempfänger bis zum 31. Mai des Jahres, bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. 

Ersatzschulträger reichen bis zum 31. März des Jahres, in dem das betreffende

Schuljahr beginnt, den Online-Antrag auf Projektförderung bei der zuständigen

Bezirksregierung ein. Bitte entnehmen Sie weitere Details dem Erlass im Downloadbereich sowie der Richtlinie, die Sie unter dem folgenden Link finden: 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. d. Ministerpräsidenten vom 16.3.2007 mit Stand vom 1.2.2025

Sie haben Fragen? Ihr Kontakt

Bitte richten Sie Fragen zum Programm direkt an die Ansprechpartner:innen der Dezernate 48 in den jeweiligen Bezirksregierungen.