KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Praktikum im Ministerium

Eine Frau erklärt einer Praktikantin am Computer etwas

Praktikum im Ministerium

Studierende ab dem vierten Fachsemester können im Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen freiwillige und Pflicht-Praktika absolvieren.

Einblick ins Ministerium für Kultur und Wissenschaft Studienbegleitende Praktika

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) vergibt im Rahmen seiner Kapazität Plätze für verpflichtende Praktika während des Studiums.

Auf diese Weise bieten wir Ihnen gern die Möglichkeit, einen ersten Einblick in die Aufgaben, die Struktur und die Arbeitsabläufe des MKW zu erhalten.

Plätze für Schülerpraktika bieten wir grundsätzlich nicht an. Außerdem vergeben wir keine Plätze für Praktika nach Abschluss eines Studiums. Dies gilt auch für die Zeit nach dem Abschluss eines Bachelor- und vor der Aufnahme eines Masterstudiums.

 

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ableistung eines Praktikums ist, dass Sie sich mindestens im vierten Fachsemester befinden. Für ein studienbegleitendes Praktikum können Sie sich jederzeit bewerben. Da die Vergabe der Plätze mit einem gewissen Vorlauf geplant werden muss, benötigen wir Ihre Bewerbung spätestens vier Monate vor dem gewünschten Praktikumsbeginn.

Das studienbegleitende Praktikum muss mindestens drei Wochen und kann längstens drei Monate dauern. Bitte bewerben Sie sich ausschließlich per E-Mail unter der Adresse: praktikum-referendariat[at]mkw.nrw.de (praktikum-referendariat[at]mkw[dot]nrw[dot]de).

 

Unterlagen

Ihre Bewerbung muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten:

  • Anschreiben mit Angabe Ihrer Motivation, des gewünschten Zeitraums und des Einsatzgebietes (vgl. Organisationsplan) – nicht länger als eine Seite
  • tabellarischer Lebenslauf mit Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
  • elektronische Kopien des Abiturzeugnisses, gegebenenfalls einen Nachweis über eine Zwischenprüfung
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • bei einem Pflichtpraktikum: Auszug aus der Studien-, Prüfungsordnung beziehungsweise ein entsprechender Nachweis der Hochschule

 

Sofern wir Ihnen einen Platz anbieten können, benötigen wir innerhalb von zwei Wochen eine verbindliche Rückmeldung darüber, ob Sie diesen annehmen möchten.

Sie erhalten für die Ihnen entstehenden Kosten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 300 Euro. Nach Abschluss des Praktikums erhalten Sie eine Bescheinigung über das abgeleistete Praktikum.

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen i.S.d. § 2 Abs. 3 SGB IX in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich entsprechende Bewerbungen.

Darüber hinaus begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Einwanderungsgeschichte, Religion, Weltanschauung sowie sexueller Orientierung und Identität.

 



Bis Ende März des Jahres 2024 können wir keine Praktikumsplätze mehr anbieten.