KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Programmausschreibung „NRWege ins Studium“

Student in der Bibliothek

Programmausschreibung „NRWege ins Studium“

„NRWege ins Studium“ – Unterstützung von Studierenden mit Fluchterfahrung an Hochschulen in Nordrhein-Westfallen ab 2023

Nordrhein-Westfalen steht wie kaum ein anderes Bundesland für Weltoffenheit, Zuwanderung und Vielfalt. Es ist Heimat für die hier geborenen Bürgerinnen und Bürger und diejenigen, die im Ausland geboren wurden. Unter diesen Menschen sind viele, die selbst oder deren Eltern ihren Weg als Geflüchtete nach Nordrhein-Westfalen auf der Suche nach Sicherheit und Perspektive fanden. Für uns in Nordrhein-Westfalen ist es selbstverständlich, dass wir Menschen, die aus Angst vor Krieg und/oder Verfolgung ihr Heimatland verlassen mussten, die Möglichkeit geben wollen, einen bereits im Herkunftsland eingeschlagenen Bildungsweg fortzusetzen. Dazu kann auch gehören, ein Studium an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen erstmals aufzunehmen, fortzusetzen oder abzuschließen.

Geflüchteten diese Chance zu geben, sehen wir auch als Investition in unsere Zukunft. Das gilt unabhängig davon, ob die Menschen mit Fluchtgeschichte Nordrhein-Westfalen zu ihrer Heimat machen, oder später die Möglichkeit nutzen, in ein anderes Land oder ihr Herkunftsland zurückzukehren. Gemeinsam Bildung zu erwerben, verbindet und fördert
gegenseitiges Verständnis für Lebenswege. In einer Zeit, in der viele Herausforderungen internationale Lösungen erfordern, ist dieses Förderprogramm auch eine gute Grundlage für eine spätere grenzübergreifende Zusammenarbeit – auch in der Wissenschaft.

Da das Förderprogramm „NRWege ins Studium“ seit 2017 Geflüchtete an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen unterstützt, können die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen bereits auf umfangreiche Erfahrungen mit der Aufnahme und Betreuung von internationalen und geflüchteten Studierenden zurückblicken.

Studierwillige mit einer aktuellen Fluchterfahrung stehen in der Regel im Vergleich zu internationalen Studierenden vor besonderen Herausforderungen. Denn Flucht ist in der Regel etwas nicht Geplantes. Das bedingt, dass im Vergleich zu internationalen Studierwilligen intensive Vorbereitungen auf eine Studienaufnahme nicht erfolgen konnten. Es fehlt in der Regel an Sprachkenntnissen, aber auch an vertieften Kenntnissen unseres deutschen Bildungssystems und der Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen. Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Lehr- und Lernkulturen in Deutschland zu denen des Herkunftslandes kann häufig erst im Zuge der bevorstehenden Aufnahme des Studiums erfolgen. Auch aufenthaltsrechtliche Fragen, die Frage der Finanzierung des Studiums und schließlich die Erlebnisse vor und während der Flucht können zu besonderen Herausforderungen für ein Studium führen.

Die zusätzliche und gezielte Unterstützung von Studierenden mit eigener Fluchterfahrung durch „NRWege ins Studium“ kann daher das Gelingen der Aufnahme und/oder der Fortsetzung eines Studiums verbessern. Daher unterstützt das Land die nordrhein-westfälischen Hochschulen bei ihrem Engagement studierwillige und -fähige Menschen mit Fluchterfahrung auf ein Studium vorzubereiten, zu begleiten und zum erfolgreichen Studienabschluss zu führen.
Zusätzlich soll den Hochschulen ermöglicht werden, andere innovative Konzepte zur Integration von Studierenden mit Fluchterfahrung, zu entwickeln, zu erproben, weiterzuentwickeln und auf die Zielgruppe der internationalen Studierenden ohne Fluchterfahrung zu übertragen und damit dauerhafte Strukturen für eine insgesamt weltoffene Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen zu schaffen.

Antragsberechtigte Hochschulen

Grundsätzlich antragsberechtigt für das Programm „NRWege“ sind staatliche Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, refinanzierte Fachhochschulen sowie die staatlichen Kunst- und Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen.

Antragstellung und Antragsschluss

Der Antrag auf Projektförderung ist vollständig und fristgerecht ausschließlich an das folgende Postfach zu richten: nrwegeinsstudium[at]mkw.nrw.de

Antragsschluss ist jeweils der 31.10. für das Folgejahr, letztmalig 31.10.2026.