Musikförderung
Musikalische Vielfalt Förderungen der Landesregierung
Musik überwindet kulturelle Grenzen und bringt Menschen zusammen. Deshalb gehört die Förderung von Musikern, Musikensembles und -institutionen zu den wichtigsten kulturpolitischen Aufgaben des Landes. Im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur werden hier ab 2019 schrittweise die neuen Förderprogramme veröffentlicht.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick der Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Musik mit den wichtigsten Fragen und Antworten.
Künstlerischer Nachwuchs Kinder- und Jugendmusikprojekte
Die Förderziele bestehen in der Förderung des künstlerischen Nachwuchses (Begabtenförderung) und im Erhalt der Konkurrenzfähigkeit des nordrhein-westfälischen Musikernachwuchses.
- Landesjugendwettbewerbe
- Landesmusikrat NRW
- Landesjugendensembles des Landes Nordrhein-Westfalen
Fort- und Weiterbildung Laienmusik
Die Förderziele bestehen in der Qualifizierung von Laienmusikern in Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, die Präsentation des Leistungsspektrums der Laienmusik in Nordrhein-Westfalen, das Vorantreiben neuer positiver Entwicklungen und die Unterstützung der Nachwuchsarbeit von Musikorganisationen. Darüber hinaus werden Popularmusikprojekte im nicht professionellen Bereich – als anderer Aspekt laienmusikalischer Arbeit – gefördert.
- Laienmusik nach einem mit dem Landesmusikrat abgestimmten Kriterienkatalog (durch Mittel aus den Wetterträgen). Schwerpunkte sind:
- Bildungsveranstaltungen
- der Einsatz künstlerischer Berater bei der musikalischen Arbeit in Vereinen
- Bezuschussung der GEMA-Kosten bei bestimmten Veranstaltungen
- Nachwuchsförderung
- Modellversuche und herausragende Einzelmaßnahmen
- Förderung der Verbandsarbeit der Laienmusikverbände
- Förderung von landesweit bedeutsamen Musikfesten und Musikwettbewerben im Laienmusikbereich
- Förderung von landesweit bedeutsamen Modellprojekten
- Förderung von Popularmusikprojekten im nicht professionellen Bereich
- Musikvereinigungen und -verbände in freier Trägerschaft
- Musikvereinigungen und -verbände in kirchlicher Trägerschaft und freie Gruppierungen für bestimmte Maßnahmen des Kriterienkatalogs
- Verbandsangehörige Vereine
- Landesmusikrat
Anträge sind bis zum 1. Oktober eines Jahres für das Folgejahr beim Landesmusikrat über die Laienmusikverbände und -vereine einzureichen. Antragsformulare gibt es beim Landesmusikrat NRW oder über die Internetseiten des Landesmusikrates.
- Ansprechpartner für die Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Landesmusikrat NRW. Dort ist auch der Kriterienkatalog für die Förderung aus den Wettertragsmitteln erhältlich.
- Die Kontaktpersonen für landesweit bedeutsame Modellprojekte und die Popularmusikprojekte im Ministerium finden Sie unter "Ihr Kontakt im Ministerium" auf dieser Seite.
National und international bekannt Musikfeste
Das Förderziel besteht im Ausbau von landesweit und international ausstrahlenden Musikfesten, die der Profilierung Nordrhein-Westfalens dienen. Darüber hinaus wird durch die Förderung das Ziel des Erhalts und der Weiterentwicklung einer vielfältigen Musiklandschaft im Sinne einer kulturellen Infrastruktur verfolgt.
- Musikfeste
- Musikveranstaltungen
- Besondere Schwerpunktveranstaltungen innerhalb eines Musikfestes
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Natürliche Personen
- Juristische Personen des privaten Rechts (z. B. Vereine)
Die Förderung geschieht durch Projektförderung. Antragsformulare sind bei den Bezirksregierungen oder über die Internetseiten der Bezirksregierungen erhältlich. Dem Antrag ist eine ausführliche Projektbeschreibung beizufügen, die eine inhaltliche Beurteilung zulässt. Des Weiteren ist ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen, der sämtliche anfallenden Ausgaben und Einnahmen vollständig ausweist und aus dem ersichtlich ist, wie die einzelnen Kosten entstehen und finanziert werden. Der Kostenplan muss einen Rückschluss auf die Angemessenheit der Kosten zulassen. Anträge sind bei den Bezirksregierungen bis zum 31. Oktober des Vorjahres einzureichen.
- Ansprechpartner ist das Dezernat 48 der jeweiligen Bezirksregierung.
- Die Kontaktpersonen im Ministerium finden Sie unter "Ihr Kontakt im Ministerium" auf dieser Seite.
Herausragende Einrichtungen unterstützen Musikinstitutionen
Das Förderziel besteht in der Sonderförderung von herausragenden Einrichtungen des Musiklebens, die von landesweiter Bedeutung sind.
Gefördert werden Einrichtungen, deren besondere musikfachliche und musikpolitische Schwerpunkte von Landesinteresse sind.
- Beethovenhaus Bonn
- Landesmusikakademie Nordrhein-Westfalen in Heek
- Landesmusikrat Nordrhein-Westfalen
Die Förderung geschieht durch institutionelle Förderung. Antragsformulare sind bei den Bezirksregierungen oder über die Internetseiten der Bezirksregierungen erhältlich. Dem Antrag beizufügen sind ein in den Einnahmen und den Ausgaben ausgeglichener Wirtschaftsplan sowie ein Stellenplan.
- Erster Ansprechpartner ist das Dezernat 48 der jeweiligen Bezirksregierung.
- Die Kontaktpersonen im Ministerium finden Sie unter "Ihr Kontakt im Ministerium" auf dieser Seite.
Musikerziehung in Nordrhein-Westfalen Musikschulen
Die Förderziele bestehen in der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung einer qualifizierten Musikerziehung in Nordrhein-Westfalen. Musikschulen sind neben den allgemeinbildenden Schulen und der Arbeit der Laienmusik die dritte Säule der Musikerziehung im Land. Die Landesförderung soll vor allem der inhaltlichen Weiterentwicklung dienen.
- Innovative Projektmaßnahmen mit jährlich neuen Schwerpunktsetzungen
- Förderung der Musikschulen nach dem sogenannten Pro-Kopf-Schlüssel
- bei Personalkosten, die in der vorberuflichen Fachausbildung sowie beim Unterricht für Behinderte anfallen,
- bei Maßnahmen zur Fortbildung des pädagogischen Personals sowie
- bei besonderen Schülermaßnahmen (Ensemblearbeit, Orchesterarbeitswoche etc.)
Gefördert werden öffentliche Musikschulen. Die Förderung setzt voraus, dass die Musikschulen die Kriterien des KGSt-Gutachtens erfüllen und in kommunaler Trägerschaft oder in Trägerschaft eines eingetragenen Vereins stehen. Außerdem müssen sie als gemeinnützig anerkannt sein und die Versorgung eines Einzugsbereichs in Vertretung einer kommunalen Musikschule übernehmen, bei der sie erhebliche kommunale Förderung erhalten.
Die Förderung geschieht durch Projektförderung. Antragsformulare sind bei den Bezirksregierungen oder über die Websites der Bezirksregierungen erhältlich.
- Ansprechpartner für die Pro-Kopf-Förderung sind die Dezernate 48 der Bezirksregierungen.
- Ansprechpartner für die innovativen Projektmaßnahmen ist der Landesverband der Musikschulen NRW e.V.
- Die Kontaktpersonen im Ministerium für grundsätzliche Fragen der Musikschulförderung und für landesweit bedeutsame Modellprojekte finden Sie unter "Ihr Kontakt im Ministerium" auf dieser Seite.
Musikalische Grundversorgung Orchester und Ensembles
Das Förderziel besteht in der Sicherung der musikalischen Grundversorgung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen durch kommunale Orchester, Landesorchester, Kammerorchester und freie Ensembles.
- Konzertreihen mit Modellcharakter
- Modellprojekte mit dem Schwerpunkt auf Marketing von Orchestern und auf der Zusammenarbeit mit Schulen
- Betriebskostenzuschüsse für kommunale Orchester
- Institutionelle Förderung der Landesorchester und von Kammerorchestern an Hochschulstandorten
Informationen zu weiteren Förderprogramme werden hier zeitnah eingestellt.
- Kommunale Orchester
- Landesorchester
- Freie Orchester und Ensembles
- Landesorchester und Kammerorchester an Hochschulstandorten
Kommunale Orchester werden über jährliche Betriebskostenzuschüsse sowie seit 2018 über das Programm „Neue Wege – Profilförderung“ gefördert. Die Beratung für „Neue Wege – Profilförderung“ übernimmt das NRW-Kultursekretariat Wuppertal. Die Landesorchester und das Ensemble Musikfabrik NRW erhalten jährliche institutionelle Förderungen.
Freie Ensembles und Orchester können die in der Regel einjährige Projektförderung bei den Bezirksregierungen beantragen. Der Antrag muss bis zum 31. Oktober des Vorjahres dort eingehen. Seit 2019 können freie Ensembles und Orchester außerdem die dreijährige „Ensembleförderung Musik“ beantragen. Der Antrag muss bis zum 28. Februar des laufenden Jahres bei der zuständigen Bezirksregierung eingehen. Die Ensembleförderung wird in der Regel ab dem 1. September des Antragsjahres gewährt und für bis zu drei Jahre (36 Monate) bewilligt. Außerdem können hier Overheadkosten des Ensembles als zuwendungsfähig anerkannt werden bis zu einer Höhe von 30 %.
Antragsformulare sind über die Internetseiten der Bezirksregierungen erhältlich.
Die Jurys setzen sich mit Stand 10. Mai 2022 wie folgt zusammen. In der Regel wird etwa die Hälfte der Jury nach jeweils drei Jahren neu besetzt:
1. Sophie Aumüller
2. Till Kniola
3. Dr. Eva Küllmer
4. Michael Rathmann
5. Gudula Rosa
6. Prof. Joachim Ullrich
- Ansprechpartner sind die Dezernate 48 der Bezirksregierungen
- Die Kontaktpersonen im Ministerium für grundsätzliche Fragen der Orchesterförderung und für landesweit bedeutsame Modellprojekte finden Sie unter "Ihr Kontakt im Ministerium" auf dieser Seite.
Sie haben Fragen? Ihr Kontakt
Bei vielen Fragen zu Förderungen sind zunächst einmal bestimmte Institutionen und/oder die Bezirksregierungen zuständig. Bitte wenden Sie sich zunächst an diese.
Ihr Kontakt im Ministerium
Ralph Zinnikus
Tel.: 0211 896-4770
E-Mail: ralph.zinnikus [at] mkw.nrw.de (ralph[dot]zinnikus[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
Dr. Jens Pyper
Tel.: 0211 896-4804
E-Mail: jens.pyper [at] mkw.nrw.de (jens[dot]pyper[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
Wiebke Hermes
Tel.: 0211 896-4772
E-Mail: wiebke.hermes [at] mkw.nrw.de (wiebke[dot]hermes[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
Ramona Meyer
Tel.: 0211 896-4815
E-Mail: ramona.meyer [at] mkw.nrw.de (ramona[dot]meyer[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
Katrin Schaaps
Tel.: 0211 896-4792
E-Mail: %20katrin.schaaps [at] mkw.nrw.de (katrin[dot]schaaps[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
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