
Künstlerinnen und Künstler in die Kita
Künstlerinnen und Künstler in die Kita Projektausschreibung 2023
Die Kultusministerkonferenz hat im Jahr 2013 Empfehlungen zur kulturellen Kinder- und Jugendbildung verabschiedet. Der vorschulische Bereich spielt darin eine wichtige Rolle, um frühzeitig einen Zugang zur Kultur zu gewinnen. Insbesondere Kindertageseinrichtungen haben die Chance, schon bei jungen Kindern Vertrautheit mit kultureller Bildung zu schaffen, indem ihnen Möglichkeiten zur eigenen künstlerischen Betätigung und zum Entdecken der eigenen Fähigkeiten geboten werden. Nachdem für das Jahr 2022 bereits Pilotprojekte in Familienzentren und plusKITAs ausgeschrieben wurden, können sich ab dem Jahr 2023 auch Projekte anderer Einrichtungstypen beteiligen.
Bewerbung und Voraussetzungen
Zur Bewerbung aufgerufen sind Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen.
Ziel ist es, frühe Zugänge und Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Kulturellen Bildung zu schaffen, indem Kinder schon ab dem Elementarbereich einen authentischen Einblick in die künstlerisch-ästhetische Praxis von Akteurinnen und Akteuren einer Kunstsparte bzw. von Kultureinrichtungen erhalten und durch künstlerisches Lernen sowie ästhetische Erfahrungen ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten erweitern.
Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sollen dazu sowohl Kinder als auch deren Eltern in die Projektplanung und -durchführung einbezogen werden.
Maßgeblich ist außerdem, dass mit einer freien Künstlerin, einem Künstler oder einer Kultureinrichtung kooperiert wird, deren Einbezug in den Einrichtungsalltag eine Grundlage zur Verstetigung Kultureller Bildung in die pädagogische Konzeption legt.
Die Projekte können einzelne Kunstsparten umfassen oder auch spartenübergreifend durchgeführt werden. Die Förderung beinhaltet eine Konzeptphase, in der Kita und Künstler bzw. Künstlerin und/oder Kultureinrichtung das Projekt (weiter-)entwickeln, vorbereiten und umsetzen können.
Programmbegleitende Erfahrungsaustausche und Fortbildungen für Künstlerinnen und Künstler bzw. Mitarbeitende von Kultureinrichtungen, welche durch das Ministerium organisiert werden, dienen der Praxisreflexion und sollen einen regionen- und professionsübergreifenden Austausch ermöglichen.
Förderung:
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der §23,44 LHO und der zugehörigen VV/VVG sowie auf Grundlage der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung sowie den Regelungen dieser Förderhinweise.
Projekte werden mit maximal 3.000 Euro gefördert und erhalten 2.700 Euro (90 %) Landesförderung. Durch die Einrichtungen bzw. deren Träger ist damit ein Eigenanteil von 300 Euro (10 %) zu leisten.
Die Förderung ist wie folgt zu verwenden:
- Projekt von 40 Einheiten à 90 Minuten
- Mindestens 25 Einheiten sind für die Projektdurchführung vorzusehen.
- Maximal 15 Einheiten können für die Vor- und Nachbereitung des Projektes berücksichtigt werden.
- Es wird von einem Honorarsatz von 27,50 Euro je 45 Minuten / 55 Euro je 90 Minuten sowie einem Bedarf von 800 Euro für Sach- und Reiseausgaben ausgegangen.
- Die Teilnahme an projektbegleitenden Erfahrungsaustauschen oder Fortbildungen ist kostenfrei.
Bitte beachten Sie:
Durch die Einrichtungen ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 % zu leisten.
Die Finanzierung des Eigenanteils von 300 Euro muss gewährleistet sein, wobei der Höchstbetrag der anerkennungsfähigen und zuwendungsfähigen Ausgaben pro künstlerischem Projekt 3.000 Euro beträgt.
Bei zuwendungsrechtlichen Fragen, unter anderem zu Möglichkeiten der Erbringung eines Eigenanteils, berät Sie Ihre Bezirksregierung. Zuständig für Kunst- und Kulturförderung sind dort jeweils die Dezernate 48, die Kontaktdaten finden Sie hier.
Bewerbung und Antragstellung
Die Antragstellung wird ab dem 01.01.2023 möglich sein.
Bewerbung und Antragstellung erfolgen online über das Kulturweb: https://www.kultur.web.nrw.de/auth/login. Hinweise zum Ausfüllen des Onlineantrags finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich ("Dokumente zum Herunterladen").
Die Anträge für mehrere Einrichtungen einer Gemeinde / eines Trägers sind gebündelt zu stellen.
Zur Bewerbung sind pro Projekt zwei Formulare auszufüllen und bei Antragstellung hochzuladen:
- Formular "Projektbeschreibung"
- Formular "Projektpartnerschaft"
Falls die Kooperationspartner bereits an einem programmbegleitenden Erfahrungsaustausch teilgenommen haben, können auch die zugehörigen Teilnahme-bescheinigungen als Nachweis hochgeladen werden.
Weitere Anlagen zur Bewerbung können nicht berücksichtigt werden.
(Die Übersendung unterschriebener Antragsunterlagen an die Bezirksregierungen ist erst dann erforderlich, wenn Ihnen per E-Mail ein positiver Juryentscheid mitgeteilt wurde.)
Bewerbungsfristen:
1. Zeitraum: 15.02.2023
2. Zeitraum: 30.07.2023
Die Frist zur Bewerbung für den ersten Zeitraum ist abgelaufen. Die Antragstellung für Projekte des zweiten Durchführungszeitraums wird voraussichtlich ab Mai 2023 freigeschaltet.
Nach Ende der Bewerbungsfrist entscheidet eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Bereiche Kulturelle Bildung, Frühkindliche Bildung und Kindertagesbetreuung, welche Projekte für eine Förderung empfohlen werden.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft teilt die Juryentscheidung mit.
Nach der Juryentscheidung werden Sie per E-Mail über die weiteren Schritte informiert.
Die weitere Antragsbearbeitung erfolgt durch die jeweils zuständige Bezirksregierung.
Bei (technischen) Fragen zur Antragsstellung berät Sie Ihre Bezirksregierung. Zuständig für Kunst- und Kulturförderung sind dort jeweils die Dezernate 48.
Durchführungszeitraum:
1. Zeitraum: April 2023 bis September 2023
2. Zeitraum: Oktober 2023 bis März 2024
Die Frist zur Bewerbung für den ersten Zeitraum ist abgelaufen. Die Antragstellung für Projekte des zweiten Durchführungszeitraums wird voraussichtlich ab Mai 2023 freigeschaltet.
Im Rahmen der Projekte sollten die 40 Einheiten möglichst auf einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten verteilt werden.
Dabei sind selbstverständlich je nach Altersstufe und lokalen Rahmenbedingungen unterschiedliche Zeitpläne sinnvoll, welche zwischen den Einrichtungen und ihren Kooperationspartnern abzustimmen sind. Die Durchführung wöchentlicher Einheiten ist ebenso möglich wie die Durchführung in mehreren längeren Blöcken, sofern ein Gesamtzeitraum von 3 Monaten nicht unterschritten wird.
Weitere Voraussetzungen für die externen Kooperationspartner (Künstlerinnen, Künstler, Mitarbeitende von Kultureinrichtungen):
Bevor die externen Kooperationspartner in den Einrichtungen tätig werden, ist dort ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
Die externen Kooperationspartner verpflichten sich, mindestens an einer der eintägigen programmbegleitenden Veranstaltungen (Erfahrungsaustausche oder Fortbildungen) teilzunehmen. Es werden sowohl für Erfahrungsaustausche als auch für Fortbildungen mehrere Termine, verteilt auf den Zeitraum April 2023 bis März 2024, angeboten. Die Daten werden noch bekanntgegeben. Die Teilnahme ist nicht erforderlich, wenn eine Teilnahmenachweis zu einer programmbegleitenden Veranstaltung aus der Pilotierungsphase des Programms vorgelegt werden kann. Im Rahmen der Antragstellung ist dann im Projektdatenblatt "Projektpartnerschaft" auf die bereits erfolgte Teilnahme hinzuweisen und gegebenenfalls der entsprechende Nachweis beizufügen.
Bitte richten Sie Fragen zu dieser Ausschreibung ausschließlich per Mail an kita[at]mkw.nrw.de.
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