Künstlerinnen und Künstler in die Kita
Projektausschreibung 2025
Der Elementarbereich spielt eine wichtige Rolle, um frühzeitig einen Zugang zur Kultur zu gewinnen. Insbesondere Kindertageseinrichtungen haben die Chance, schon bei jungen Kindern Vertrautheit mit kultureller Bildung zu schaffen, indem ihnen Möglichkeiten zur eigenen künstlerischen Betätigung und zum Entdecken der eigenen Fähigkeiten geboten werden. Bereits seit 2022 fördert die Landesregierung deshalb kreative Kooperationsprojekte zwischen Kitas und professionellen Künstlerinnen und Künstlern bzw. Kultureinrichtungen. Ab Januar 2025 startet eine neue Bewerbungsrunde.
Bewerbung und Voraussetzungen
Zur Bewerbung aufgerufen sind Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen.
Ziel ist es, frühe Zugänge und Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Kulturellen Bildung zu schaffen, indem Kinder schon ab dem Elementarbereich einen authentischen Einblick in die künstlerisch-ästhetische Praxis von Akteurinnen und Akteuren einer Kunstsparte bzw. von Kultureinrichtungen erhalten und durch künstlerisches Lernen sowie ästhetische Erfahrungen ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten erweitern. Zentral ist hier, dass die Kinder zu einer eigenen kreativen Tätigkeit kommen und künstlerische Erfahrungen machen können. Rein rezeptive Veranstaltungen (Vorstellungen von Kindertheater, Puppenspiel, Kinderfilm etc.) werden durch das Programm nicht gefördert.
Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sollen sowohl Kinder als auch deren Eltern in die Projektplanung und -durchführung einbezogen werden.
Maßgeblich ist außerdem, dass mit der Kooperation nachhaltige Grundlagen zur Verstetigung Kultureller Bildungsangebote in der Kitaeinrichtung gelegt werden.
Die Projekte können einzelne Kunstsparten umfassen oder auch spartenübergreifend durchgeführt werden. Die Förderung beinhaltet eine Konzeptphase, in der Kita und Künstler bzw. Künstlerin und/oder Kultureinrichtung das Projekt (weiter-)entwickeln, vorbereiten und umsetzen können. Die zeitliche Planung können die Kooperationspartner individuell abstimmen. Die 40 Angebotseinheiten sollten jedoch regelmäßig (z.B. wöchentlich, 14-tägig etc.) stattfinden, über einen Durchführungszeitraum von drei bis sechs Monaten. Einzelne Projekttage oder kompakte Projektwochen werden nicht gefördert.
Programmbegleitende Erfahrungsaustausche und Praxisseminare für die Projektbeteiligten, welche durch das Ministerium organisiert werden, dienen der Praxisreflexion und sollen einen regionen- und professionsübergreifenden Austausch ermöglichen.
Förderung
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der §23,44 LHO und der zugehörigen VV/VVG sowie auf Grundlage der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung sowie den Regelungen dieser Förderhinweise.
Projekte werden mit maximal 4.100 Euro gefördert und erhalten 3.690 Euro (90 %) Landesförderung. Durch die Einrichtungen bzw. deren Träger ist damit ein Eigenanteil von 410 Euro (10 %) zu leisten. Die genannten Beträge entsprechen der Richtlinie „Honoraruntergrenzen“ gemäß § 16 Absatz 3 Kulturgesetzbuch.
Die Förderung ist wie folgt zu verwenden:
- Projekt von 40 Einheiten à 90 Minuten
- Mindestens 25 Einheiten sind für die Projektdurchführung vorzusehen.
- Maximal 15 Einheiten können für die Vor- und Nachbereitung des Projektes berücksichtigt werden.
- Es wird von einem Honorarsatz von 82,50 Euro je 90 Minuten sowie einem Bedarf von bis zu 800 Euro für Sach- und Reiseausgaben ausgegangen.
- Die Teilnahme an projektbegleitenden Erfahrungsaustauschen oder Praxisseminaren ist kostenfrei.
Bitte beachten Sie:
Durch die Antragstellenden ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 % zu leisten.
Die Finanzierung des Eigenanteils von 410 Euro muss gewährleistet sein, wobei der Höchstbetrag der anerkennungsfähigen und zuwendungsfähigen Ausgaben pro Projekt 4.100 Euro beträgt.
Bei zuwendungsrechtlichen Fragen, unter anderem zu Möglichkeiten der Erbringung eines Eigenanteils, berät Sie Ihre Bezirksregierung. Zuständig für Kunst- und Kulturförderung sind dort jeweils die Dezernate 48, die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite im Bereich „Ihr Kontakt zum Programm“.
Antragstellung
Die Antragstellung wird ab dem 01.01.2025 möglich sein und erfolgt online über das Kulturweb. Hinweise zum Ausfüllen des Onlineantrags finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich („Dokumente zum Herunterladen“). Träger und Künstler können pro Durchführungszeitraum max. drei Anträge stellen.
Die Bewerbungen für mehrere Einrichtungen eines Trägers sind gebündelt in einem Antrag einzureichen.
Zur Bewerbung sind pro Projekt zwei Formulare vollständig auszufüllen und bei Antragstellung hochzuladen:
- Formular „Projektbeschreibung“
- Formular „Projektpartnerschaft“ (für Kultureinrichtungen oder für Einzelpersonen)
Falls die künstlerisch-kulturellen Kooperationspartner bereits an einem Erfahrungsaustausch oder einer Fortbildung des Programms „Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ teilgenommen haben, können auch die zugehörigen Teilnahmebescheinigungen als Nachweis hochgeladen werden.
Weitere Anlagen zur Bewerbung können nicht berücksichtigt werden.
Die Übersendung unterschriebener Antragsunterlagen an die Bezirksregierungen ist erst dann erforderlich, wenn Ihnen per E-Mail ein positiver Juryentscheid mitgeteilt wurde.
Bewerbungsfristen:
1. Zeitraum: 15.02.2025
2. Zeitraum: 31.07.2025
Nach Ende der Bewerbungsfrist entscheidet eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Bereiche Kulturelle Bildung, Frühkindliche Bildung und Kindertagesbetreuung, welche Projekte für eine Förderung empfohlen werden.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft teilt die Juryentscheidung mit.
Nach der Juryentscheidung werden Sie per E-Mail über die weiteren Schritte informiert.
Die weitere Antragsbearbeitung erfolgt durch die jeweils zuständige Bezirksregierung.
Bei (technischen) Fragen zur Antragsstellung berät Sie Ihre Bezirksregierung. Zuständig für Kunst- und Kulturförderung sind dort jeweils die Dezernate 48.
Durchführungszeitraum:
1. Zeitraum: April 2025 bis September 2025
2. Zeitraum: Oktober 2025 bis März 2026
Weitere Voraussetzungen für die künstlerisch-kulturellen Kooperationspartner (Künstlerinnen, Künstler, Mitarbeitende von Kultureinrichtungen)
Die Künstlerinnen oder Künstler müssen Mitglied der Künstlersozialkasse sein oder mit Einnahmen aus künstlerisch-kreativen Tätigkeiten überwiegend ihren Lebensunterhalt bestreiten. Sie müssen über eine künstlerische Ausbildung bzw. über ein einschlägiges Studium verfügen.
Bevor die externen Kooperationspartner in den Kindertageseinrichtungen tätig werden, ist in den Kindertageseinrichtungen ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
Die künstlerisch-kulturellen Kooperationspartner verpflichten sich mit der Teilnahme am Programm dazu, mindestens an einem eintägigen Praxisseminar teilzunehmen. Es werden jährlich mehrere Termine angeboten. Über die Termine und Anmeldemöglichkeiten werden Sie nach Bewilligung Ihres Projektes informiert. Die Verpflichtung entfällt, wenn durch die künstlerisch-kulturellen Kooperationspartner ein Teilnahmenachweis zu einem Erfahrungsaustausch oder einer Fortbildung aus einer früheren Phase des Programms „Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ vorgelegt werden kann.
Darüber hinaus können Künstlerinnen und Künstler optional an einem eintägigen Erfahrungsaustausch teilnehmen.
Sie haben Fragen? Ihr Kontakt zum Programm
Fragen zu Inhalten und Zielen des Programms können Sie gerne per E-Mail an das Ministerium unter kita[at]mkw.nrw.de (kita[at]mkw[dot]nrw[dot]de) senden.
Bei Fragen zur Antragstellung und zum Stand der Antragsbearbeitung sowie allgemein bei zuwendungsrechtlichen Fragen (zum Beispiel Möglichkeiten zur Erbringung des Eigenanteils), wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Bezirksregierung. Zuständig für Kunst- und Kulturförderung sind dort jeweils die Dezernate 48.
- Bezirksregierung Arnsberg: johanna.koutsoukis[at]bra.nrw.de (johanna[dot]koutsoukis[at]bra[dot]nrw[dot]de)
- Bezirksregierung Detmold: angela.drewes[at]bezreg-detmold.nrw.de (angela[dot]drewes[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de)
- Bezirksregierung Düsseldorf: marlien.issling[at]brd.nrw.de (marlien[dot]issling[at]brd[dot]nrw[dot]de)
- Bezirksregierung Köln: lukas.hochscheid[at]bezreg-koeln.nrw.de (lukas[dot]hochscheid[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)
- Bezirksregierung Münster: martin.giesecke[at]bezreg-muenster.nrw.de (martin[dot]giesecke[at]bezreg-muenster[dot]nrw[dot]de)
In welchem Regierungsbezirk Ihre Kommune liegt, können Sie unter anderem über den Kommunenfinder ermitteln.
Bei Fragen zu den programmbegleitenden Veranstaltungen (Erfahrungsaustausche und Praxisseminare), wenden Sie sich bitte an die durchführenden Einrichtungen:
- Erfahrungsaustausche
Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW, Lena Freund: freund[at]kulturellebildung-nrw.de (freund[at]kulturellebildung-nrw[dot]de)
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Begleitmaßnahmen der Arbeitsstelle.
- Praxisseminare
Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW, Marina Stauch: stauch[at]kulturellebildung.de (stauch[at]kulturellebildung[dot]de)
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Fortbildungen der Akademie.
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