KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Bibliotheksförderung

Bücher in einer Regalreihe

Bibliotheksförderung

Öffentliche Bibliotheken gibt es in Nordrhein-Westfalen in unterschiedlichen Formen. Neben ausgebauten Bibliothekssystemen werden viele Einrichtungen neben- oder ehrenamtlich geleitet. Die Landesregierung will dazu beitragen, die Informations- und Literaturversorgung im Land zu stärken.

Förderprogramme Bibliotheken Landesregierung fördert Projekte zur Sicherung und zum Ausbau öffentlicher Bibliotheken

Die Landschaft der öffentlichen Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen ist vielfältig. Es gibt ausgebaute Bibliothekssysteme in den Ballungsgebieten, viele leistungsfähige Einrichtungen in  den Klein- und Mittelstädten, aber in einigen ländlichen Regionen auch überwiegend neben- oder ehrenamtlich geleitete Bibliotheken. Die Landesregierung will mit ihrer Förderung dazu beitragen, die Qualität der Informations- und Literaturversorgung im Land zu stärken und an modernen Anforderungen auszurichten. Ziel ist es, die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Aufgabenerfüllung öffentlicher Bibliotheken zu verbessern.

Bibliotheksförderung Die wichtigsten Fragen und Antworten

Das Land verfolgt mit seiner Förderung vor allem folgende Entwicklungsschwerpunkte:

  • Förderung innovativer Projekte zur Modernisierung einzelner Bibliotheken
  • Stärkung von Vernetzung und Kooperation der Bibliotheken untereinander und mit anderen Kultur- und Bildungseinrichtungen
  • Stärkung der Lese- und Medienkompetenzförderung, unter anderem durch den Ausbau bestehender sowie die Entwicklung neuer Formen der Leseförderung im Hinblick auf die Anforderung des Internetzeitalters und die Bereitstellung von niedrigschwelligen Angeboten zur Leseförderung für unterschiedliche Zielgruppen
  • Verbesserung der Bibliotheksversorgung im ländlichen Raum, u.a. durch die Erprobung neuer organisatorischer Modelle
  • Qualifizierung des Personals
  • Gewährleistung eines öffentlichen und gebührenfreien Zugangs zu digitalen Informationen
  • Ausbau und Erneuerung der technischen Ausstattung öffentlicher Bibliotheken
  • Modernisierung bzw. Einrichtung anregender Lern- und Arbeitsumgebungen
  • Entwicklung, Einführung und Ausbau von Elementen der virtuellen Bibliothek
     

Die Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für die Projektförderung von Öffentlichen Bibliotheken nach § 55 Absatz 4 Satz 3 des Kulturgesetzbuches (Bibliotheksförderrichtlinie) wurde am 09. April 2024 veröffentlicht und kann hier abgerufen werden: 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=21605&ver=8&val=21605&sg=0&menu=0&vd_back=N

In der Bezirksregierung Düsseldorf steht die Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken allen Öffentlichen Bibliotheken und ihren Trägern in Nordrhein-Westfalen als Förder- und Beratungsstelle zur Verfügung. Dort sind auch Antragsformulare erhältlich. Projektanträge sind jeweils bis zum 31. Oktober des Vorjahres an das Dezernat 48 der Bezirksregierung Düsseldorf zu richten.

Förderprogramm ProSiB Stärkung der Sonntagsöffnung in Bibliotheken

Ziel der Förderung ist es, Anreize für Bibliotheken zu geben, damit diese die durch das Bibliotheksstärkungsgesetz geschaffene Möglichkeit der Sonntagsöffnung nutzen. Bibliotheken sind die am meisten nachgefragten Kulturorte. Eine Öffnung am Sonntag stellt eine sinnvolle Erweiterung dieses attraktiven Kulturangebotes dar, denn gerade am Sonntag haben viele Menschen Zeit und Interesse, eine Bibliothek zu besuchen. Für Bibliotheken bietet der Sonntag die Chance, ihr Profil als Dritter Ort im Sinne der nichtkommerziellen Sinnstiftung und Begegnung, der Medienbildung und nicht zuletzt als Forum zum interkulturellen Austausch zu stärken.

Das Programm besteht aus 3 Modulen:

  • Modul 1: Einmalige Zuschüsse zur Organisationsberatung
  • Modul 2: Personelle Unterstützung
  • Modul 3: Veranstaltungsprogramm „Sonntags in der Bibliothek“

Die Module 1 und 2 des Programms richten sich ausschließlich an hauptamtlich geleitete Öffentliche Bibliotheken mit bibliotheksfachlichem Personal. Das Modul 3 steht auch nicht fachlich bzw. ehrenamtlich geleiteten kommunalen und kirchlichen Büchereien offen. Die Förderung steht auch Bibliotheken offen, die sich in der Pilotphase in den Jahren 2020 bis 2022 beteiligt haben.

Das Land Nordrhein-Westfalen will Bibliotheken dabei unterstützen, die Möglichkeiten des Bibliotheksstärkungsgesetzes / des Kulturgesetzbuches zu nutzen und Öffnungszeiten der Bibliotheken auf den Sonntag auszuweiten. Ziel der Organisationsberatung soll daher sein, die Sonntagsöffnung zu ermöglichen bzw. die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung zu erarbeiten. Grundsätzlich soll diese Förderung dazu dienen, die Situation vor Ort ergebnisoffen zu beleuchten, Pro und Kontra einer Sonntagsöffnung im Rahmen der städtischen Gegebenheiten abzuwägen und die personellen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.

Förderfähig ist eine Organisationsberatung, die bezogen auf die konkrete Situation in der Bibliothek und unter Berücksichtigung des örtlichen Bedarfs ein Konzept für die Erweiterung der Öffnungszeiten an Sonntagen erarbeitet, bei Bedarf Konzepte für die Öffentlichkeitsarbeit entwickelt und die Umsetzung der Sonntagsöffnung ggfs. begleitet.

Zielgruppe: Antragsberechtigt sind Träger von Öffentlichen Bibliotheken, die beabsichtigen, regelmäßig an Sonntagen zu öffnen oder ihre bereits vorhandene Sonntagsöffnung im Sinne des Bibliotheksstärkungsgesetzes weiterzuentwickeln und die nach den geltenden allgemeinen Fördergrundsätzen für Öffentliche Bibliotheken grundsätzlich förderfähig sind. Sie können auf Antrag einen einmaligen Zuschuss erhalten. Es ist ausdrücklich gewünscht, dass auch Stadtteilbibliotheken in die Förderung einbezogen werden.

Voraussetzungen: Die Bibliothek muss beabsichtigen, eine regelmäßige Öffnung an Sonntagen einzuführen. Das Ziel der Organisationsberatung soll darin bestehen, am geförderten Standort regelmäßig an mindestens 20 Sonntagen im Jahr zu öffnen. Die Öffnungszeit soll mindestens 4 Stunden betragen. Fachlich geschultes Personal muss vor Ort sein, damit gewährleistet ist, dass in dieser Zeit Fragen der Besucherinnen und Besucher beantwortet und Hilfestellung bei der Bibliotheksnutzung gegeben werden kann.

Die Förderung beträgt pro Maßnahme maximal 15.000 Euro.

Förderfähig sind pro Bibliotheksstandort entweder:

  • die Aufstockung der personellen Ressourcen in der antragsstellenden Bibliothek um bis zu 5 Stunden pro Woche. Die Förderung beträgt maximal 15.000 Euro pro Jahr.

oder   

  • die Einbeziehung externer Kräfte, z.B. auf Basis eines Honorarvertrags oder eines Minijobs bis zur Höhe von 6.500 Euro pro Jahr zuzüglich der zu zahlenden Arbeitgeberbeiträge

oder

  • eine finanzielle Unterstützung für den Einsatz von Ehrenamtlichen bis zur Höhe von 6.500 Euro pro Jahr. Grundlage ist ein mit Antragstellung vorzulegendes Konzept, das eine Sonntagsöffnung durch ehrenamtliches Engagement im vorgegebenen zeitlichen Rahmen und Maßnahmen für die Begleitung und Unterstützung aller Ehrenamtlichen in der Bibliothek vorsieht.

sowie

  • eine Sachkostenpauschale von 20% der beantragten Kosten für personelle Ressourcen zur Abdeckung der mit der Sonntagsöffnung verbundenen laufenden Kosten.

Zielgruppe: Antragsberechtigt sind Träger von Öffentlichen Bibliotheken, die am Sonntag öffnen und die nach den geltenden allgemeinen Fördergrundsätzen für Öffentliche Bibliotheken grundsätzlich förderfähig sind. Sie können auf Antrag für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren einen Zuschuss erhalten, um personelle Ressourcen für die Sonntagsöffnung zu erschließen. Es ist ausdrücklich gewünscht, dass auch Stadtteilbibliotheken in die Förderung einbezogen werden.

Voraussetzungen: Die Bibliothek soll am geförderten Standort bezogen auf das gesamte Jahr mindestens an 20 Sonntagen öffnen. Die Öffnungszeit soll mindestens 4 Stunden betragen. Fachlich geschultes Personal muss vor Ort sein, damit gewährleistet ist, dass in dieser Zeit Fragen der Besucherinnen und Besucher beantwortet und Hilfestellung bei der Bibliotheksnutzung gegeben werden kann.

Förderfähig sind kulturelle Veranstaltungen aus unterschiedlichen Bereichen wie Literatur, Tanz, Musik, Theater und Games sowie spezielle Angebote für Familien. Das Programm soll mindestens 6 Veranstaltungen im Jahr umfassen, darunter möglichst 3 Veranstaltungen, die in vielfältiger Weise mit Autoren und Autorinnen aus NRW gestaltet werden. 

Bezuschusst werden Ausgaben für die Konzeption, Durchführung und Betreuung in Höhe von bis zu 1.000 Euro pro Veranstaltung. Die Empfehlungen der Verbände/des Landes für Mindesthonorare für Autorinnen und Autoren sowie Künstlerinnen und Künstler sind zu berücksichtigen. Ausgaben für z. B. die Anmietung von Veranstaltungstechnik können ebenso berücksichtigt werden wie Honorare für Kräfte zur technischen Unterstützung.

Zielgruppe: Antragsberechtigt sind Träger von Öffentlichen Bibliotheken, die beabsichtigen, am Sonntag zu öffnen oder dies bereits tun und die an Sonntagen ein Veranstaltungsprogramm anbieten wollen, sowie die kirchlichen Büchereifachstellen. Damit soll die lebendige Ausgestaltung der Sonntagsöffnung unterstützt werden. Die in den geltenden allgemeinen Fördergrundsätzen für Öffentliche Bibliotheken festgelegten Kriterien für die Förderfähigkeit gelten für dieses Modul nicht. Teilnehmen können daher auch ehrenamtlich oder nicht fachlich geleitete kommunale oder kirchliche Büchereien. Die Förderung erfolgt für mindestens 1 und höchstens 3 Jahre.

Voraussetzungen: Die Bibliothek soll am geförderten Standort ein aus ihrem Konzept heraus entwickeltes Veranstaltungsprogramm am Sonntag durchführen. Die Öffnungszeit soll mindestens 4 Stunden, bei ehrenamtlich betreuten Büchereien 2 Stunden betragen. Die Veranstaltungen sind Teil des landesweiten Programms „Sonntags in der Bibliothek“. Die Bibliotheken nutzen die dazu vom Land entwickelten Marketingformate. Sie vernetzen sich mit den anderen am Programm teilnehmenden Bibliotheken und tauschen sich regelmäßig aus. Das Land sorgt für entsprechende Gelegenheiten.

Für Öffentliche Bibliotheken

Die Träger Öffentlicher Bibliotheken können eine Förderung für alle drei Module beantragen. Es kann ein mehrjähriger Antrag für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gestellt werden. Für jedes Modul ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

Der Zuschuss beträgt bis zu 80% der förderfähigen Gesamtausgaben. Zweckgebundene Spenden und eingeworbene Sponsorenmittel können für die Bemessung der Zuwendung außer Betracht bleiben und insoweit den verbleibenden Eigenanteil des Zuwendungsempfängers ersetzen. Der zu erbringende Eigenanteil kann auch durch bürgerschaftliches Engagement substituiert werden. Grundlage dafür ist die Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 25. Oktober 2023 (MBl. NRW. 2023 S. 1522).

Für Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne gesichertes Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltkommunen einschließlich überschuldeter Kommunen), für Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept und für Kommunen, die Konsolidierungshilfen nach dem Stärkungspaktgesetz erhalten, beträgt der Zuschuss 90%. 

In Großstädten können maximal 3 Standorte gefördert werden. 

 

Für ehrenamtlich betreute Büchereien

Träger ehrenamtlich betreuter Büchereien sowie die kirchlichen Büchereifachstellen können Anträge zum Modul 3 stellen. Der Zuschuss beträgt bis zu 90% der förderfähigen Gesamtausgaben. Zweckgebundene Spenden und eingeworbene Sponsorenmittel können für die Bemessung der Zuwendung außer Betracht bleiben und insoweit den verbleibenden Eigenanteil des Zuwendungsempfängers ersetzen. Der zu erbringende Eigenanteil kann auch durch bürgerschaftliches Engagement substituiert werden. Grundlage dafür ist die Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 25. Oktober 2023 (MBl. NRW. 2023 S. 1522).

Förderanträge sind bis zum 31.10. des Vorjahres bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zentrale Fachstelle für Öffentlichen Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen über das Portal „Kultur.Web“ einzureichen: 

Bezirksregierung DüsseldorfDezernat 48.08Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken NRWPostfach 300865, 40408 Düsseldorfhttps://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/oeffentliche-bibliotheken/aktuelle-foerderprogramme-und-projektfoerderung

 

Die Förderung erfolgt als Projektförderung. Mit den zur Förderung eingereichten Projekten darf noch nicht begonnen worden sein. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Unter Berücksichtigung der für das Programm zur Verfügung stehenden Mittel wird, sollten mehr förderfähige und vollständige Anträge eingehen als Mittel zur Verfügung stehen, nach Eingangsdatum der Anträge entschieden.

Das Land gewährt Zuwendungen nach Maßgabe dieses Förderprogramms und der Verwaltungsvorschriften (VV/VVG) zu §§ 23, 44 LHO. Mit den zur Förderung eingereichten Projekten darf noch nicht begonnen worden sein.

Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Zuständig sowohl für die bibliotheksfachliche Beratung und Antragsbearbeitung als auch für die Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen (Regelungen des § 44 Landeshaushaltsordnung) ist die Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken NRW – Dezernat 48 der Bezirksregierung Düsseldorf.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Unter Berücksichtigung der für das Programm zur Verfügung stehenden Mittel wird, sollten mehr förderfähige und vollständige Anträge eingehen als Mittel zur Verfügung stehen, nach Eingangsdatum der Anträge entschieden.

Förderanträge sind bis zum 31.10. des Vorjahres bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zentrale Fachstelle für Öffentlichen Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen über das Portal „Kultur.Web“ einzureichen:

 

Bezirksregierung Düsseldorf

Dezernat 48.08

Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken NRW

Postfach 300865, 40408 Düsseldorf

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner für den jeweiligen Regierungsbezirk.

Sie haben Fragen? Ihr Kontakt im Ministerium

  • Dr. Antje Hartmann-Strünck
    Tel.: 0211 896-4223
    E-Mail: antje.hartmann[at]mkw.nrw.de (antje[dot]hartmann[at]mkw[dot]nrw[dot]de )

     

  • Claudia Liethen
    Tel.: 0211 896-4805
    E-Mail: claudia.liethen[at]mkw.nrw.de (claudia[dot]liethen[at]mkw[dot]nrw[dot]de)

     

  • Candy Verhoeven
    Tel.: 0211 896-4797
    E-Mail: candy.verhoeven[at]mkw.nrw.de (candy[dot]verhoeven[at]mkw[dot]nrw[dot]de)