
Innovationsfonds für die Weiterbildung
Innovationsfonds
Mit der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes (WbG) wurde ein „Innovationsfonds für die Weiterbildung“ als neues Förderinstrument gesetzlich verankert. Das für Weiterbildung zuständige Ministerium fördert auf Grundlage von § 19 WbG mit dem Innovationsfonds Projekte der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen (NRW), die zum Aufbau eines Systems des lebensbegleitenden Lernens beitragen und möglichst einrichtungs- und trägerübergreifend angelegt sind.
Die Frist für die Interessenbekundung (Förderjahr 2024) ist am 1. Mai 2023 abgelaufen.
Die Bekanntmachung für das Förderjahr 2025 werden erneut hier auf dieser Seite veröffentlicht.
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in NRW zu ermöglichen, sich auf veränderte gesellschaftliche und strukturelle Herausforderungen einzustellen, neue und innovative Ansätze zu entwickeln, auszuprobieren und nachhaltig zu implementieren.
Der Landesweiterbildungsbeirat erarbeitet Empfehlungen zu den Förderschwerpunkten bei den innovativen Maßnahmen und berät bei der Auswahl der zu fördernden innovativen Weiterbildungsvorhaben.
Der Innovationsfonds stellt jährlich insgesamt bis zu 1 Million Euro pro Jahr für Vorhaben zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen mit jeweils bis zu 50 000 Euro.
Mit der landesweiten Förderung von Modellvorhaben will die Landesregierung das Innovationspotenzial von Volkshochschulen in NRW und nach dem WbG anerkannte Einrichtungen in anderer Trägerschaft weiter stärken. Die Projekte sollen zum Thema „Weiterbildung im Wandel – Wie sieht die Zukunft des Lehrens und Lernens aus?“ mindestens auf eine der folgenden Fragen Bezug nehmen:
- Welchen Beitrag kann das Innovationsvorhaben für eine inklusive, offene, nachhaltige und sich zunehmend digital organisierende Gesellschaft leisten?
- Wie sind Bildungsangebote methodisch-didaktisch weiterzuentwickeln?
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Welche Strategien werden entwickelt und erprobt, die zur Partizipation motivieren und neue Zugänge zur Weiterbildung (z.B. Angebote für ältere Menschen oder barrierefreie/diversitätsbewusste Angebote) eröffnen?
- Wie trägt das Vorhaben dazu bei, die Zusammenarbeit mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen weiterzuentwickeln und zu stärken?
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Förderbekanntmachung.
Die Bekanntmachung, das Formblatt zur Interessenbekundung sowie FAQ sind im Download-Bereich abrufbar.
Informationen zu den bisherigen Förderrunden sowie Veranstaltungen können Sie hier abrufen.
Sie haben Fragen? Ihr Kontakt im Ministerium
- Frau Rana Aydin-Kandler
E-Mail: Rana.Aydin-Kandler [at] mkw.nrw.de (Rana.Aydin-Kandler)@mkw.nrw.de
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