KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Innovationsfonds für die Weiterbildung

Schriftzug Innovation

Innovationsfonds für die Weiterbildung

Mit der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes (WbG) wurde ein „Innovationsfonds für die Weiterbildung“ als neues Förderinstrument gesetzlich verankert.

Innovationsfonds

Das für Weiterbildung zuständige Ministerium fördert auf Grundlage von § 19 WbG mit dem Innovationsfonds Projekte der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen (NRW), die zum Aufbau eines Systems des lebensbegleitenden Lernens beitragen und möglichst einrichtungs- und trägerübergreifend angelegt sind.

Eine Interessensbekundung „Innovationsfonds 2025“ können Sie bis zum 1. Mai 2024 einreichen.

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in NRW zu ermöglichen, sich auf veränderte gesellschaftliche und strukturelle Herausforderungen einzustellen, neue und innovative Ansätze zu entwickeln, auszuprobieren und nachhaltig zu implementieren. 

Der Landesweiterbildungsbeirat erarbeitet Empfehlungen zu den Förderschwerpunkten bei den innovativen Maßnahmen und berät bei der Auswahl der zu fördernden innovativen Weiterbildungsvorhaben mit. 

Der Innovationsfonds stellt jährlich insgesamt bis zu 1 Million Euro pro Jahr für Vorhaben zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen mit jeweils bis zu 50 000 Euro.

Mit der landesweiten Förderung von Modellvorhaben will die Landesregierung das Innovationspotenzial von Volkshochschulen in NRW und nach dem WbG anerkannte Einrichtungen in anderer Trägerschaft weiter stärken. Die Projekte sollen zum Thema „Weiterbildung im Wandel – Wie sieht die Zukunft des Lehrens und Lernens aus?“ mindestens auf eine der folgenden Fragen Bezug nehmen: 

  • Welchen Beitrag kann das Innovationsvorhaben für eine inklusive, offene, nachhaltige und sich zunehmend digital organisierende Gesellschaft leisten? 
  • Wie sind Bildungsangebote methodisch-didaktisch weiterzuentwickeln? 
  • Welche Strategien werden entwickelt und erprobt, die zur Partizipation motivieren und neue Zugänge zur Weiterbildung (z.B. Angebote für ältere Menschen oder barrierefreie/diversitätsbewusste Angebote) eröffnen? 
  • Wie trägt das Vorhaben dazu bei, die Zusammenarbeit mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen weiterzuentwickeln und zu stärken?

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Förderbekanntmachung. 

Die Bekanntmachung, das Formblatt zur Interessenbekundung sowie FAQ sind im Download-Bereich abrufbar. 

Sie haben Fragen? Ihr Kontakt im Ministerium

  • Frau Frauke Eule

    E-Mail: Frauke.Eule [at] mkw.nrw.de (Frauke[dot]Eule[at]mkw[dot]nrw[dot]de)