Zweiter Bildungsweg
Schulabschlüsse nachholen Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung
Schulabschlüsse sichern individuell die Chance auf persönliche, berufliche und gesellschaftliche Teilhabe. Volkshochschulen und Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft stellen in Nordrhein-Westfalen, neben den Weiterbildungskollegs, Lehrgänge zum Nachholen von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I bereit. Eine Liste der Weiterbildungseinrichtungen, die nachholende Schulabschlusskurse anbieten, finden Sie im Downloadbereich unten.
Die gemeinwohlorientierten Weiterbildungseinrichtungen bieten Lehrgänge zum Erwerb des Ersten Schulabschlusses, des Erweiterten Ersten Schulabschlusses und des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) in Tages- oder Abendlehrgängen an.
Die anerkannten Weiterbildungseinrichtungen richten sich mit ihren Angeboten ausdrücklich an erwachsene Teilnehmende und sind entsprechend didaktisch aufbereitet. Ein Teil der Lehrgänge beinhaltet eine Erwerbsweltorientierung. Durch eine gute Vernetzung vor Ort können Weiterbildungseinrichtungen mit den Teilnehmenden Anschlussperspektiven entwickeln.
Nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (WbG NRW) haben Einrichtungen der Weiterbildung das Recht, staatliche Prüfungen durchzuführen, wenn die vorbereitenden Lehrgänge den entsprechenden staatlichen Bildungsgängen gleichwertig sind. Die Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-S I-WbG) regelt Lehrgänge und Prüfungen entsprechend. In der Weiterbildungsverordnung (VO WbG) wird die zusätzliche Förderung der gemeinwohlorientierten Weiterbildungseinrichtungen zur Durchführung der Schulabschlusslehrgänge, entsprechender Vorkurse und sozialpädagogischer Maßnahmen geregelt.
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