KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Ergänzungsmittel Barrierefreiheit

Diversität und Teilhabe Performance

Ergänzungsmittel Barrierefreiheit

Das Land NRW setzt sich entsprechend der UN Behindertenrechtskonvention dafür ein, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an öffentlich geförderten Kulturangeboten zu ermöglichen und zu erleichtern.

Landesförderung Ergänzungsmittel Barrierefreiheit

Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt am kulturellen Leben teilzunehmen.
Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen, Menschen mit Mobilitätsbehinderungen und mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen soll eine aktive Teilhabe an der Kultur möglich sein, sei es als Produzentin oder Produzent von Kunst und Kultur oder als Besucherin oder Besucher von Kulturprojekten.

Mit den „Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit“ unterstützt das Land die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am kulturellen Leben. Für Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden dafür – zunächst für die Förderprogramme „Regionales Kultur Programm NRW“ und „Diversitätsfonds NRW“ – bis zu 5.000 Euro pro Kulturprojekt ergänzend zur Verfügung gestellt.  

Formalia Die Förderziele und -voraussetzungen Förderziele

Durch die Ergänzungsmittel sollen antragstellende Projektträger Impulse und Unterstützung erhalten, die Teilhabe aller Menschen an ihrem dem geplanten Projekt von Anfang an mit zu denken.

Förderfähig sind z.B.:

  • projektbezogene Beschallungs- und Höranlagen (z.B. mobile, induktive Höranlagen), Über- oder Untertitel,
  • Audiodeskription,
  • Gebärden- und Schriftdolmetschung
  • Deskriptive und taktile Führungen und Einführungen,
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Bühnenproduktionen mit Aesthetics of Access, Assistenzen
  • Die barrierefreie Gestaltung der Kommunikationsmittel (z.B. einfache und leichte Sprache),
  • spezielle Informationsmaterialien für Menschen mit Behinderungen, Fortbildungsausgaben für spezielle Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen für Menschen mit Behinderungen,
  • Ausgaben für Kulturbegleiter/-begleiterinnen und Kulturportiers, um Menschen mit Behinderungen die Teilnahme an dem Projekt zu ermöglichen,
  • Transportkosten für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen,
  • Abhol- und Begleitservice zum Veranstaltungsort für Menschen mit Behinderungen, Ausgaben für Fachpersonen (mit Behinderung), die bei der Planung, Umsetzung und Kommunikation inklusiver Maßnahmen unterstützen;
  • Aufbauarbeit, was die Ansprache von Menschen mit Behinderung als Publikum angeht;
  • Beratungsleistungen von Behindertenverbänden

Nicht förderfähig sind Bau- oder Umbaumaßnahmen

Zu beachten ist, dass die Mittel nicht isoliert beantragt werden können.
Bitte lesen Sie dazu weiter unter „Wie wird gefördert“.
Für Ausgaben zur Barrierefreiheit, die bereits über Dritte finanziert werden (z.B. über Aktion Mensch oder über den Inklusionsscheck des MAGS) ist kein Antrag auf Ergänzungsmittel Barrierefreiheit zulässig.   

Die „Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“ können nicht isoliert beantragt werden, sondern nur im Rahmen regulärer Kulturförderprogramme des Landes.

Derzeit ist bei folgenden regulären Kulturförderprogrammen des Landes eine Antragstellung möglich:   

  • Regionales Kultur Programm NRW
  • Diversitätsfonds NRW

Die entsprechenden Antragsformulare (Antragsvordruck „Ergänzungsmittel Barrierefreiheit) sind bei den Ausschreibungen der Förderprogramme veröffentlicht.  

  • Die Ausschreibung des Regionalen Kulturprogramms finden Sie hier.
  • Die Ausschreibung des Förderprogramms Diversitätsfonds NRW finden Sie hier.

Eine Ausweitung der „Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“ auf andere Kulturförderprogramme des Landes wird geprüft.    

Arbeitshilfe zu den Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit

Mit den „Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit“ möchte das MKW NRW die barrierefreie Kulturteilhabe von Künstlern und Künstlerinnen und Kulturpublikum mit Behinderung des Körpers, der Sinne, Kognition und Psyche unterstützen.

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ 

(§ 4 Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)

„Nachgeordnete Barrierefreiheit“ meint begleitende Maßnahmen, die Menschen mit Behinderung ermöglichen, an einer Kulturveranstaltung teilzunehmen (z.B. durch Unter- oder Übertitel, Audiodeskription, Induktionsanlage). 

Bei „Integrierter Barrierefreiheit“ werden Maßnahmen zur Barrierefreiheit direkt in die Kunst- oder Kulturproduktion integriert („Aesthetics of Access“). 

  1. Fangen Sie möglichst früh mit Ihren Planungen zur Barrierefreiheit an und beziehen Sie dabei Menschen mit Behinderung ein, z.B. über Verbände, Vereine, Initiativen und Beiräte mit entsprechender Expertise.

     

  2. Gehen Sie mit realistischen Erwartungen an Ihre Planungen. Jede Maßnahme, die unternommen wird, hilft, und ist ein Schritt in die richtige Richtung!  

     

  3. Behinderungen können in Bezug auf die folgenden Kategorien entstehen. Entscheiden Sie zunächst, in Bezug auf welche der Kategorien Sie Barrieren abbauen möchten! 
  • Bewegen / Mobilität / Körperempfinden
  • Hören
  • Sehen
  • Kognitives Verstehen 
  • Psychisches Empfinden  

Die Kategorien lassen sich weiter in Merkmalgruppen unterteilen. Z.B. zählen zu den Menschen mit Hörbehinderung taube Menschen, schwerhörige Menschen oder Menschen, die verzerrt hören. Beispiele für alle fünf Kategorien finden Sie in der Broschüre „Eine Party für alle. Das kubia-Vorgehensmodell zur strukturierten Analyse, Planung und Umsetzung von Barrierefreiheit in Kunst und Kultur“ finden Sie hier: https://www.kubia.nrw/wissen/fachbeitraege/vorgehensmodell-barrierefreiheit/

 

  1. Entscheiden Sie, für welche Merkmalgruppe/n Sie Maßnahmen der Barrierefreiheit entwickeln möchten! 

     

  2. Nehmen Sie Kontakt zu Vertretern und Vertreterinnen der Merkmalgruppe/n auf. Klären Sie, was deren konkrete Barrieren bei dem Besuch Ihrer Kulturveranstaltung oder der Mitarbeit an Ihrer Kulturproduktion sind (oder sein könnten) und wie sie am besten abgebaut werden können.

     

  3. Nehmen Sie dabei möglichst alle Aspekte Ihrer Veranstaltung in den Blick und fragen Sie, wo z.B. für Menschen mit Hörbehinderung Barrieren auftreten:  
  • Öffentlichkeitsarbeit (Website, Flyer, Programmheft, Social Media etc.)
  • Ticketing
  • Anfahrt zum Veranstaltungsort
  • Architektur des Veranstaltungsorts 
  • Sanitäranlagen und Gastronomie
  • Die Veranstaltung selbst (Konzert, Theateraufführung, Ausstellung etc.)
  • Das Servicepersonal
  • Sicherheitsmaßnahmen

     
  1. Ermitteln Sie die Kosten für die geplanten Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Dazu zählen auch Planungskosten, Aufwandsentschädigungen für beteiligte Verbände und die Kosten für Dienstleister und Dienstleisterinnen im Bereich Barrierefreiheit.

     

  2. Veröffentlichen und kommunizieren Sie, was bei Ihrem Kulturprojekt konkret barrierefrei ist (und was nicht). Welche Unterstützungsbedarfe bieten Sie an (z.B. Rollstuhlplatz, Übersetzung in Gebärdensprache, Audiodeskription, Assistenz)? Diese Informationen bilden für Menschen mit Behinderung eine wichtige Entscheidungsgrundlage, ob sie an der Kulturveranstaltung teilnehmen wollen und können. Sprechen Sie aktiv die unterschiedlichen Besuchergruppen an. Machen Sie es potentiellen Besucherinnen und Besuchern so einfach wie möglich, Informationen über Ihre Angebote zu erhalten. Werten Sie Ihre Erfahrungen aus. Was hat gut funktioniert, was weniger? 

Landes- und kommunal geförderte Beratungs- und Servicestellen in NRW zu Barrierefreiheit und Inklusion im Kulturbereich:

  • kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur, Köln
    www.kubia.nrw
    Ansprechpartnerin: Isabell Rosenberg
    E-Mail: rosenberg[at]kubia.nrw (rosenberg[at]kubia[dot]nrw)

     

  • mittendrin e.V., Köln (für Kulturschaffende in Köln)
    www.mittendrin-koeln.de
    Ansprechpartnerin: Tina Sander
    E-Mail: sander[at]mittendrin-koeln.de (sander[at]mittendrin-koeln[dot]de)

     

  • Un-Label, Köln
    www.un-label.eu
    Tel. +49 (221) – 5501544
    E-Mail: info[at]un-label.eu (info[at]un-label[dot]eu)


 

Um Kontakt zu Menschen mit Behinderungen oder Verbänden für / von Menschen mit Behinderungen zu vermitteln können folgende Personen angesprochen werden:

  • Tamara Ströter (Blinden- und Sehbehindertenverein für den Kreis Mettmann e.V.)
    1. Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenvereins für den Kreis Mettmann
    Telefon: 02051 / 60 58 98
    Fax: 02051 / 60 58 97
    E-Mail: info[at]bsvkme.de (info[at]bsvkme[dot]de)

     

  • Anne Wohlfahrt (Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Detmold*)
    ksl-detmold.de
    Tel.: 0521-329335-76
    Mail: a.wohlfahrt[at]ksl-owl.de (a[dot]wohlfahrt[at]ksl-owl[dot]de) 
    Jöllenbecker Straße 165
    33613 Bielefeld
    Email: info[at]ksl-owl.de (info[at]ksl-owl[dot]de) 

 

*In NRW gibt es in jedem Regierungsbezirk ein „Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben“; neben dem KSL in Detmold auch noch mit Sitzen in Köln, Düsseldorf, Münster und Arnsberg; sowie ein koordinierendes Kompetenzzentrum mit Sitz in Gelsenkirchen. Darüber hinaus gibt es in Essen ein landesweites KSL für Menschen mit Sinnesbehinderungen.

Weiterführende Informationen, um Vorhaben möglichst barrierefrei zu gestalten:

Sie haben Fragen? Ihr Kontakt im Ministerium

  • Catrin Boß
    E-Mail: catrin.boss[at]mkw.nrw.de (catrin[dot]boss[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
  • Christine Holsträter
    E-Mail: christine.holstraeter[at]mkw.nrw.de (christine[dot]holstraeter[at]mkw[dot]nrw[dot]de)