KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Ergänzungsmittel Barrierefreiheit

Diversität und Teilhabe Performance

Ergänzungsmittel Barrierefreiheit

Das Land NRW setzt sich entsprechend der UN Behindertenrechtskonvention dafür ein, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an öffentlich geförderten Kulturangeboten zu ermöglichen und zu erleichtern.

Landesförderung Ergänzungsmittel Barrierefreiheit

Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt am kulturellen Leben teilzunehmen.
Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen, Menschen mit Mobilitätsbehinderungen und mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen soll eine aktive Teilhabe an der Kultur möglich sein, sei es als Produzentin oder Produzent von Kunst und Kultur oder als Besucherin oder Besucher von Kulturprojekten.

Mit den „Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit“ unterstützt das Land die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am kulturellen Leben. Für Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden dafür – zunächst für die Förderprogramme „Regionales Kultur Programm NRW“ und „Diversitätsfonds NRW“ – bis zu 5.000 Euro pro Kulturprojekt ergänzend zur Verfügung gestellt.  

Formalia Die Förderziele und -voraussetzungen Förderziele

Durch die Ergänzungsmittel sollen antragstellende Projektträger Impulse und Unterstützung erhalten, die Teilhabe aller Menschen an ihrem dem geplanten Projekt von Anfang an mit zu denken.

Förderfähig sind z.B.:

  • projektbezogene Beschallungs- und Höranlagen (z.B. mobile, induktive Höranlagen), Über- oder Untertitel,
  • Audiodeskription,
  • Gebärden- und Schriftdolmetschung
  • Deskriptive und taktile Führungen und Einführungen,
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Bühnenproduktionen mit Aesthetics of Access, Assistenzen
  • Die barrierefreie Gestaltung der Kommunikationsmittel (z.B. einfache und leichte Sprache),
  • spezielle Informationsmaterialien für Menschen mit Behinderungen, Fortbildungsausgaben für spezielle Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen für Menschen mit Behinderungen,
  • Ausgaben für Kulturbegleiter/-begleiterinnen und Kulturportiers, um Menschen mit Behinderungen die Teilnahme an dem Projekt zu ermöglichen,
  • Transportkosten für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen,
  • Abhol- und Begleitservice zum Veranstaltungsort für Menschen mit Behinderungen, Ausgaben für Fachpersonen (mit Behinderung), die bei der Planung, Umsetzung und Kommunikation inklusiver Maßnahmen unterstützen;
  • Aufbauarbeit, was die Ansprache von Menschen mit Behinderung als Publikum angeht;
  • Beratungsleistungen von Behindertenverbänden

Nicht förderfähig sind Bau- oder Umbaumaßnahmen

Zu beachten ist, dass die Mittel nicht isoliert beantragt werden können.
Bitte lesen Sie dazu weiter unter „Wie wird gefördert“.
Für Ausgaben zur Barrierefreiheit, die bereits über Dritte finanziert werden (z.B. über Aktion Mensch oder über den Inklusionsscheck des MAGS) ist kein Antrag auf Ergänzungsmittel Barrierefreiheit zulässig.   

Die „Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“ können nicht isoliert beantragt werden, sondern nur im Rahmen regulärer Kulturförderprogramme des Landes.

Derzeit ist bei folgenden regulären Kulturförderprogrammen des Landes eine Antragstellung möglich:   

  • Regionales Kultur Programm NRW
  • Diversitätsfonds NRW

Die entsprechenden Antragsformulare (Antragsvordruck „Ergänzungsmittel Barrierefreiheit) sind bei den Ausschreibungen der Förderprogramme veröffentlicht.  

  • Die Ausschreibung des Regionalen Kulturprogramms finden Sie hier.
  • Die Ausschreibung des Förderprogramms Diversitätsfonds NRW finden Sie hier.

Eine Ausweitung der „Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“ auf andere Kulturförderprogramme des Landes wird geprüft.    

Sie haben Fragen? Ihr Kontakt im Ministerium

  • Catrin Boß
    E-Mail: catrin.boss[at]mkw.nrw.de (catrin[dot]boss[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
  • Christine Holsträter
    E-Mail: christine.holstraeter[at]mkw.nrw.de (christine[dot]holstraeter[at]mkw[dot]nrw[dot]de)