Kulturförderrichtlinie NRW
Kulturförderrichtlinie NRW
Kultur und Kunst sind durch Land und Gemeinden gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen zu pflegen und zu fördern. Einzelheiten sind in Gesetzen und Verordnungen (Ausführungsbestimmungen), Förderrichtlinien und gesonderten Erlassen geregelt.
Zum 8. Juni 2021 ist die neue „Allgemeine Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, Kunst und kulturellen Bildung“ in Kraft getreten. Durch diese werden die einschlägigen Zuwendungsbestimmungen zukünftig vereinfacht und flexibilisiert. Zudem trägt sie zum Bürokratieabbau bei, da sie viele grundlegende Verbesserungen für die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger enthält und damit auch zur Verminderung von Arbeits- bzw. Prüfaufwänden bei den Bewilligungsbehörden beiträgt.
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