KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Hochschulmedizin

Zwei junge Menschen in Kitteln unterhalten sich, im Vordergrund ein Skelett, auf dem verschiedene Dinge eingezeichnet wurden.

Hochschulmedizin

Die Hochschulmedizin besitzt durch die Kooperation von medizinischen Fachbereichen und den Universitätskliniken eine Sonderstellung, die durch das Zusammenspiel von Forschung, Lehre und Krankenversorgung geprägt ist. Hier finden Sie Informationen zu rechtlichen, finanziellen und baulichen Aspekten.

Auf einen Blick Standorte der Hochschulmedizin

Die universitären Fachbereiche Medizin und die Universitätskliniken im Land Nordrhein-Westfalen sind Orte herausragender Forschung, Lehre und Krankenversorgung.

An sieben staatlichen medizinischen Fachbereichen in Aachen, Bochum, Bonn, Düsseldorf, Duisburg-Essen, Köln und Münster sowie der privaten Universität Witten/Herdecke bilden derzeit gut 702 Professorinnen und Professoren knapp 20.000 Studierende aus. An sechs Standorten existieren Universitätskliniken, die mit den Fachbereichen Medizin zur Erfüllung der Aufgaben in Forschung und Lehre zusammenwirken und zugleich als Maximalversorger eine Hochleistungsmedizin in der Krankenversorgung anbieten. Die sechs Universitätskliniken sind ebenso in der Ausbildung von Pflege- und Gesundheitsberufen tätig und beschäftigen insgesamt über 47.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Eine Sonderstellung nimmt das sogenannte Bochumer Modell ein. Anstelle einer eigenen Universitätsklinik werden Lehre und Forschung hier durch eine seit vielen Jahren bestehende Kooperation zwischen dem medizinischen Fachbereich an der Universität Bochum und externen Kliniken der Bochumer Region und der Region Ostwestfalen-Lippe abgebildet.

Neue Projekte Stärkung der Allgemeinmedizin in Forschung und Lehre

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat sich zum Ziel gesetzt, die allgemeinmedizinische Versorgung in Nordrhein-Westfalen langfristig zu stärken. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) setzt in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales dabei die nachfolgenden Maßnahmen zur Stärkung der Allgemeinmedizin in Forschung und Lehre um:

Rechtlicher Rahmen für die Hochschulmedizin Hochschulgesetz und Universitätsklinikum-Verordnung

Den rechtlichen Rahmen der Hochschulmedizin in Nordrhein-Westfalen stellen im Wesentlichen das nordrhein-westfälische Hochschulgesetz (HG), hier insbesondere die §§ 31, 31a, 31b und 32, sowie die Universitätsklinikum-Verordnung (UKVO) dar. Diese Rechtsvorschriften sind die Grundlage für das Kooperationsmodell der Hochschulmedizin in Nordrhein-Westfalen. Danach bilden der rechtlich nicht selbstständige Fachbereich Medizin als Teil der Universität und die in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts organisierte selbstständige Universitätsklinik eine wirtschaftliche Einheit. Wesentliche Regelungs- und Steuerungsinstrumente, die über die gesetzlichen Normen hinausgehen, sind der Kooperationsvertrag zwischen Universität und Universitätsklinik und ein gemeinsamer Struktur- und Entwicklungsplan von Fachbereich und Klinik. Weitere Grundlage der Zusammenarbeit ist zudem eine starke personelle Verschränkung auf der Leitungsebene.

Finanzen der Hochschulmedizin Landesmittel ermöglichen moderne Forschung und Lehre

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) stellt den medizinischen Fachbereichen und Universitätskliniken jährlich rund 1 Milliarde Euro für Lehre und Forschung, den Betrieb und für Investitionen zur Verfügung.

Um Leistungsanreize zu setzen, werden 20 Prozent der Zuführung des Landes für den laufenden Betrieb in Lehre und Forschung an die sieben medizinischen Fachbereiche nach leistungsorientierten Kriterien zugewiesen. Leistungsindikatoren für die Lehrleistungen sind der Studienerfolg und die Ergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfung. Indikator für die Leistungen in der Forschung sind die Drittmittel und die Publikationen. Außerdem werden die Fortschritte bei der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes bewertet. Im Jahr 2017 lag die Summe der leistungsorientiert verteilten Zuführungen bei knapp 150 Millionen Euro.

Investitionen an Universitätskliniken Das Land investiert in Baumaßnahmen, Infrastruktur und moderne Ausstattung

Entsprechend dem Prinzip der dualen Finanzierung von Krankenhäusern stellt das Land Nordrhein-Westfalen auch für die sechs Universitätskliniken des Landes Mittel für Investitionen zur Verfügung. Medizinbauten zählen zu den komplexesten Baumaßnahmen überhaupt.

Das Land investiert in:

  • Baumaßnahmen (Neubau- und Sanierungsmaßnahmen),
  • Grunderwerb,
  • Gesamtplanung,
  • Ersteinrichtung,
  • Erschließung und Außenanlagen, 
  • Besondere Betriebseinrichtungen und Zubehör,
  • Baunebenleistungen,
  • Beschaffung von Anlage- und Gebrauchsgüter und
  • Beschaffung von Großgeräten

und stellt zudem Mittel für die Bauunterhaltung bereit. Insgesamt stehen hierfür jährlich rund 290 Millionen Euro zur Verfügung. 

Die Investitionen sind darauf ausgerichtet, die Universitätskliniken des Landes bundes- und europaweit in der Spitzengruppe der medizinischen Forschung und der Krankenversorgung zu positionieren sowie exzellente Ärztinnen und Ärzte ausbilden zu können. Um die Mittel effektiv, effizient und nachhaltig einzusetzen, stellen die Standorte – in Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen – bauliche Masterplanungen auf. Diese werden jährlich fortgeschrieben und stellen die Grundlage für alle Investitionsentscheidungen des Landes an den sechs Universitätsklinikstandorten dar.

Um den steigenden Anforderungen an die IT-Infrastruktur in der Hochschulmedizin zu begegnen, haben die Universitätskliniken in Abstimmung mit dem Land die Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung für Krankenversorgung, Forschung und Lehre sowie die resultierenden Bedarfe in einem standortübergreifenden IT-Masterplan zusammengefasst. Seit 2018 fördert das Land den Ausbau der IT-Infrastruktur an den Universitätskliniken mit zusätzlichen 12 Millionen Euro jährlich.

Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung Aktionsprogramm der Landesregierung bündelt Maßnahmen gegen Hausärztemangel

Logo des Aktionsprogramms "Praxis vor Ort"

In ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens ist bereits heute spürbar, dass es an Hausärztinnen und Hausärzten mangelt. Die Sicherstellung der wohnortnahen allgemeinmedizinischen Versorgung ist – derzeit insbesondere abseits der Städte – eine besondere Herausforderung für das Gesundheitssystems. Um hier Abhilfe zu schaffen, bündelt ein Aktionsprogramm der Landesregierung zahlreiche Maßnahmen gegen den Hausärztemangel. Mehr Informationen unter www.hausarzt.nrw.de.

Weitere Informationen zum Medizinstandort NRW Flyer Medizinstandort NRW

flyer_medizinstandort

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ist sowohl in der Ausbildung von Nachwuchsmedizinerinnen und -medizinern als auch in vielen medizinischen Forschungsschwerpunkten führend. Über den Flyer erhalten Sie kompakte Informationen zum Medizinstandort in Nordrhein-Westfalen. Weitere Publikationen des MKW finden Sie unter: https://www.mkw.nrw/broschuerenservice

Zum Herunterladen: Flyer Medizinstandort NRW