KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Investitionen kulturelle Infrastruktur

Investitionen kulturelle Infrastruktur

Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsfonds zur Ertüchtigung der kulturellen Infrastruktur durch das Land Nordrhein-Westfalen

Investitionen kulturelle Infrastruktur

1.    Bezeichnung des Förderprogramms Investitionsfonds kulturelle Infrastruktur (IkI)

2. Förderzweck und -grundsätze Das Land gewährt im Haushaltsjahr 2021 nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen für investive Maßnahmen in Spielstätten der Freien Darstellenden Künste, der Privattheater, der Bespieltheater, der Amateurtheater mit Spielstätten und der Freilichtbühnen in Nordrhein-Westfalen (Antragsberechtigte siehe Pkt. 3). Gefördert werden Vorhaben, die der Ertüchtigung der kulturellen Infrastruktur in folgenden Bereichen dienen:

1.    Investitionen in eine zukunftsfeste digitale Ertüchtigung, 2.    Investitionen in die ökologische Nachhaltigkeit, 3.    Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe, insbesondere der Barrierefreiheit.

Ziel der Förderung ist es, die Spielstätten digital zu ertüchtigen, Barrieren abzubauen, neue Zielgruppen zu erschließen und dabei ökologische Aspekte bei Ausstattung und Betrieb stärker als bisher zu berücksichtigen. Die Förderung von Maßnahmen, die keinen investiven Charakter haben, ist nicht möglich. Die Förderung von Neu- und Erweiterungsbauten, größeren Umbauten und Sanierungen, baulichen Brandschutzmaßnahmen sowie Bauunterhaltungs-maßnahmen ist hier nicht vorgesehen. Nicht übernommen werden Folgekosten wie Wartung, Instandhaltung, Ersatzbeschaffung und laufend anfallende Gebühren/Kosten, sowie etwaige Schadensersatz- oder versicherungsrechtliche Ansprüche aus den geförderten Investitionen.

Synergien von kommunalen Investitionen oder die Kofinanzierung durch andere Förderprogramme in den Bereichen Nachhaltigkeit, Inklusion, Teilhabe, Digitalisierung u.a. mit der Landesförderung sind ausdrücklich gewünscht. Die doppelte Förderung ein und derselben Maßnahme ist jedoch ausgeschlossen. Hierzu beraten die Bezirksregierungen.

2.2 Was wird gefördert? Gefördert werden: zu 1) Erstausstattung, Erneuerung oder Erweiterung von technischer Ausstattung im Zusammenhang mit Digitalisierung vor, auf und hinter der Bühne.

zu 2) Erstausstattung, Erneuerung oder Erweiterung von technischer Ausstattung im Zusammenhang mit einer Verbesserung der Betriebsökologie, z.B. Energieeffizienz.

zu 3) Maßnahmen zur Verbesserung einer umfassenden Barrierefreiheit. Dies kann durch den Einsatz von digitalen und nicht-digitalen Mitteln erfolgen, die das Erleben von Angeboten unterschiedlicher Art der im Sinne einer inklusiven Gesellschaft unterstüt-zen sollen.

Beispiele für förderungswürdige Maßnahmen (die nachstehende Aufzählung ist nicht kumulativ, keine Rangfolge, nicht abschließend):

Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Ausstattung

  • Beschaffung geeigneter Hard- und Software,
  • (barrierefreie) Gestaltung und Umsetzung einer Website einschließlich der Ver-knüpfung mit Datenbanken,
  •  Einrichtung von frei zugänglichem WLAN (z.B. im Foyer o.ä.),
  • Technik zur Unterstützung von digitalen Proben- und Kommunikationsprozes-sen,
  • Entwicklung und Unterstützung von Apps / barrierefreien Apps mit spezieller inklusiver Programmierung,
  • Gestaltung und Umsetzung einer Social Media- und Online-Kommunikation,

Maßnahmen zur Verbesserung der Vor-Ort Begehbarkeit sowie der virtuellen Begehbarkeit z.B.:

  • Anpassungen der Architektur ohne Eingriff in die Bausubstanz (z.B. Türantriebe, mobile Rampen, zusätzliche Rollstuhlplätze, Sitzgelegenheiten, die für Menschen mit körperlicher Einschränkung geeignet/notwendig sind),
  • auditives VR (virtual-reality-Brille mit Lautsprechern), Life-Streaming von Theaterveranstaltungen,
  • Schaffung von Möglichkeiten zur digitalen Interaktion,
  • technische Geräte zur Produktion digitaler Angebote (z.B. Kameras),
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Verständlichkeit / Begreifbarkeit, der Les-barkeit und Hörbarkeit, z.B. durch Einrichtung von Plätzen oder mobilen Sys-temen mit multifunktionalen Tablets bzw. Monitoren mit Gebärdensprachvideos, Audiodeskriptionen,
  • Induktionsschleifen,
  • Einrichtung der Infrastruktur für Gebärdenübersetzung und Audiodeskription,
  • digitale Informationssysteme über die entsprechenden Angebote zur besseren Verbreitung neuer Angebote.

Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und der Besucheransprache z.B.:

  • Einrichtung von visuellen, haptischen und anderen Leitsystemen sowie Orien-tierungssystemen auf Smartphone-Basis,
  • Verbesserung bestehender Leitsysteme durch inklusive Erweiterungen (z.B. Leitsysteme für Rollstuhlfahrer vom Parkplatz bis zum Zuschauerraum, Ergän-zung von Beschriftungen wie „Zuschauerraum rechts/links“ in Blindenschrift),
  • Steigerung der Aufenthaltsqualität z.B. im Foyer.

Beschaffung von technischen Geräten, die Energiesparmaßnahmen ermöglichen (z.B. energieeffiziente Lichttechnik, insbesondere Umrüstung auf LED-Beleuchtung, sonstige Veranstaltungstechnik, Solartechnik).

Um die Effizienz und Sinnhaftigkeit der geplanten Maßnahmen sicherzustellen, wird eine professionelle Beratung empfohlen. Im Falle einer positiven Juryentscheidung für die geplante Maßnahme sind die Kosten für die professionelle Beratung ebenfalls förderfähig.

3. Antragstellerinnen und Antragsteller

Alle nordrhein-westfälischen Spielstätten in den Bereichen:

Freie Darstellende Künste (nur professionelle Theater / Einrichtungen mit regelmäßigem Spielplan),

Privattheater (nur professionelle, selbstproduzierende Einrichtungen mit regelmäßigem Spielplan und festem Ensemble),

Bespieltheater, die

  • einen klar erkennbaren Schwerpunkt des Programms in der Darstellenden Kunst (Schauspiel, Musiktheater, Tanz, Kinder- und Jugendtheater) haben,
  • und / oder mit den Landestheatern in NRW oder mit freien Theatergruppen regelmäßig zusammenarbeiten,
  • bzw. Mitglied in einem der NRW-Kultursekretariate und/oder in der Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen (INTHEGA) sind.

Freilichtbühnen,

Amateurtheater mit fester Spielstätte.

Nicht antragsberechtigt sind die bereits im Rahmen des Theater- und Orchesterpakts geförderten Kommunaltheater, die nordrhein-westfälischen Landestheater sowie Amateurthea-terensembles ohne feste Spielstätte.

4. Antragsverfahren 4.1 Von jeder antragsberechtigten Einrichtung können maximal drei unterschiedliche Anträge eingereicht werden, die ein Fördervolumen von 15.000,-€ pro Antrag möglichst nicht unterschreiten sollen. Die Förderung setzt einen angemessenen Eigenanteil an der Finanzierung der Maßnahme voraus.

Einzelheiten zu den Fördermodalitäten können bei den Bezirksregierungen erfragt werden.

4.2 Die Anträge sind bei den Bezirksregierungen einzureichen. Zuständig ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Antragstellerin/der Antragsteller ihren/seinen Sitz hat. Die Anschriften der nordrhein-westfälischen Bezirksregierungen lauten wie folgt:

Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 48 - Postfach 59817 Arnsberg

Bezirksregierung Detmold - Dezernat 48 – Leopoldstr. 15 32756 Detmold  

 Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 48 – Postfach 30 08 65 40408 Düsseldorf

Bezirksregierung Köln - Dezernat 48 - 50606 Köln    

Bezirksregierung Münster - Dezernat 48 - 48128 Münster

     4.3 Für die Antragstellung ist die Verwendung eines speziellen Antragsvordrucks vorgeschrieben. Der Formantrag kann bei den Bezirksregierungen angefordert oder aus dem Internet auf der Website der jeweiligen Bezirksregierung (Dezernat 48) heruntergeladen werden:

www.bezreg-arnsberg.nrw.de www.bezreg-detmold.nrw.de www.brd.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de www.bezreg-muenster.nrw.de

Dem Formantrag ist zusätzlich ein kurzes Projektdatenblatt beizufügen, aus dem hervorgeht, was angeschafft werden soll und welcher Nutzen für die jeweilige Einrichtung damit verbun-den ist (Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Inklusion). Das Projektdatenblatt ist ebenfalls über die Bezirksregierungen erhältlich.

Im Antrag ist darzulegen, welche Ziele mit der beabsichtigten Maßnahme erreicht werden sollen. Die Ziele sind in Zielindikatoren zu konkretisieren und möglichst so durch quantitative und qualitative Kennzahlen messbar zu machen, dass sie als Prüfkriterium für eine abschließende Erfolgskontrolle des Projektes dienen. Die Kennzahlen können dabei als Zahlenwerte oder prozentual ausgewiesen werden. Beispiele für Kennzahlen sind  

Allgemein:

  • Anzahl der angestrebten Maßnahmen zur verbesserten Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote,
  • angestrebte Steigerung der analogen und virtuellen Besucherzahlen (Einnahmesteigerung)
  • angestrebte Steigerung der Besucherzahlen von Menschen mit körperlichen Ein-schränkungen

Digitalisierung:

  • geplante Angebotshäufigkeit digitaler Veranstaltungen,
  • angestrebte Steigerung der Nutzung des digitalen Angebots (gesamt),
  • Steigerung der digitalen Erreichbarkeit von Menschen mit körperlichen Einschränkun-gen (Nettoreichweite?).
  • Nachhaltigkeit:
  • Einsparpotentiale Energieverbrauch (Soll-Ist-Vergleich),
  • Anzahl der Maßnahmen für einen nachhaltigen Veranstaltungsbetrieb.
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Angaben zu geplanten Publikationen (Programmhefte, Flyer etc.),
  • Anzahl der Presseveröffentlichungen analog / digital / elektronisch,
  • Steigerung der Zugriffszahlen / Reichweite auf das Online-Angebot der eigenen Webs-ite und in Social Media,
  • ggf. Steigerung der Engagement-Rate

4.4 Anträge sind für Projekte in diesem Jahr bis zum 30. April 2021 einzureichen. Die Projekte sollen in der Regel im Jahr 2021 abgeschlossen werden. In besonders begründeten Ausnah-mefällen kann eine über das Jahresende 2021 hinausgehende Förderung erfolgen. In diesem Ausnahmefall muss der überwiegende Finanzierungsanteil jedoch auf das Jahr 2021 entfallen. Die Kosten- und Finanzierungsplanung ist dann getrennt nach Kalenderjahren aufzustellen.

Die Projektauswahl erfolgt in Zusammenschau aller landesweit eingereichten Förderanträge durch ein speziell hierfür einberufenes Fachgremium. Ein Anspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.

Hinweise: Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass von den Antragstellenden die im Land Nordrhein-Westfalen geltenden vergaberechtlichen Vorschriften zu beachten sind. Einzelheiten hierzu können bei den Bezirksregierungen erfragt werden.

Die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen ist zu beachten.

Ansprechpersonen:

Astrid Kafka Tel.: 0211 896-4812

Susanne Düwel Tel.: 0211 896-4831