Landesweiterbildungsbeirat
Landesweiterbildungsbeirat
Der Landesweiterbildungsbeirat berät die Landesregierung in allen Fragen der allgemeinen Weiterbildung und gibt Empfehlungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Weiterbildung ab. Zu den Aufgaben des Gremiums gehört auch die fachliche Begleitung des Weiterbildungsberichts, die Empfehlung zu den Förderschwerpunkten des Innovationsfonds und die Beratung bei der Auswahl der Innovationsprojekte.
Der Landesweiterbildungsbeirat besteht zunächst aus 26 stimmberechtigten Mitgliedern. Die Mitgliederliste kann hier abgerufen werden.
Rechtliche Grundlagen
Mit dem novellierten Weiterbildungsgesetz wurde gemäß § 25 WbG die Einrichtung eines Landesweiterbildungsbeirates festgelegt. Näheres über Aufgaben, die Zusammensetzung und die Berufung der Mitglieder wird durch die Verordnung für das Weiterbildungsgesetz (VO WbG) geregelt.
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