KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Onlinegestütztes Digitales Berichtswesen in der Weiterbildung

Mehrere Akten mit der Aufschrift NRW

Onlinegestütztes Digitales Berichtswesen in der Weiterbildung

Mit einem effizienten Berichtswesen soll in Nordrhein-Westfalen die Entwicklung der Weiterbildungslandschaft erfasst und beobachtet werden. 

Gesetzlich verankert ist die Auskunftspflicht in § 26 Weiterbildungsgesetz (WbG).

Der Bericht stellt die Leistungsfähigkeit der gesamten Weiterbildung in NRW dar und integriert auch die Daten der Einrichtungen der Familien- und der politischen Bildung.

Volkshochschulen und die nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG) anerkannten und geförderten Weiterbildungseinrichtungen machen ihre Leistungen in dem Berichtswesen Weiterbildung sichtbar. Rund 130 Volkshochschulen und rund 320 Einrichtungen in anderer Trägerschaft sind aufgefordert, sich bis Ende Juni am Berichtswesen zur Weiterbildung zu beteiligen. Basis für die Berichterstattung bilden jeweils die Daten aus dem Vorjahr.

Die Erhebung der Daten erfolgt elektronisch.

Die Zuständigkeit für die Datenerhebung und Veröffentlichung liegt bei der Supportstelle Weiterbildung QUA-LiS NRW. Diese hält diverse Unterstützungsangebote vor; eine jährliche Informationsveranstaltung, eine Liste mit FAQs und ein Kontaktformular.

Kompaktauswertungen liegen als Datenreporte vor.