KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Förderrichtlinie § 96 BVFG

Förderrichtlinie § 96 BVFG

Die Förderrichtlinie § 96 BVFG befasst sich mit der Förderung von Kulturpflege der Vertriebenen und Bildungsarbeit zum Thema "Flucht und Vertreibung". 

Die Richtlinie Kulturpflege und politische Bildung fördern

Die Richtlinie ist ein wichtiges Element im Rahmen der Neuausrichtung der Förderung § 96 BVFG - Kulturpflege der Vertriebenen und Bildungsarbeit zum Thema "Flucht und Vertreibung".