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Europäischer Sozialfonds (ESF)
Lebens- und erwerbbezogene Weiterbildung Land stellt Gelder aus ESF zur Verfügung
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die Weiterbildung jährlich 4,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds für Maßnahmen der Lebens- und erwerbsweltbezogenen Weiterbildung zur Verfügung. Gefördert werden zusätzliche Bildungsangebote, die die individuelle Beschäftigungsfähigkeit sowie die persönlichen und beruflichen Handlungskompetenzen verbessern.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Grundbildung mit Erwerbswelterfahrung:
Gefördert werden Projekte
a) zur Vermittelung von Lese-, Schreib-, Rechnen- und Schlüsselkompetenzen oder
b) zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses der Sekundarstufe I
in Verbindung mit Berufsorientierung und Erwerbswelterfahrung.
- Weiterbildung geht zur Schule:
Gefördert werden der Erwerb und die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit im Übergangsprozess in das Erwerbsleben durch die Vermittlung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen.
- Qualifizierung von Beschäftigten der weiterführenden Schulen und Weiterbildungseinrichtungen:
Gefördert werden Qualifizierungen, die eigenständige Aktivitäten zur frühzeitigen Orientierung auf Ausbildungsreife und Erwerbsleben in Schulen und Weiterbildungseinrichtungen zum Gegenstand haben.
Die rechtliche Grundlage für die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds bildert die ESF-Förderrichtlinie 2021 - 2027.
Das könnte Sie auch interessieren Weiterführende Informationen
- Internetseite des Europäischen Sozialfonds in Nordrhein-Westfalen
- Internetseite der Europäischen Kommission
- Landesverband der Volkshochschulen für alle kommunalen Einrichtungen
- Landesarbeitsgemeinschaft für katholische Erwachsenen- und Familienbildung für Einrichtungen in katholischer und evangelischer Trägerschaft
- Arbeit und Leben DGB/VHS NW für alle anderen Weiterbildungseinrichtungen
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