KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Mehr Tempo im Hochschulbau!

16.04.2024

Ministerium für Kultur und Wissenschaft, Ministerium der Finanzen und Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW stellen Neue Masterplanung vor. Drei Hochschulen zum Auftakt dabei

Schneller, günstiger, verbindlicher, mehr – das ist die Formel der Neuen Masterplanung im Hochschulbau. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft, das Ministerium der Finanzen und der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) haben jetzt grundlegende Änderungen vorgestellt, wie der Bau von Hochschulgebäuden künftig organisiert werden soll. Den Auftakt machen die Universität Duisburg-Essen, die Universität Paderborn und die Hochschule Bielefeld.


Ministerin Ina Brandes

„Exzellente Lehre braucht eine exzellente Infrastruktur: gut ausgestattete Labore, moderne Seminarräume und zeitgemäße Hörsäle. Ein erheblicher Teil unserer Hochschulen wurde in den 1960er und 1970er Jahren gebaut und ist inzwischen stark sanierungsbedürftig. Mit Geld allein werden wir den Investitionsstau nicht bewältigen. Wir brauchen neue Verfahren, die Planung, Genehmigung und Bau beschleunigen. Dazu haben wir jetzt die Neue Masterplanung Hochschulbau vorgelegt. Ich bin sicher: Damit wird es uns gelingen, in kürzerer Zeit, mit weniger Geld mehr Bauvorhaben zu realisieren. Davon profitieren alle Studierenden und Lehrenden und machen den Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen noch stärker.“

Wissenschaftsministerin Ina Brandes
Portraitfoto Minister Dr. Marcus Optendrenk

„Sobald wir eine konkrete, verbindliche Planung für eine Baumaßnahme inklusive Betrachtung der Wirtschaftlichkeit vorliegen haben, können wir auch schnell und einfach eine konkrete, verbindliche Zusage für die Finanzierbarkeit geben. Die Verschlankung von Planung und Genehmigung führt dazu, dass Personal-, Sach- und Finanzressourcen effizient und effektiv eingesetzt werden können.“

Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk

BLB-Geschäftsführerin Gabriele Willems: „Die neue Masterplanung setzt genau an der richtigen Stelle an, nämlich in den frühen Planungs- und Genehmigungsphasen. Wir sind jetzt von Beginn an in alle Überlegungen eingebunden, können viel früher unsere Expertise einbringen und kommen schneller zu Entscheidungen, welche Projekte tatsächlich realisiert werden. Am Ende sind wir damit schneller, effizienter und kostengünstiger.“


Bislang ist die Grundlage für Neubauten an Hochschulen die Hochschulstandortentwicklungsplanung (HSEP). Sie beschreibt, wie eine Hochschule in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren aussehen soll. Sie ist sehr vage, weil ein sehr langer Zeitraum abgebildet werden soll und Entwicklungen über diesen langen Zeitraum prognostiziert werden. Zugleich ist sie sehr detailliert, etwa mit genauen Angaben zur Flächennutzung und -größe. Die HSEP hat sich aus einer Reihe von Gründen als nicht praktikabel für den Hochschulbau herausgestellt:

  • Ihre Erstellung dauert lange. So lange, dass schon mit ihrer Fertigstellung erste Anpassungen an den konkreten Planungen der Baumaßnahmen vorgenommen werden müssen.
     
  • Sie wird ohne Beteiligung von Baufachleuten des BLB NRW erstellt, obwohl er Eigentümer der meisten Hochschulgebäude ist. Fragen etwa der verkehrlichen Anbindung, der Energie-Versorgung oder des Städtebaus spielen bei der Erstellung zunächst kaum eine Rolle.
     
  • Weil Zeitpläne, Größe, bauliche Rahmenbedingungen vage sind, müssen Kostenkalkulationen und Variantenbetrachtungen immer neu angepasst werden. Das ist extrem komplex und zeitaufwändig.
     
  • Nachbesserungen und Nachfinanzierungen sind nötig und brauchen in jedem Einzelfall eine langwierige Prüfung und interne Genehmigung aller beteiligten Häuser.

 

Die Neue Masterplanung sieht vor, Planung, Genehmigung und Bau deutlich zu beschleunigen. Prozesse, die früher nacheinander angegangen wurden, werden jetzt systematisch miteinander verschränkt und gleichzeitig abgearbeitet.

 

  • Jede Hochschule fokussiert und priorisiert ihre Bauvorhaben auf die aktuell notwendigen kurzfristig umsetzbaren Projekte, in der Regel ein bis drei Projekte. Wenn diese umgesetzt sind, kann die Neue Masterplanung am jeweiligen Standort aktualisiert werden. Dann werden die nächsten Maßnahmen identifiziert und umgesetzt.
     
  • Vom ersten Tag an begleiten Bauexpertinnen und -experten des BLB NRW die Planungen.
     
  • Flächenbedarfe werden standardisiert. Bewegen sich die Hochschulen bei der Planung in dem vorgegebenen Rahmen, braucht es keine detaillierte Einzelfallprüfung mehr. Zeitersparnis: bis zu sechs Monate.
     
  • Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird vereinfacht und flexibler. Die Variantenprüfung wird eng begrenzt. Zeitersparnis: bis zu zwölf Monate.
     
  • Die Hochschulen schließen mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft einen Umsetzungsvertrag mit einer verbindlichen Budget-Obergrenze. Die hierfür erforderlichen Mittel werden der Hochschule vertraglich garantiert. Innerhalb des Budgets sind die Hochschulen frei in der Umsetzung des Maßnahmenprogramms. Sie können die Baumaßnahme allein, mit dem BLB NRW oder mit einem privaten Investor umsetzen. Abstimmungen mit dem Land sind bei der Umsetzung nicht mehr nötig. Zeitersparnis: bis zu sechs Monate.
     
  • Durch die verbindliche Budget-Obergrenze bekommt die Hochschule Planungssicherheit. Kosten- und zeitintensive nachträgliche Umplanungen werden vermieden. Zeitersparnis: sechs bis zwölf Monate.

 

Die drei Auftakt-Hochschulen wurden ausgewählt, weil sie für eine große Bandbreite der Hochschullandschaft Nordrhein-Westfalens stehen. Neben einer sehr großen Universität mit mehreren Standorten (Universität Duisburg-Essen) wurde auch eine eher kleinere Campus-Universität (Universität Paderborn) und eine Hochschule für Angewandte Wissenschaften (Hochschule Bielefeld) ausgewählt. Nach einer Erprobungsphase mit anschließender Evaluation und gegebenenfalls weiteren Nachbesserung der Prozesse soll die Neue Masterplanung nach und nach auf alle Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ausgerollt werden.

Anlage 1: Gruppenfoto: Downloadlink

2024-04-16 Anlage 1: Gruppenfoto

(v.l.n.r.) Prof. Dr. Barbara Albert (Uni Duisburg-Essen), Gabriele Willems (BLB), Minister Dr. Marcus Optendrenk, Ministerin Ina Brandes, Prof Dr. Ingeborg Schramm-Wölk (Hochschule Bielefeld), Prof. Dr. Birgitt Riegraf (Universität Paderborn)

Anlage 2: Unterzeichnung: Downloadlink

2024-04-16 Anlage 2: Unterzeichnung