Studienkredite, -darlehen und Nebenjobs
Finanzierung sichern Studienkredite und -darlehen
Studienkredite
Viele Banken und Sparkassen bieten inzwischen Kredite speziell für die Studienfinanzierung an. Sie erhalten monatlich einen festen Betrag zur Finanzierung des Studiums, meist gibt es auch eine Kreditobergrenze. Die Rückzahlungsmodi variieren von Angebot zu Angebot. Die Aussicht, das Studium über einen Studienkredit zu finanzieren, ist verlockend. Dennoch sollte man die zahlreichen Angebote sorgfältig prüfen und einen Kredit möglichst nur für eine bestimmte Studienphase – zum Beispiel das Examen – in Erwägung ziehen. Zu groß ist die Gefahr der frühen Verschuldung, vor allem dann, wenn zusätzlich nach dem Studienende noch BAföG zurückgezahlt werden muss.
Studiendarlehen
Die Darlehenskasse der Studierendenwerke e.V. (Daka) bietet für Studierende in jeder Phase des Studiums ein zinsfreies Studiendarlehen an. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Studierenden an einer staatlichen Hochschule in Nordrhein-Westfalen eingeschrieben sind, einen Sozialbeitrag an das örtliche Studierendenwerk entrichten, bei der Sicherung des Lebensunterhalts auf eine Finanzhilfe angewiesen sind und einen Bürgen stellen können.
Das Besondere am Studiendarlehen der Daka: Es verzichtet auf Darlehenszinsen.
Weiterführende Informationen:
Jobben Arbeit neben dem Studium
Aus der 22. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks geht hervor, dass etwa zwei Drittel der Studierenden (63 %) jobben. Für die Erwerbstätigkeit neben dem Studium gibt es verschiedene Motive. Der wichtigste Grund ist der Wunsch, mehr Geld zur Verfügung haben, um sich „etwas mehr zu leisten“. An zweiter Stelle steht der Wunsch nach (mehr) Unabhängigkeit von den Eltern. Allerdings ist weit mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Studierenden auf eigene Einkünfte zur Bestreitung des Lebensunterhaltes angewiesen Für über die Hälfte spielt aber auch das Motiv, „praktische Erfahrungen sammeln zu wollen“, eine wichtige Rolle. Nicht zuletzt spielt auch das Ziel, Kontakte für eine spätere Beschäftigung zu knüpfen, eine Rolle.
Wer neben dem Studium arbeitet, muss allerdings einiges beachten:
- Wer nur nebenbei jobbt und sich weiter überwiegend dem Studium widmet, muss in der Regel keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Grundsätzlich gilt: Während der Vorlesungszeit darf der Nebenjob nicht mehr als 20 Stunden pro Woche betragen. Ausnahme: Die Arbeit findet überwiegend in den Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende statt. Auch in der vorlesungsfreien Zeit gilt die 20-Stunden-Grenze nicht. Trotzdem dürfen Sie, aufs Jahr gerechnet, nicht mehr als 26 Wochen lang mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
- Seit Anfang 2013 besteht auch für Studierende, die nebenbei jobben, Rentenversicherungspflicht. Dies gilt auch für so genannte Minijobs, also geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, in denen der Studierende nicht mehr als 538 Euro im Monat verdient. Die Rentenversicherungsbeiträge sind in diesem Fall (wie auch im Fall eines "Midijobs" mit einem Verdienst zwischen durchschnittlich mehr als 538 und höchstens 2.000 Euro) jedoch geringer als jene für "normale" Arbeitnehmer. Damit erhöht sich der Nettoverdienst. Auf schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber können sich Studierende von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Jedoch sollte man bedenken, dass die Beschäftigungszeit dann nicht mehr als vollwertige Pflichtbeitragszeit in der Rentenversicherung gilt.
- Studierende, die mehr als 538 Euro pro Monat verdienen, müssen auch Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Bei einem Gehalt bis zu 850 Euro fällt die Beitragslast jedoch auch hier geringer aus als für "normale" Arbeitnehmer.
Weitere Informationen
- Die Bundesagentur für Arbeit vermittelt unter anderem Jobs für Studierende und Praktika – auch im Ausland. Näheres erfahren Interessierte bei der lokalen Arbeitsagentur am Studienort.
- Das Studierendenwerk gibt hilfreiche Informationen rund ums Jobben neben dem Studium und zu den Regelungen für Steuern, Sozial- und Rentenversicherung.
- Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Stelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens für geringfügig Beschäftigte. Sie bietet vor allem Informationen zu Verdienstgrenzen und Arbeitsrecht.
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