Ergänzungsmittel Barrierefreiheit
Landesförderung Ergänzungsmittel Barrierefreiheit
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt am kulturellen Leben teilzunehmen.
Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen, Menschen mit Mobilitätsbehinderungen und mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen soll eine aktive Teilhabe an der Kultur möglich sein, sei es als Produzentin oder Produzent von Kunst und Kultur oder als Besucherin oder Besucher von Kulturprojekten.
Mit den „Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit“ unterstützt das Land die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am kulturellen Leben. Für Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden dafür – zunächst für die Förderprogramme „Regionales Kultur Programm NRW“ und „Diversitätsfonds NRW“ – bis zu 5.000 Euro pro Kulturprojekt ergänzend zur Verfügung gestellt.
Formalia Die Förderziele und -voraussetzungen Förderziele
Durch die Ergänzungsmittel sollen antragstellende Projektträger Impulse und Unterstützung erhalten, die Teilhabe aller Menschen an ihrem dem geplanten Projekt von Anfang an mit zu denken.
Förderfähig sind z.B.:
- projektbezogene Beschallungs- und Höranlagen (z.B. mobile, induktive Höranlagen), Über- oder Untertitel,
- Audiodeskription,
- Gebärden- und Schriftdolmetschung
- Deskriptive und taktile Führungen und Einführungen,
- Ausgaben im Zusammenhang mit Bühnenproduktionen mit Aesthetics of Access, Assistenzen
- Die barrierefreie Gestaltung der Kommunikationsmittel (z.B. einfache und leichte Sprache),
- spezielle Informationsmaterialien für Menschen mit Behinderungen, Fortbildungsausgaben für spezielle Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen für Menschen mit Behinderungen,
- Ausgaben für Kulturbegleiter/-begleiterinnen und Kulturportiers, um Menschen mit Behinderungen die Teilnahme an dem Projekt zu ermöglichen,
- Transportkosten für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen,
- Abhol- und Begleitservice zum Veranstaltungsort für Menschen mit Behinderungen, Ausgaben für Fachpersonen (mit Behinderung), die bei der Planung, Umsetzung und Kommunikation inklusiver Maßnahmen unterstützen;
- Aufbauarbeit, was die Ansprache von Menschen mit Behinderung als Publikum angeht;
- Beratungsleistungen von Behindertenverbänden
Nicht förderfähig sind Bau- oder Umbaumaßnahmen
Zu beachten ist, dass die Mittel nicht isoliert beantragt werden können.
Bitte lesen Sie dazu weiter unter „Wie wird gefördert“.
Für Ausgaben zur Barrierefreiheit, die bereits über Dritte finanziert werden (z.B. über Aktion Mensch oder über den Inklusionsscheck des MAGS) ist kein Antrag auf Ergänzungsmittel Barrierefreiheit zulässig.
Die „Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“ können nicht isoliert beantragt werden, sondern nur im Rahmen regulärer Kulturförderprogramme des Landes.
Derzeit ist bei folgenden regulären Kulturförderprogrammen des Landes eine Antragstellung möglich:
- Regionales Kultur Programm NRW
- Diversitätsfonds NRW
Die entsprechenden Antragsformulare (Antragsvordruck „Ergänzungsmittel Barrierefreiheit) sind bei den Ausschreibungen der Förderprogramme veröffentlicht.
- Die Ausschreibung des Regionalen Kulturprogramms finden Sie hier.
- Die Ausschreibung des Förderprogramms Diversitätsfonds NRW finden Sie hier.
Eine Ausweitung der „Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“ auf andere Kulturförderprogramme des Landes wird geprüft.
Arbeitshilfe zu den Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit
Mit den „Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit“ möchte das MKW NRW die barrierefreie Kulturteilhabe von Künstlern und Künstlerinnen und Kulturpublikum mit Behinderung des Körpers, der Sinne, Kognition und Psyche unterstützen.
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“
(§ 4 Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)
„Nachgeordnete Barrierefreiheit“ meint begleitende Maßnahmen, die Menschen mit Behinderung ermöglichen, an einer Kulturveranstaltung teilzunehmen (z.B. durch Unter- oder Übertitel, Audiodeskription, Induktionsanlage).
Bei „Integrierter Barrierefreiheit“ werden Maßnahmen zur Barrierefreiheit direkt in die Kunst- oder Kulturproduktion integriert („Aesthetics of Access“).
Fangen Sie möglichst früh mit Ihren Planungen zur Barrierefreiheit an und beziehen Sie dabei Menschen mit Behinderung ein, z.B. über Verbände, Vereine, Initiativen und Beiräte mit entsprechender Expertise.
Gehen Sie mit realistischen Erwartungen an Ihre Planungen. Jede Maßnahme, die unternommen wird, hilft, und ist ein Schritt in die richtige Richtung!
- Behinderungen können in Bezug auf die folgenden Kategorien entstehen. Entscheiden Sie zunächst, in Bezug auf welche der Kategorien Sie Barrieren abbauen möchten!
- Bewegen / Mobilität / Körperempfinden
- Hören
- Sehen
- Kognitives Verstehen
- Psychisches Empfinden
Die Kategorien lassen sich weiter in Merkmalgruppen unterteilen. Z.B. zählen zu den Menschen mit Hörbehinderung taube Menschen, schwerhörige Menschen oder Menschen, die verzerrt hören. Beispiele für alle fünf Kategorien finden Sie in der Broschüre „Eine Party für alle. Das kubia-Vorgehensmodell zur strukturierten Analyse, Planung und Umsetzung von Barrierefreiheit in Kunst und Kultur“ finden Sie hier: https://www.kubia.nrw/wissen/fachbeitraege/vorgehensmodell-barrierefreiheit/
Entscheiden Sie, für welche Merkmalgruppe/n Sie Maßnahmen der Barrierefreiheit entwickeln möchten!
Nehmen Sie Kontakt zu Vertretern und Vertreterinnen der Merkmalgruppe/n auf. Klären Sie, was deren konkrete Barrieren bei dem Besuch Ihrer Kulturveranstaltung oder der Mitarbeit an Ihrer Kulturproduktion sind (oder sein könnten) und wie sie am besten abgebaut werden können.
- Nehmen Sie dabei möglichst alle Aspekte Ihrer Veranstaltung in den Blick und fragen Sie, wo z.B. für Menschen mit Hörbehinderung Barrieren auftreten:
- Öffentlichkeitsarbeit (Website, Flyer, Programmheft, Social Media etc.)
- Ticketing
- Anfahrt zum Veranstaltungsort
- Architektur des Veranstaltungsorts
- Sanitäranlagen und Gastronomie
- Die Veranstaltung selbst (Konzert, Theateraufführung, Ausstellung etc.)
- Das Servicepersonal
- Sicherheitsmaßnahmen
Ermitteln Sie die Kosten für die geplanten Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Dazu zählen auch Planungskosten, Aufwandsentschädigungen für beteiligte Verbände und die Kosten für Dienstleister und Dienstleisterinnen im Bereich Barrierefreiheit.
- Veröffentlichen und kommunizieren Sie, was bei Ihrem Kulturprojekt konkret barrierefrei ist (und was nicht). Welche Unterstützungsbedarfe bieten Sie an (z.B. Rollstuhlplatz, Übersetzung in Gebärdensprache, Audiodeskription, Assistenz)? Diese Informationen bilden für Menschen mit Behinderung eine wichtige Entscheidungsgrundlage, ob sie an der Kulturveranstaltung teilnehmen wollen und können. Sprechen Sie aktiv die unterschiedlichen Besuchergruppen an. Machen Sie es potentiellen Besucherinnen und Besuchern so einfach wie möglich, Informationen über Ihre Angebote zu erhalten. Werten Sie Ihre Erfahrungen aus. Was hat gut funktioniert, was weniger?
Landes- und kommunal geförderte Beratungs- und Servicestellen in NRW zu Barrierefreiheit und Inklusion im Kulturbereich:
kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur, Köln
www.kubia.nrw
Ansprechpartnerin: Isabell Rosenberg
E-Mail: rosenberg[at]kubia.nrw (rosenberg[at]kubia[dot]nrw)mittendrin e.V., Köln (für Kulturschaffende in Köln)
www.mittendrin-koeln.de
Ansprechpartnerin: Tina Sander
E-Mail: sander[at]mittendrin-koeln.de (sander[at]mittendrin-koeln[dot]de)- Un-Label, Köln
www.un-label.eu
Tel. +49 (221) – 5501544
E-Mail: info[at]un-label.eu (info[at]un-label[dot]eu)
Um Kontakt zu Menschen mit Behinderungen oder Verbänden für / von Menschen mit Behinderungen zu vermitteln können folgende Personen angesprochen werden:
Tamara Ströter (Blinden- und Sehbehindertenverein für den Kreis Mettmann e.V.)
1. Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenvereins für den Kreis Mettmann
Telefon: 02051 / 60 58 98
Fax: 02051 / 60 58 97
E-Mail: info[at]bsvkme.de (info[at]bsvkme[dot]de)- Anne Wohlfahrt (Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Detmold*)
ksl-detmold.de
Tel.: 0521-329335-76
Mail: a.wohlfahrt[at]ksl-owl.de (a[dot]wohlfahrt[at]ksl-owl[dot]de)
Jöllenbecker Straße 165
33613 Bielefeld
Email: info[at]ksl-owl.de (info[at]ksl-owl[dot]de)
*In NRW gibt es in jedem Regierungsbezirk ein „Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben“; neben dem KSL in Detmold auch noch mit Sitzen in Köln, Düsseldorf, Münster und Arnsberg; sowie ein koordinierendes Kompetenzzentrum mit Sitz in Gelsenkirchen. Darüber hinaus gibt es in Essen ein landesweites KSL für Menschen mit Sinnesbehinderungen.
Weiterführende Informationen, um Vorhaben möglichst barrierefrei zu gestalten:
Aktion Mensch: Veranstaltungen barrierefrei gestalten mit Checkliste (4 Seiten Checkliste zu den Themen „Räumliche Barrierefreiheit, sprachlich-kommunikative Barrierefreiheit, technische Barrierefreiheit“):
https://www.aktion-mensch.de/inklusion/bildung/impulse/barrierefreiheit/barrierefreie-veranstaltungenAnforderungen an die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung, hrsg. v. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (2017) (44 Seiten; die Veröffentlichung ist unter der Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW in Zusammenarbeit mit der Behinderten-Selbsthilfe NRW und der Agentur Barrierefrei NRW entstanden; Auflistung detaillierter Kriterien, um z.B. den Außenbereich oder unterschiedliche Einrichtungen möglichst barrierefrei zu gestalten. Dabei wurden auch Kriterien z.B. speziell für Theater, Konzerthäuser und Museen erarbeitet, abhängig von der Art der Behinderung):
https://broschuerenservice.nrw.de/files/download/pdf/kriterienkataloge-pdf_von_anforderungen-an-die-barrierefreiheit-fuer-menschen-mit-behinderung_vom_mags_2446.pdfBundesfachstelle Barrierefreiheit: Checkliste barrierefreie Veranstaltungen (das Wichtigste im Überblick auf insgesamt 5 Seiten):
https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/SharedDocs/Downloads/DE/Veroeffentlichungen/checkliste-barrierefreie-veranstaltung.pdf?__blob=publicationFile&v=5BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V.:
Handreichung und Checkliste für barrierefreie Veranstaltungen
(hrsg. 2012) (Umfassende Handreichung auf insgesamt 85 Seiten. Mit der Handreichung und Checkliste sollen Verantwortliche und Planende im Veranstaltungsbereich ein Instrument erhalten, um Veranstaltungen von Anfang an barrierefrei planen und anbieten zu können):
https://www.k-produktion.de/fileadmin/k-produktion/redakteure/barrierefrei/handreichung-dez-2012_web.pdfEine Party für alle. Das kubia-Vorgehensmodell zur strukturierten Analyse, Planung und Umsetzung von Barrierefreiheit in Kunst und Kultur, hrsg. v. kubia (insgesamt 30 Seiten; u.a. mit Erklärungen, was bei dem Vorgehensmodell mit „Kategorien“ und „Merkmalgruppen“ gemeint ist): https://www.kubia.nrw/wissen/fachbeitraege/vorgehensmodell-barrierefreiheit/
Handbuch zur Planung und Umsetzung von Barrierefreiheit in Jugend- und Kultureinrichtungen, hrsg. v. Landesverband Soziokultur Sachsen e.V. (2013),
(62 Seiten; speziell auch für Kultureinrichtungen):
https://www.inklusion-kultur.de/wp-content/uploads/2018/03/Handbuch-Barrierefreiheit.pdfKSL KONKRET WEGWEISER BARRIEREFREIHEIT DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK!, hrsg. v. Koordinierungsstelle der KSL NRW (2022) (In dieser insgesamt 178 Seiten umfassenden Broschüre geben die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in NRW gemeinsam mit der Agentur Barrierefrei NRW Denkanstöße, wie sich Barrierefreiheit in den unterschiedlichen Lebenswelten gestalten lässt):
https://www.ksl-nrw.de/de/node/5156Praxis-Guidelines für die Darstellenden Künste, hrsg. v. Un-Label (4 Broschüren zu den Themen: Aesthetics of Access, 16 Seiten; Alternative Publikumszugänge, 24 Seiten; Audiodeskription, 28 Seiten; Leichte Sprache, 20 Seiten):
https://un-label.eu/project/access-maker-praxis-guidelines/Praxishandbuch - Kreative und künstlerische Tools für die inklusive Kulturarbeit; hrsg v. Un-Label (insgesamt 154 Seiten; Kernstück des Handbuchs sind die im Rahmen eines zweijährigen Forschungsprojekts erarbeiteten 31 kleineren Unterrichtseinheiten bzw. tools aus den Bereichen Musik, Tanz und Theater):
https://un-label.eu/project/creability-praxishandbuch/United Inclusion: Guideline gerechte Kulturförderung zur Umsetzung; hrsg. V. Un-Label (21 Seiten; das Projekt United Inclusion von Un-Label beschäftigte sich von 2021 bis
2022 mit der Frage, wie Fördermaßnahmen des Bundes, der Länder, der
Kommunen sowie privater Stiftungen gestaltet werden können, um die
Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Kultur effektiv zu befördern):
https://un-label.eu/wp-content/uploads/United-Inclusion_Guideline-gerechte-Kulturfoerderung.pdfPiktogramme zum Thema Barrierefreiheit können kostenlos u.a. von folgender Internetseite heruntergeladen werden:
https://fontawesome.com/v5/search?o=r&c=accessibilityInformationen über ein Kennzeichnungssystem für Gebäude und Tourismusangebote: https://www.reisen-fuer-alle.de/die_kennzeichnung_311.html
- Logos über Gebärdensprache und Leichte Sprache:
https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Information-und-Kommunikation/Logos/logos_node.html
Weiterführende Links
Zum Herunterladen Weiterführende Dokumente
Sie haben Fragen? Ihr Kontakt im Ministerium
- Catrin Boß
E-Mail: catrin.boss[at]mkw.nrw.de (catrin[dot]boss[at]mkw[dot]nrw[dot]de) - Christine Holsträter
E-Mail: christine.holstraeter[at]mkw.nrw.de (christine[dot]holstraeter[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
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