KULTUR UND WISSENSCHAFT

IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Diversitätsfonds Nordrhein-Westfalen

Bunte Holz-Klötzchen in Reihen aufgestellt

Landesförderung Diversitätsfonds NRW

Mit dem Programm werden künstlerische Perspektiven gefördert, die bisher unzureichend in der Kunst- und Kulturszene in NRW repräsentiert sind. Hierzu zählen z.B. die Perspektiven von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, schwarzen Menschen (PoC), älteren Menschen, Menschen mit Behinderung oder Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und queere Menschen (kurz: LSBTIQ*). Ziel ist es, die Diversitätsentwicklung insbesondere im Bereich der freien Künste zu stärken.


Antragsfrist für den Diversitätsfonds 2026: 30.09.2025. 

Für das Förderjahr 2026 bietet das Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Kooperation mit dem IMAP Institut erstmals Informationsveranstaltungen und Schreibwerkstätten zum Diversitätsfonds an. Mehr Information finden Sie hier.

Formalia Die Förderziele und -voraussetzungen

Gefördert werden:

  • Künstlerische Projekte
  • Projekte von Kultureinrichtungen und anderen Kulturträgern aus Nordrhein-Westfalen, die unterrepräsentierten künstlerischen Perspektiven eine Plattform oder Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten (im Sinne einer glaubwürdigen „Anwaltschaft“)
  • Konzeptentwicklungen für künstlerische- oder Empowerment-Projekte, die kooperativ und beteiligungsorientiert erarbeitet und öffentlichkeitswirksam angelegt sind


Die Förderung ist spartenoffen angelegt.

Die Projektförderung von Gastspielen aus dem Ausland, reine Veröffentlichungen von Musikalben und Buchprojekten sowie von Maßnahmen, bei denen nicht die künstlerische Perspektive in NRW im Fokus steht, ist nicht vorgesehen.

Die Förderung richtet sich in erster Linie an Kulturschaffende und Gruppen der Freien Szene. Explizit angesprochen sind Kulturschaffende, die am Anfang ihrer Karriere stehen und noch über wenig Erfahrung in der Antragstellung verfügen. Es können aber auch Kultureinrichtungen oder –verbände Anträge stellen, die im Sinne einer „glaubwürdigen Anwaltschaft“ in Kooperation mit unterrepräsentierten Künstlerinnen und Künstlern Projekte durchführen und damit eine öffentlichkeitswirksame Plattform stellen oder Empowerment-Prozesse initiieren. Diese Projekte sind mehr als eine reine Programmerweiterung der Einrichtung. Sie werden gemeinsam und auf Augenhöhe mit unterrepräsentierten Kulturschaffenden entwickelt und durchgeführt.

Die Antragstellenden müssen ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen stattfinden.

Grundlage für die Antragstellung und Förderung ist die Ausschreibung „Diversitätsfonds NRW“ (siehe Downloadbereich).

Die Fördermittel können für Projekte, die 2026 durchgeführt werden, beantragt werden. 

Es können in der Regel Fördermittel in Höhe von bis zu 25.000 EUR (bei maximalen Gesamtkosten in Höhe von 50.000 EUR) beantragt werden. In Ausnahmefällen, z.B. bei landesweiten (Pilot-)Projekten, können die Förderhöhe und die Gesamtkosten mit einer entsprechenden Begründung überschritten werden.

Es ist dabei ein Eigenanteil von mind. 10% zu erbringen.


Zusätzlich können bei Vorhaben von und für Menschen mit Behinderung pro Projekt bis zu 5.000 EUR Ergänzungsmittel für die Herstellung von Barrierefreiheit geltend gemacht werden.

Mittel aus dem Diversitätsfonds NRW können nicht mit anderen Fördermitteln des Landes kombiniert werden.

Die Bewerbung um Fördermittel erfolgt durch einen Online-Antrag, dem ein Projektdatenblatt beigefügt werden muss. Das Projektdatenblatt steht auf dieser Seite im Downloadbereich zur Verfügung und muss vollständig ausgefüllt mit dem Online-Antrag über das Portal „Kultur.Web eingereicht werden.

Sollte Sie zusätzlich Ergänzungsmittel für Barrierefreiheit beantragen, muss bei dem Online-Antrag auch die ausgefüllte „Anlage Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“ mit hochgeladen werden.

Die Antragsfrist ist der 30. September 2025.

Für Fragen bei der Antragstellung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Bezirksregierung. Die Kontaktdaten zur den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter „Beratung“.


Um über den Diversitätsfonds zu informieren bietet das Land NRW zusammen mit IMAP erstmals vier kostenlose allgemeine Informationsveranstaltungen mit jeweils gleichem Inhalt zum Diversitätsfonds NRW 2026 an. Diese finden an folgenden Terminen statt; die Organisation und Anmeldung läuft im Auftrag des MKW über das Institut IMAP:

  • Dienstag, 22.07-2025, 14.00 – 15.00 Uhr
  • Dienstag, 29.07.2025, 11.00 – 12.00 Uhr
  • Dienstag, 19.08.2025, 15.00 – 16.00 Uhr
  • Freitag,    05.09.2025, 11.00 – 12.00 Uhr

Insbesondere für Erstantragstellende bietet das Land NRW zusammen mit dem Institut IMAP zwei kostenlose Schreibwerkstätten an, in denen am Beispiel des Diversitätsfonds NRW die Grundlagen für eine möglichst erfolgreiche Antragstellung aktiv vermittelt werden. Diese Schreibwerkstätten finden an folgenden Terminen statt: 

  • Samstag, 23.08.2025, 12.00 – 17.00 Uhr, Köln (Kulturbunker)
  • Dienstag, 26.08.2025, 11.00 – 16.00 Uhr, Dortmund (DEPOT) 

Weitere Informationen zu den Schreibwerkstätten erhalten Sie von IMAP. Über IMAP können Sie sich zu den kostenlosen Schreibwerkstätten anmelden.


Sollte Sie zusätzlich Ergänzungsmittel für Barrierefreiheit beantragen, muss bei dem Online-Antrag auch die ausgefüllte „Anlage Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“ mit eingereicht werden. 

Bitte beachten Sie, dass kubia in Köln am 08.07.2025 und am 05.09.2025 kostenfreie Online-Veranstaltungen zu dem Thema „Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“ anbietet. Sie können sich für diese Veranstaltungen auf der Internetseite von kubia/Köln unter folgenden Links anmelden:

Juryverfahren

Die Projekte werden im landesweiten Vergleich durch eine divers besetzte Jury ausgewählt. Die Namen der Jurymitglieder für das Förderjahr 2026 werden hier zu gegebener Zeit veröffentlicht.

Beratung

Eine Beratung zu den einzelnen geplanten Förderanträgen erfolgt durch die jeweils zuständige Bezirksregierung. Kontaktdaten und Ansprechpersonen finden Sie unten.

*Bitte beachten Sie auch die unter „Bewerbungsunterlagen“ veröffentlichten Hinweise auf die vier kostenlosen Online-Informationsveranstaltungen zum Diversitätsfonds 2026, auf die beiden Schreibwerkstätten in Köln und Dortmund und auf die beiden Online-Veranstaltungen zu den Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit.
 

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 48
59817 Arnsberg
Ansprechpartnerin:
Paula Linnerz
Tel: 02931 82-326
Mail: paula.linnerz[at]bra.nrw.de (paula[dot]linnerz[at]bra[dot]nrw[dot]de)


Bezirksregierung Detmold
Dezernat 48
32754 Detmold
Ansprechpartner:
Rachel Becker
Tel: 05231-714847
Mail: rachel.becker[at]bezreg-detmold.nrw.de (rachel[dot]becker[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de)


Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 48
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
Ansprechpartnerin:
Adrian van de Löcht
Tel: 0211 475 – 4018
Mail: adrian.vandeloecht[at]brd.nrw.de (adrian[dot]vandeloecht[at]brd[dot]nrw[dot]de)


Bezirksregierung Köln
Dezernat 48
50606 Köln
Ansprechpartnerin:
Manuela Bittner
Mail: manuela.bittner[at]brk.nrw.de (manuela[dot]bittner[at]brk[dot]nrw[dot]de)


Bezirksregierung Münster
Dezernat 48
48128 Münster
Ansprechpartnerin:
Julia Oldiges
Tel: 0251 411 4466
Mail: julia.oldiges[at]brms.nrw.de (julia[dot]oldiges[at]brms[dot]nrw[dot]de)

Sie haben Fragen? Ihre Ansprechpersonen

  • Catrin Boß
    E-Mail: catrin.boss[at]mkw.nrw.de (c)atrin.boss[at]mkw.nrw.de (atrin[dot]boss[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
     
  • Robert Hillmanns
    E-Mail: robert.hillmanns[at]mkw.nrw.de (robert[dot]hillmanns[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
     
  • Christine Holsträter
    Email: christine.holstraeter[at]mkw.nrw.de (christine[dot]holstraeter[at]mkw[dot]nrw[dot]de)