Diversitätsfonds Nordrhein-Westfalen
Neue künstlerische Perspektiven
Landesförderung Landesförderung Diversitätsfonds NRW
Mit dem Programm werden künstlerische Perspektiven gefördert, die bisher unzureichend in der Kunst- und Kulturszene in NRW repräsentiert sind. Hierzu zählen z.B. die Perspektiven von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, schwarzen Menschen (PoC), älteren Menschen, Menschen mit Behinderung oder Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und queere Menschen (kurz: LSBTIQ*). Ziel ist es, die Diversitätsentwicklung insbesondere im Bereich der freien Künste zu stärken.
Die Antragsfrist für das Förderjahr 2025 ist abgelaufen. Es können keine Anträge mehr eingereicht werden.
Formalia Die Förderziele und -voraussetzungen
Gefördert werden:
- Künstlerische Projekte
- Projekte von Kultureinrichtungen und anderen Kulturträgern aus Nordrhein-Westfalen, die unterrepräsentierten künstlerischen Perspektiven eine Plattform oder Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten (im Sinne einer glaubwürdigen „Anwaltschaft“)
- Konzeptentwicklungen für künstlerische- oder Empowerment-Projekte, die kooperativ und beteiligungsorientiert erarbeitet und öffentlichkeitswirksam angelegt sind
Die Förderung ist spartenoffen angelegt.
Die Projektförderung von Gastspielen aus dem Ausland, reine Veröffentlichungen von Musikalben und Buchprojekten sowie von Maßnahmen, bei denen nicht die künstlerische Perspektive in NRW im Fokus steht, ist nicht vorgesehen.
Die Förderung richtet sich in erster Linie an Kulturschaffende bzw. –initiativen. Es können aber auch Kultureinrichtungen oder –verbände Anträge stellen, die in Kooperation mit unterrepräsentierten Künstlerinnen und Künstlern Projekte durchführen und damit eine öffentlichkeitswirksame Plattform stellen oder Empowermentprozesse initiieren.
Explizit angesprochen werden auch Erstantragstellende.
Grundlage für die Antragstellung und Förderung ist die Ausschreibung „Diversitätsfonds NRW“ (siehe Downloadbereich).
Projekte können einjährig (2025) oder überjährig (2025/2026) durchgeführt werden.
Es können in der Regel Fördermittel in Höhe von bis zu 20.000 EUR pro Jahr beantragt werden. In Ausnahmefällen, z.B. bei landesweiten (Pilot-)Projekten, kann die Förderhöhe mit einer entsprechenden Begründung überschritten werden.
Zusätzlich können bei Vorhaben von und für Menschen mit Behinderung pro Projekt bis zu 5.000 EUR Ergänzungsmittel für die Herstellung von Barrierefreiheit geltend gemacht werden.
Die Bewerbung um Fördermittel erfolgt durch einen Online-Antrag, dem ein Projektdatenblatt beigefügt werden muss. Das Projektdatenblatt steht auf dieser Seite im Downloadbereich zur Verfügung und muss vollständig ausgefüllt mit dem Online-Antrag über das Portal „Kultur.Web“ eingereicht werden.
Sollte Sie zusätzlich Ergänzungsmittel für Barrierefreiheit beantragen, muss bei dem Online-Antrag auch die ausgefüllte „Anlage Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“ mit eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass kubia in Köln am 14.08.2024 und am 02.09.2024 kostenfreie Online-Veranstaltungen zu dem Thema „Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“ anbietet. Sie können sich für diese Veranstaltungen auf der Internetseite von kubia/Köln unter folgenden Links anmelden:
Für Fragen bei der Antragstellung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Bezirksregierung. Die Kontaktdaten zur den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern finden Sie auf dieser Seite unter „Beratung“.
Die Antragsfrist ist der 30. September 2024.
Juryverfahren
Die Projekte werden im landesweiten Vergleich durch eine divers besetzte Jury ausgewählt. Jurymitglieder für das Förderjahr 2025:
- Gerda König, Choreografin, Leiterin DIN A13 tanzcompany, Köln
- Ana Valeria González, Regisseurin/ Performerin, Köln
- Ayşe Kalmaz, Autorin, Regisseurin, Kulturschaffende, Dortmund
- Bojan Vuletić, Komponist, Festivalleiter „Asphalt Festival“, Düsseldorf
- Prof. Katharina Bosse, Fotografin und Hochschullehrerin, Bielefeld
- Tuğsal Moğul, Regisseur, Theaterautor und Arzt, Münster
- Marie-Zoe Buchholz, Performance-Künstlerin, Projektleiterin und Kuratorin, Düsseldorf
- Jérôme Lenzen, Kulturmanager und Kulturvermittler, das Kulturgetriebe / Studio Audience / ArtAsyl e.V., Köln
Beratung
Eine Beratung erfolgt durch die jeweils zuständige Bezirksregierung. Kontaktdaten und Ansprechpersonen finden Sie hier:
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 48
59817 Arnsberg
Ansprechpartnerin:
Mai-Lee Tigges
Tel: 02931 82-3307
Mail: mai-lee.tigges[at]bra.nrw.de (mai-lee[dot]tigges[at]bra[dot]nrw[dot]de)
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 48
32754 Detmold
Ansprechpartner:
Rachel Becker
Tel. 05231-714847
Mail: rachel.becker[at]bezreg-detmold.nrw.de (rachel[dot]becker[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de)
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 48
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
Ansprechpartnerin:
Simone Horzenek
Tel: 0211 475-3506
Mail: simone.horzenek[at]brd.nrw.de (simone[dot]horzenek[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Bezirksregierung Köln
Dezernat 48
50606 Köln
Ansprechpartnerin:
Manuela Bittner
Mail: manuela.bittner[at]brk.nrw.de (manuela[dot]bittner[at]brk[dot]nrw[dot]de)
Bezirksregierung Münster
Dezernat 48
48128 Münster
Ansprechpartnerin:
Julia Oldiges
Tel: 0251 411 4466
Mail: julia.oldiges[at]brms.nrw.de (julia[dot]oldiges[at]brms[dot]nrw[dot]de)
Sie haben Fragen? Ihr Kontakt im Ministerium
- Catrin Boß
E-Mail: catrin.boss[at]mkw.nrw.de (c)atrin.boss[at]mkw.nrw.de (atrin[dot]boss[at]mkw[dot]nrw[dot]de) -
Robert Hillmanns
E-Mail: robert.hillmanns[at]mkw.nrw.de (robert[dot]hillmanns[at]mkw[dot]nrw[dot]de) -
Christine Holsträter
Email: christine.holstraeter[at]mkw.nrw.de (christine[dot]holstraeter[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
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