Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt in Kooperation mit dem Stifterverband die Förderlinie Curriculum 4.0.nrw aus. Die Landesregierung stellt dafür im Rahmen der landesweiten Digitalisierungsoffensive insgesamt 7,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Ziel der Förderlinie ist es, die Curricula aller Studiengänge an den nordrhein-westfälischen Hochschulen mit Blick auf die Qualifikationsanforderungen, die sich aus der digitalen Transformation ergeben, weiterzuentwickeln. „Die zunehmende Digitalisierung unserer Lebens- und Arbeitswelt verändert auch die Anforderungen an die Qualifikationsprofile von Hochschulabsolventen“, sagte Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. „Mit dem Förderprogramm wollen wir die Kompetenzentwicklung der Studierenden für die digitale Welt noch stärker in den Fokus rücken und die Hochschulen bei der Weiterentwicklung der Lehrpläne unterstützen.“
Zudem sollen mit der Förderung die Vernetzung und der Informationsaustausch unter den geförderten Projekten an den Hochschulen unterstützt werden. Der Stifterverband ist für die Organisation dieses Austauschs zuständig. „Mit dem Programm Curriculum 4.0.nrw möchten wir Räume und Gesprächsangebote schaffen, die es den Geförderten ermöglichen, gemeinsame Herausforderungen zu identifizieren“, sagte Andreas Schlüter, Generalsekretär des Stifterverbandes. „Im Dialog miteinander sollen Lösungen für projektübergreifende Fragen entstehen, die sich bei der Gestaltung von Hochschulcurricula für die digitale Welt stellen.“
Die Förderlinie ist auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt. Bewerben können sich alle öffentlich-rechtlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen mit Konzepten zur Gestaltung von Hochschulcurricula für die digitale Welt. Diese sollen zum Beispiel darlegen, welche Auswirkungen die digitale Transformation für das Qualifikationsprofil ihrer Absolventinnen und Absolventen hat und welche veränderten oder erweiterten Kompetenzbereiche aufgrund der Digitalisierung in den neu zu entwickelnden Modulen adressiert werden sollen.
Die curriculare Weiterentwicklung von ganzen Studiengängen soll jeweils mit bis zu 300.000 Euro, die Entwicklung von einzelnen oder mehreren, sich aufeinander beziehenden Modulen mit bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Interessierte Hochschulen können sich bis zum 13.12.2019 bewerben.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.stifterverband.org/curriculum_4_0_nrw
Im Rahmen der Digitalisierungsoffensive stellt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft den Hochschulen bis 2021 jährlich zusätzlich 50 Millionen Euro und danach jeweils 35 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere Informationen zu den neuen Förderlinien und allen Programmen der Digitalisierungsoffensive finden Sie hier.
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