Rechtsgrundlagen Weiterbildung und politische Bildung
WbG und AWbG NRW Weiterbildung und Arbeitnehmerweiterbildung
Auf der Grundlage des Weiterbildungsgesetzes (WbG NRW) steht in Nordrhein-Westfalen ein breites Weiterbildungsangebot der 131 kommunalen Volkshochschulen und von etwa 320 weiteren Bildungsstätten zur Verfügung. Das nach WbG NRW geförderte gemeinwohlorientierte Angebot umfasst die Bereiche der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung und schließt den nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen sowie die Eltern- und Familienbildung mit ein.
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG NRW) eröffnet die Möglichkeit für eine Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Voraussetzung ist, dass die Bildungsveranstaltung in einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung durchgeführt wird.
§ 96 – Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung Bundesvertriebenengesetz – BVFG
Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste. Mehr zur Förderrichtlinie
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