Der Wissenschaftsrat hat sich für die Förderung von zwei neuen Forschungsbauten in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen. Rund 65 Millionen Euro sollen an die Universität Düsseldorf und das Universitätsklinikum Köln gehen. Die Gelder kommen zu gleichen Teilen vom Bund und vom Land Nordrhein-Westfalen. Die endgültige Entscheidung trifft die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK), die voraussichtlich im Juni tagt.
„Beide Bauvorhaben betreffen Forschungsfelder, die auch von großer gesellschaftlicher Bedeutung sind. Die Empfehlung des Wissenschaftsrats ist eine Bestätigung für die exzellente Arbeit der Forscherinnen und Forscher – und für die Leistungsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen“, sagte Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Von den rund 65 Millionen Euro fließen 47 Millionen nach Köln. Dort soll ein Zentrum für Stoffwechselforschung (ZFS) entstehen. Die Forschungsprogrammatik erfasst Adipositas und moderates Übergewicht als Ursache von Krankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck und Schlaganfall. Darüber hinaus wird Adipositas auch als möglicher Risikofaktor für Krebs und neurodegenerative Erkrankungen untersucht. Ziel ist es, Stoffwechselerkrankungen - und damit auch Folgeerkrankungen - durch die Entwicklung neuer Therapien zu verhindern und zu beheben.
Grünes Licht gab der Wissenschaftsrat auch für das 18 Millionen Euro teure „Plant Environmental Adaptation Center (PEAC)“ in Düsseldorf.
Hier werden die Beziehungen und Abhängigkeiten zwischen pflanzlichen Genomen und verschiedenen Umweltfaktoren erforscht. So kann festgestellt werden, welche genetischen Eigenschaften die bestmöglichen Erträge oder Überlebensstrategien unter spezifischen Umweltszenarios wie etwa Hitze oder Überflutung ermöglichen.
Die beiden Projekte haben sich in einem bundesweiten Wettbewerb durchgesetzt. Insgesamt hat der Wissenschaftsrat 13 Forschungsbauten zur Förderung empfohlen.
Die Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen ist Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Förderfähig sind nur Vorhaben, die der überregional bedeutsamen Forschung dienen. Dabei ist zunächst eine Begutachtung der von den Ländern eingereichten Anträge durch den Wissenschaftsrat vorgesehen. Auf dieser Basis entscheidet die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) abschließend über die Aufnahme in die Förderung.
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