
Alphabetisierung und Grundbildung
Grundbildung Lesen und Schreiben lernen
Alphabetisierung ist eine wesentliche Voraussetzung für Grundbildung und das Nachholen eines Schulabschlusses. Nur wer lesen und schreiben kann, kann sich lebensbegleitend weiterbilden. Alphabetisierung und Grundbildung sind im Pflichtangebot der Volkshochschulen verankert (§ 11 Abs. 2 Weiterbildungsgesetz – WbG NRW).
Zusätzlich fördert Nordrhein-Westfalen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Maßnahmen im Rahmen des Programms „Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung in Einrichtungen der Weiterbildung“. Hier gibt es einen eigenen Fördergegenstand „Grundbildung mit Erwerbswelterfahrung“. Die Angebote reichen vom Alphabetisierungskurs bis hin zum Nachholen eines Schulabschlusses. Die ESF-finanzierten Kurse werden von Volkshochschulen und anderen nach dem WbG NRW anerkannten Einrichtungen angeboten.
Weiterführende Informationen und Unterlagen erhalten Sie über das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) unter diesem Link.
Die „Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung“ (AlphaDekade) ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und gesellschaftspolitischen Partnern. Ziel ist es, im Zeitraum von 2016 bis 2026 die Schriftsprachkompetenz zu verbessern und das Grundbildungsniveau Erwachsener zu erhöhen. Dazu gehören nicht nur Lesen, Schreiben und Rechnen, sondern auch soziale Fähigkeiten, Problemlösekompetenzen, Medienkompetenzen und Kommunikationsfähigkeit.
Weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich.
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