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Europäischer Sozialfonds (ESF)
Lebens- und erwerbsorientierte Weiterbildung Land stellt Gelder aus ESF zur Verfügung

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die Weiterbildung jährlich 5 Millionen Euro aus dem ESF für Maßnahmen der lebens- und erwerbsweltorientierten Weiterbildung zur Verfügung. Gefördert werden zusätzliche Bildungsangebote, die die individuelle Beschäftigungsfähigkeit sowie die persönlichen und beruflichen Handlungskompetenzen verbessern.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Grundbildung mit Erwerbswelterfahrung:
Gefördert werden von der Bezirksregierung genehmigte Lehrgänge zum Nachholen von Schulabschlüssen und alle Bildungsangebote bis zu diesem Niveau, einschließlich Sprachkursen bis zur Niveaustufe B1 des Europäischen Referenzrahmens. - Weiterbildung geht zur Schule:
Gefördert werden Angebote, die in einer vertraglich vereinbarten Kooperation mit Schulen stattfinden. - Qualifizierung von Beschäftigten der Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen und Weiterbildungseinrichtungen:
Die rechtliche Grundlage für die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds bildet die ESF-Richtlinie.
Das könnte Sie auch interessieren Weiterführende Informationen
- Europäischer Sozialfonds für Maßnahmen der lebens- und erwerbsorientierten Weiterbildung
- Internetseite der Europäischen Kommission
- Landesverband der Volkshochschulen für alle kommunalen Einrichtungen
- Landesarbeitsgemeinschaft für katholische Erwachsenen- und Familienbildung für Einrichtungen in katholischer und evangelischer Trägerschaft
- Arbeit und Leben DGB/VHS NW für alle anderen Weiterbildungseinrichtungen
- Internetseite des Europäischen Sozialfonds in Nordrhein-Westfalen
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