Die Gewinner des Nachwuchsförderpreises Verbraucherforschung NRW 2019 stehen fest: Die jeweils mit 5.000 Euro dotierte Auszeichnung geht an Dr. Jonas David Brinkmann (Universität Bielefeld) und Dr. Martin Henze (RWTH Aachen). Der Nachwuchsförderpreis wird jedes Jahr vom Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (KVF NRW) verliehen – einem gemeinsamen Projekt der Verbraucherzentrale NRW, des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft und des Ministeriums für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz zur Stärkung des Querschnittfelds Verbraucherforschung.
Gewürdigt werden herausragende Abschlussarbeiten, die sich mit Verbraucherforschung, Verbraucherschutz oder verbraucherpolitischem Handeln beschäftigen. Die Förderempfehlungen spricht der Wissenschaftliche Beirat des KVF NRW aus.
Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen: „Durch die jährliche Vergabe der Nachwuchsförderpreise zeigt sich immer wieder, welche herausragenden Talente wir in Nordrhein-Westfalen auf dem Gebiet der Verbraucherforschung haben. Diese jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler möchten wir unterstützen und dazu ermutigen, ihre Forschung in einem verbraucherrelevanten Themenfeld fortzusetzen.“
Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser: „Die Forschung ist für die Verbraucherschutzpolitik sehr wichtig, damit wir unseren Blickwinkel weiten und fundiert über politische Maßnahmen entscheiden können. Deshalb fördert mein Haus gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium seit 2012 das Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW als Projekt, seit 2018 dauerhaft im Rahmen der institutionellen Förderung der Verbraucherzentrale NRW.“
Nachwuchsförderpreise 2019
Die Dissertation von Dr. Jonas David Brinkmann (Universität Bielefeld) setzt sich mit der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in die deutsche Gesetzgebung auseinander. Brinkmann untersucht die Gründe, die für unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Rechtsfolgen eines Widerrufs und des Rücktritts sprechen. Mit dieser wissenschaftlichen Arbeit leistet er einen wichtigen Beitrag zur Auslegung des geltenden Verbraucherrechts.
Die Promotion von Dr. Martin Henze (RWTH Aachen) entwickelt verschiedene technische Lösungen für Cloud-Infrastrukturen, die dabei helfen, die Privatsphäre von Verbraucherinnen und Verbrauchern besser zu respektieren. Henze zeigt, dass ein Mehr an Privatsphäre durch Technologie und die Kooperation von Nachfragern, Dienstleistern und Infrastrukturbetreibern möglich ist.
Die Nachwuchsförderpreise wurden am 25. November im Rahmen des 15. Workshops Verbraucherforschung in Düsseldorf verliehen.
Mehr Informationen: www.verbraucherforschung.nrw/foerdern/nachwuchsfoerderpreise-verbraucherforschung-nrw-2019-preisverleihung
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