©Bettina Engel-Albustin / MKW
Kunsthochschulgesetz
Gesetz über die Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen Kunsthochschulgesetz
Nordrhein-Westfalen verfügt über eine vielfältige Hochschullandschaft. Mit insgesamt sieben staatlichen Kunst- und Musikhochschulen hat die künstlerische Ausbildung einen hohen Stellenwert innerhalb dieser Hochschulstruktur. Mit dem Kunsthochschulgesetz (KunstHG) wird den spezifischen Bedingungen eines Kunststudiums Rechnung getragen und es werden die Rahmenbedingungen für Lehre, Forschung und Kunstausübung in diesem Bereich gesetzt. Das Gesetz sichert einen der wichtigsten Aspekte dieser Sparte: die Freiheit der Kunst ( Art 5 Abs. 3 GG; § 4 KunstHG).
Eine Fassung des Kunsthochschulgesetzes mit Änderungsstand 2021 inklusive Gesetzesbegründung finden Sie nachfolgend als PDF:
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: