©Bettina Engel-Albustin / MKW
Kunsthochschulgesetz
Gesetz über die Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen Kunsthochschulgesetz
Nordrhein-Westfalen verfügt über eine vielfältige Hochschullandschaft. Mit insgesamt sieben staatlichen Kunst- und Musikhochschulen hat die künstlerische Ausbildung einen hohen Stellenwert innerhalb dieser Hochschulstruktur. Mit dem Kunsthochschulgesetz (KunstHG) wird den spezifischen Bedingungen eines Kunststudiums Rechnung getragen und es werden die Rahmenbedingungen für Lehre, Forschung und Kunstausübung in diesem Bereich gesetzt. Das Gesetz sichert einen der wichtigsten Aspekte dieser Sparte: die Freiheit der Kunst ( Art 5 Abs. 3 GG; § 4 KunstHG).
Alle geltenden Gesetze und Verordnungen in diesem Kontext können über nachfolgenden Link abgerufen werden:
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