KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Viele Worte rund um das Thema Recht.

Hochschulgesetz

Den Rahmen für die Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen bildet das Hochschulgesetz.

Laufende Gesetzgebungsvorhaben

Die Landesregierung hat am 9. April 2024 Eckpunkte zu einem Hochschulstärkungsgesetz beschlossen. Die Eckpunkte finden Sie unter folgendem Link:

Zur Umsetzung dieser Eckpunkte hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft einen Referentenentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes erarbeitet, der den Hochschulen und Verbänden zur Anhörung zugeleitet wurde. Auf Grundlage der Rückmeldungen wird sodann ein Regierungsentwurf erarbeitet, mit dem sich der Landtag voraussichtlich gegen Mitte des Jahres 2025 wird befassen können.


Schließlich hat die Landesregierung einen Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des Hochschulstandorts Bochum im Bereich des Gesundheitswesens und zur Änderung weiterer hochschulrechtlicher Vorschriften“ beschlossen und dem Landtag zur Beratung zugeleitet. Mit diesem Gesetzentwurf soll insbesondere die Hochschule für Gesundheit in Bochum neu aufgestellt werden. Den jeweiligen Beratungsstand im Landtag und den Gesetzentwurf selbst finden Sie unter folgendem Link:

Hochschulgesetz Aktuelle Fassung

Die jeweils aktuelle Fassung des zuletzt im Jahre 2019 umfassend geänderten Hochschulgesetzes finden Sie unter folgendem Link: 

Eine Fassung des Hochschulgesetzes mit Änderungsstand 2019 inklusive Gesetzesbegründung finden Sie nachfolgend als PDF:

Titelbild des begründeten Hochschulgesetzes

Kürzlich beschlossene Gesetze

Der Landtag hat am 9. Oktober 2024 das "Gesetz zur Einführung des integrierten Bachelors im Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschluss erste Prüfung sowie betreffend das duale Studium und zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes" beschlossen. Schwerpunkte des Gesetzes sind die Einführung des integrierten Bachelors im Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschluss erste Prüfung, die Aufnahme einer Regelung über das duale Studium in das Hochschulgesetz sowie die Ermöglichung von digitalen Sitzungen des Senats und der Fachbereichsräte. Das am 7. November 2024 verkündete Gesetz finden Sie unter folgendem Link:

Integrierter Bachelor Jura Das Wichtigste in Kürze

Die jeweilige Universität verleiht Studierenden eines Studiengangs der Rechtswissenschaft, welcher mit einer ersten Prüfung im Sinne des § 1 des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 11. März 2003 (GV. NRW. S. 135, ber. S. 431) in der jeweils geltenden Fassung abschließt, einen Bachelorgrad, wenn sie

  1. die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung gemäß § 7 Absatz 1 des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen erfüllen oder zur staatlichen Pflichtfachprüfung in Nordrhein-Westfalen zugelassen wurden und 
  2. die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung im Sinne des § 5 Absatz 1 des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 389) geändert worden ist, an einer Universität in Nordrhein-Westfalen bestanden haben.

Die genannten Voraussetzungen müssen dabei erstmalig vollständig zu einem Zeitpunkt gegeben sein, der nach dem 31. März 2017 liegt. 

Die Regelungen zur Einführung des integrierten Bachelors im Studium der Rechtswissenschaft treten am 7. Mai 2025 in Kraft. Zuständig für die Verleihung des Bachelorgrades sind die Universitäten.

Sofern Studierende die gesetzlichen Verleihungsvoraussetzungen erfüllen, können sie sich ab dem 7. Mai 2025 mit ihrer aktuellen oder ehemaligen Universität in Verbindung setzen, um ggf. die Verleihung des Bachelorgrades zu beantragen. Fragen zum weiteren Verfahrensablauf beantwortet die jeweils zuständige Universität.