Programmausschreibung „NRWege ins Studium“
„NRWege ins Studium“ – Unterstützung von Studierenden mit Fluchterfahrung an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ab 2024
Fast jeder dritte Mensch in Nordrhein-Westfalen hat eine Einwanderungsgeschichte. Wie kaum ein anderes Bundesland steht Nordrhein-Westfalen für Weltoffenheit, Zuwanderung und Vielfalt. Für uns in Nordrhein-Westfalen ist es selbstverständlich, dass wir Menschen, die aus Angst vor Krieg und/oder Verfolgung ihr Heimatland verlassen mussten, die Möglichkeit geben wollen, einen bereits im Herkunftsland eingeschlagenen Bildungsweg fortzusetzen. Dazu kann auch gehören, ein Studium an einer nordrhein-westfälischen Hochschule erstmals aufzunehmen, fortzusetzen oder abzuschließen.
Studierwillige mit einer aktuellen Fluchterfahrung stehen vor besonderen Herausforderungen. Denn Flucht ist in der Regel nichts Geplantes. Das bedingt, dass es in der Regel an Sprachkenntnissen, an vertieften Kenntnissen unseres deutschen Bildungssystems und der Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen fehlt. Auch aufenthaltsrechtliche Fragen, die Frage der Finanzierung des Studiums und schließlich die Erlebnisse vor und während der Flucht können zu besonderen Herausforderungen für ein Studium führen.
Die zusätzliche und gezielte Unterstützung von Studierenden mit eigener Fluchterfahrung durch „NRWege ins Studium“ kann daher das Gelingen der Aufnahme und/oder der Fortsetzung eines Studiums verbessern. Das Land unterstützt die nordrhein-westfälischen Hochschulen bei ihrem Engagement, studierwillige und -fähige Menschen mit aktueller Fluchterfahrung auf ein Studium vorzubereiten, zu begleiten und zum erfolgreichen Studienabschluss zu führen.
Zusätzlich soll den Hochschulen ermöglicht werden, innovative Konzepte zur Integration von Studierenden mit Fluchterfahrung zu entwickeln, zu erproben, weiterzuentwickeln und auf die Zielgruppe der internationalen Studierenden ohne Fluchterfahrung zu übertragen und damit dauerhafte Strukturen für eine insgesamt weltoffene Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Mit diesem Programm investiert das Land damit seit 2016 in die Zukunft.
Antragsberechtigte Hochschulen
Grundsätzlich antragsberechtigt für das Programm „NRWege“ sind staatliche Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, refinanzierte Fachhochschulen sowie die staatlichen Kunst- und Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen.
Antragstellung und Antragsschluss
Der Antrag auf Projektförderung ist vollständig und fristgerecht ausschließlich an das folgende Postfach zu richten: nrwegeinsstudium[at]mkw.nrw.de (nrwegeinsstudium[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
Antragsschluss ist jeweils der 31.08. für das Folgejahr, letztmalig 31.08.2026.
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