Programm zur Förderung von Gender-Denominationen für Professuren
Ausgehend von dem Ziel, die Gender- und Geschlechterforschung in Nordrhein-Westfalen zu stärken, fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft die Umwidmung einer bestehenden Professur mit einer neuen Gender(teil)denomination an den staatlichen Hochschulen des Landes.
In vielen Bereichen kann die Wissenschaft zu exakteren Ergebnissen kommen, wenn sie die Unterschiede zwischen den Geschlechtern in ihre Forschungsfragen aufnimmt. So können zum Beispiel in der Medizin Medikamente auf die Bedürfnisse von Männern und Frauen angepasst und damit ihre Wirkung optimiert werden. Auch die Entwicklung von Algorithmen – beispielsweise zur Spracherkennung – kann profitieren, wenn geschlechtsspezifische Daten genutzt werden.
Nordrhein-Westfalen ist bei den Gender Studies (Geschlechterstudien) in Lehre und Forschung bereits stark aufgestellt, wie ein im Juli 2023 veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftsrates mit Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Geschlechterforschung in Deutschland hervorgehoben hat.
Um noch weitere Fortschritte zu erzielen, hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft Anfang 2024 ein neues Programm zur Förderung von Gender-Denominationen aufgelegt. Im Rahmen des Programms können staatliche Hochschulen eine Förderung erhalten, wenn die inhaltliche Ausrichtung einer Professur um den Aspekt Geschlecht erweitert wird. Voraussetzung ist, dass die Hochschule plant, entweder Geschlechterforschung in eine bereits bestehende Professur zu integrieren oder eine neue Professur mit diesem Schwerpunkt zu schaffen. Die Maßnahme zielt auf eine fächerübergreifende institutionelle Verankerung von Gender-Perspektiven insbesondere in Fachbereichen, in denen diese Perspektive bislang wenig entwickelt ist, ab. Insgesamt stehen 2,25 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung. Die Auswahlentscheidung wurde Ende 2024 getroffen.
Im Rahmen des Förderprogramms werden fünf Hochhochschulen mit jeweils 450.000 Euro für die nächsten drei Jahre unterstützt. Erfolgreich mit ihren Anträgen waren:
- die Technische Hochschule Köln, Geschlechtersensible Informatik und Ingenieurwissenschaften
- die Hochschule für Musik Detmold, Gender- und Intersektionalitätsforschung in der künstlerisch-pädagogischen Lehre
- die Hochschule Bielefeld, Gender-Gerechtigkeit in der Angewandten Mathematik
- die Universität Duisburg-Essen, Geschlechtersensible Medizin unter Berücksichtigung genetischer Mechanismen
- die Universität Bonn, Weibliche Immunität
Die fünf Hochschulen richten jeweils eine Professur vollständig neu aus (so genannte „Volldenomination“) und können die Stellen ab dem Sommersemester 2025 besetzen.
Voraussetzung der Förderung ist, dass die jeweilige Schwerpunktsetzung – unter gleichen Bedingungen – nach Ende der Förderung mindestens für weitere drei Jahre fortgeführt wird. Die Hochschule für Musik Detmold hat vier Jahre zugesagt, die Technische Hochschule Köln wird die Professur nach der Landesförderung dauerhaft fortführen.
Mehr zum Förderprogramm Häufige Fragen und Antworten
Bei einer Voll-Denomination handelt es sich um eine Professur mit einer expliziten Bestimmung für Frauen- und Geschlechterforschung (Beispiel "Professur für Geschlechtersoziologie"), hier bildet die Denomination den Schwerpunkt der Professur; bei einer Teil-Denomination wird eine entsprechende Aufgabenbestimmung als Zusatz formuliert (Beispiel: Professur für Politikwissenschaft "mit dem Schwerpunkt" oder "unter besonderer Berücksichtigung von Frauen- und Geschlechterforschung"), die Teil-Denomination bildet also eine Schwerpunktsetzung im Rahmen eines umfangreicheren Aufgabengebietes ab.
Ja, beide Arten von Professuren sind förderberechtigt.
Der Antrag ist von der Hochschule zu stellen, an der die neue Professur eingerichtet oder die bestehende Professur in ihrer inhaltlichen Ausrichtung verändert werden soll.
Die Mittel können für alle Personal- und/oder Sachkosten, die im Rahmen der Professur anfallen, genutzt werden. Welche Art von Personalkosten anfallen, hängt von der spezifischen Fallkonstellation ab:
Eine bestehende Professur wird in ihrer inhaltlichen Ausrichtung verändert.
In diesem Fall ist die Professur bereits aus anderen Mitteln finanziert. Die Fördermittel können dann beispielsweise für die Finanzierung von Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwendet werden.
Eine Professur wird für den Zeitraum von mindestens sechs Jahren neu geschaffen.
In diesem Fall können die Fördermittel zur Finanzierung der direkt im Zusammenhang mit der Professur entstehenden Personalkosten genutzt werden.
Weiterhin denkbar wäre die Erweiterung des Stellenumfangs einer in Teilzeit besetzten Professur. Auch in diesem Fall können die Fördermittel wie in Fall B, ggf. ergänzt durch weitere Kostenarten, genutzt werden. Bedingung für die Förderung ist in jedem Fall, dass die Hochschule sich bereiterklärt, die Anschubfinanzierung durch das MKW mindestens in gleicher Weise (3 Jahre, 150.000 EUR bzw. 100.000 EUR jährlich) fortzuführen.
Wenn die Juniorprofessur aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Befristung nach § 39 (5) Hochschulgesetz sicher innerhalb der nächsten sechs Jahre endet, ist eine Förderung nicht möglich.
Sofern die Juniorprofessur vor Ablauf des 6-Jahres-Zeitraums endet, sind die Mittel anteilig zurückzuerstatten.
Ja, eine Hochschule kann auch eine Förderung für mehrere Professuren beantragen. Es ist jedoch je Professur ein gesonderter Antrag zu stellen, da die Prüfung getrennt voneinander erfolgt.
Ja, die aus den Fördermitteln finanzierten Stellen sind grundsätzlich kapazitätswirksam.
Zum Herunterladen Zentrale Dokumente
Weitere Fragen? Ihr Kontakt ins Ministerium
E-Mail: gender-denomination[at]mkw.nrw.de (gender-denomination[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
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