KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Programm zur Förderung von Gender-Denominationen für Professuren

Symbolbild Geschlechterforschung

Programm zur Förderung von Gender-Denominationen für Professuren

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft stärkt die Innovationskraft staatlicher Hochschulen in Nordrhein-Westfalen durch eine breitere Verankerung von Geschlechterperspektiven in Forschung und Lehre.

Ausgehend von dem Ziel, die Gender- und Geschlechterforschung in Nordrhein-Westfalen zu stärken, fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft die Umwidmung einer bestehenden Professur mit einer neuen Gender(teil)denomination an den staatlichen Hochschulen des Landes.

In vielen Bereichen kann die Wissenschaft zu exakteren Ergebnissen kommen, wenn sie die Unterschiede zwischen den Geschlechtern in ihre Forschungsfragen aufnimmt. So können zum Beispiel in der Medizin Medikamente auf die Bedürfnisse von Männern und Frauen angepasst und damit ihre Wirkung optimiert werden. Auch die Entwicklung von Algorithmen – beispielsweise zur Spracherkennung – kann profitieren, wenn geschlechtsspezifische Daten genutzt werden. 

Nordrhein-Westfalen ist bei den Gender Studies in Lehre und Forschung bereits stark aufgestellt, wie im vergangenen Jahr das Gutachten des Wissenschaftsrates mit Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Geschlechterforschung in Deutschland hervorgehoben hat. Um noch weitere Fortschritte zu erzielen, legt das Land jetzt ein neues Programm auf und fördert mit 2,25 Millionen Euro gezielt weitere Professuren mit Gender-Schwerpunkt. Die Maßnahme zielt auf eine fächerübergreifende institutionelle Verankerung von Gender-Perspektiven insbesondere in Fachbereichen, in denen diese Perspektive bislang wenig entwickelt ist.

Nähere Informationen können der untenstehenden Ausschreibung entnommen werden:

Mehr zum Förderprogramm Häufige Fragen und Antworten

Bei einer Voll-Denomination handelt es sich um eine Professur mit einer expliziten Bestimmung für Frauen- und Geschlechterforschung (Beispiel "Professur für Geschlechtersoziologie"), hier bildet die Denomination den Schwerpunkt der Professur; bei einer Teil-Denomination wird eine entsprechende Aufgabenbestimmung als Zusatz formuliert (Beispiel: Professur für Politikwissenschaft "mit dem Schwerpunkt" oder "unter besonderer Berücksichtigung von Frauen- und Geschlechterforschung"), die Teil-Denomination bildet also eine Schwerpunktsetzung im Rahmen eines umfangreicheren Aufgabengebietes ab.

Ja, beide Arten von Professuren sind förderberechtigt. 

Der Antrag ist von der Hochschule zu stellen, an der die neue Professur eingerichtet oder die bestehende Professur in ihrer inhaltlichen Ausrichtung verändert werden soll.

Die Mittel können für alle Personal- und/oder Sachkosten, die im Rahmen der Professur anfallen, genutzt werden. Welche Art von Personalkosten anfallen, hängt von der spezifischen Fallkonstellation ab:

  1. Eine bestehende Professur wird in ihrer inhaltlichen Ausrichtung verändert.

    In diesem Fall ist die Professur bereits aus anderen Mitteln finanziert. Die Fördermittel können dann beispielsweise für die Finanzierung von Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwendet werden.

     

  2. Eine Professur wird für den Zeitraum von mindestens sechs Jahren neu geschaffen.

    In diesem Fall können die Fördermittel zur Finanzierung der direkt im Zusammenhang mit der Professur entstehenden Personalkosten genutzt werden.

 


Weiterhin denkbar wäre die Erweiterung des Stellenumfangs einer in Teilzeit besetzten Professur. Auch in diesem Fall können die Fördermittel wie in Fall B, ggf. ergänzt durch weitere Kostenarten, genutzt werden. Bedingung für die Förderung ist in jedem Fall, dass die Hochschule sich bereiterklärt, die Anschubfinanzierung durch das MKW mindestens in gleicher Weise (3 Jahre, 150.000 EUR bzw. 100.000 EUR jährlich) fortzuführen.

Wenn die Juniorprofessur aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Befristung nach § 39 (5) Hochschulgesetz sicher innerhalb der nächsten sechs Jahre endet, ist eine Förderung nicht möglich. 

Sofern die Juniorprofessur vor Ablauf des 6-Jahres-Zeitraums endet, sind die Mittel anteilig zurückzuerstatten.

Ja, eine Hochschule kann auch eine Förderung für mehrere Professuren beantragen. Es ist jedoch je Professur ein gesonderter Antrag zu stellen, da die Prüfung getrennt voneinander erfolgt.

Ja, die aus den Fördermitteln finanzierten Stellen sind grundsätzlich kapazitätswirksam.

Weitere Fragen? Ihr Kontakt ins Ministerium

E-Mail: gender-denomination[at]mkw.nrw.de (gender-denomination[at]mkw[dot]nrw[dot]de)