KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Programm zur Rettung von Archiven privater Vereine, Stiftungen und gemeinnütziger Einrichtungen sowie für die Heimatgeschichte bedeutsamer privater Unterlagen “Hochwasser 2021"

Bücher durch Hochwasser beschädigt

Programm zur Rettung von Archiven privater Vereine, Stiftungen und gemeinnütziger Einrichtungen sowie für die Heimatgeschichte bedeutsamer privater Unterlagen “Hochwasser 2021"

Durch die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 wurden in vielen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen auch Kultureinrichtungen und Kulturgüter beschädigt oder zerstört.

Programm zur Rettung von Archiven privater Vereine, Stiftungen und gemeinnütziger Einrichtungen sowie für die Heimatgeschichte bedeutsamer privater Unterlagen “Hochwasser 2021"

Durch die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 wurden in vielen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen auch Kultureinrichtungen und Kulturgüter beschädigt oder zerstört. Darunter sind auch Archive von privaten Vereinen, Stiftungen und gemeinnützigen Einrichtungen sowie für die Heimatgeschichte bedeutsame private Unterlagen. Diese unterstützt das Land bei der Schadensbeseitigung mit Mitteln aus dem Wiederaufbaufonds in einem gesonderten Förderprogramm. Betroffene Archive und Privatpersonen finden ab sofort im Downloadbereich das Antragsformular.

Hinweise zur Antragstellung

Antragsberechtigt sind

  • private Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige Einrichtungen, die über bedeutsame Archivunterlagen verfügen, die unmittelbar durch die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 beschädigt wurden,
  • Privatpersonen, die für die Heimatgeschichte bedeutsame Unterlagen besitzen, die unmittelbar durch die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 beschädigt wurden.

Förderfähig sind Schäden durch

  • Hochwasser und Starkregen,
  • wild abfließendes Wasser,
  • Sturzflut,
  • aufsteigendes Grundwasser,
  • überlaufende oder beschädigte Abwasseranlagen,
  • Regenrückhaltebecken und
  • Einrichtungen zur Wasserversorgung einschließlich Talsperren sowie durch Hangrutsch,

soweit sie jeweils unmittelbar durch das Schadensereignis verursacht worden sind.

 

  • Kosten für die Beseitigung unmittelbarer Schäden an bedeutsamen privaten Archivgütern
  • Kosten von Aufräum- und Bergungsarbeiten, soweit sie im unmittelbaren Zusammenhang mit der Schadensbeseitigung stehen.

Schäden werden ab einem Betrag von 1.000 Euro berücksichtigt. In begründeten Einzelfällen können auch niedrigere Schadenshöhen berücksichtigt werden.

Die Förderung beträgt bis zu 100 Prozent.

Die Antragsfrist läuft bis zum 30.06.2026.

Bitte wenden Sie sich zunächst an die für Sie zuständige Archivberatungsstelle der Landschaftsverbände:für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster:

Landschafsverband Westfalen-Lippe

LWL-Archivamt für Westfalen
Jahnstraße 26
48147 Münster
Tel.: 0251 / 591-3890
Fax : 0251 / 591-269
LWL-Archivamt[at]lwl.org (LWL-Archivamt[at]lwl[dot]org)

für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln:

LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum
Postfach 2140
50250 Pulheim
Tel : 02234 9854-0
Fax : 02234 9854-202
AFZ.Archivberatung[at]lvr.de (AFZ[dot]Archivberatung[at]lvr[dot]de)

Die Archivberatungsstellen werden eine Stellungnahme über die Schadenshöhe erstellen.

Füllen Sie bitte anschließend das Antragsformular aus und senden Sie es zusammen mit der Stellungnahme an Ihre zuständige Bezirksregierung, die Ihren Antrag bescheiden wird.

 

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 48
Laurentiusstr. 1
59821 Arnsberg

Ansprechpartnerin:
Beate Kurrat
Tel: 02931- 82 3481
Telefax: 02931- 82 40027
Mail: beate.kurrat[at]bra.nrw.de (beate[dot]kurrat[at]bra[dot]nrw[dot]de)

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 48
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf

Ansprechpartnerin:
Simone Pleithner
Tel: 0211- 475 1352
Mail: simone.pleithner[at]brd.nrw.de (simone[dot]pleithner[at]brd[dot]nrw[dot]de)

Bezirksregierung Köln
Dezernat 48
Zeughausstr. 2-10
50667 Köln

Ansprechpartnerin:
Manuela Bittner
Telefax: 0221- 147 4831
Mail: manuela.bittner[at]bezreg-koeln.nrw.de (manuela[dot]bittner[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)

Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einer abschließenden Belegliste. Er ist spätestens sechs Monate nach Abschluss des Vorhabens bei der Bewilligungsbehörde vorzulegen.

Name / Bezeichnung des Leistungsempfängers / der Leistungsempfängerin

Bitte tragen Sie hier Ihren Namen bzw. die Bezeichnung der betroffenen Einrichtung ein.

Anschrift

Bitte tragen Sie Ihre Meldeanschrift bzw. die Postanschrift der Einrichtung ein.

E-Mailadresse

Bitte teilen Sie uns eine gültige E-Mail-Adresse mit, über die Sie während der Antragsstellung und auch später erreicht werden können.

Handelsregister- und Steuernummer (soweit vorhanden)

  • bei natürlichen Personen: Ihre Steuer-Identifikationsnummer
  • falls vorhanden: Ihre Handelsregisternummer

Falls Sie Ihre Identitätsnummer nicht kennen, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.

Personalausweisnummer

  • Bitte geben Sie Ihre Personalausweisnummer an, so dass eine zweifelsfreie Identifikation Ihrer Person und eine Überprüfung Ihres Anspruchs möglich sind.
  • Sie haben keinen Personalausweis vorliegen? Klicken Sie bitte das vorhandene Feld an, wenn Sie bei Antragstellung keinen Personalausweis vorliegen haben. Bitte fügen Sie in diesen Fällen eine Kopie des vorläufigen Personalausweises, der Meldebescheinigung der Kommune oder einen vergleichbaren Nachweis als Anlage bei.

Telefon-/Faxnummer

Bitte geben Sie für etwaige Rückfragen eine Telefonnummer an.

Website

(nur wenn vorhanden)

Kontoverbindung

Bitte geben Sie Ihre Kontodaten an. Wichtig: Die Auszahlung erfolgt nur auf ein inländisches Konto.

Vertretungsberechtigte / Vertretungsberechtigter

Die Felder müssen Sie nur ausfüllen, wenn Sie den Antrag für eine andere geschädigte Person oder eine betroffene Einrichtung stellen. Bitte weisen Sie Ihre Berechtigung durch Beifügen Ihrer Vertretungsvollmacht nach. Die oder der Vertretungsberechtigte ist die Person, die den Bescheid erhalten soll. Dies kann der gesetzliche Vertreter oder eine von der Antragstellerin oder dem Antragsteller bestimmte Person sein.

Auskunft erteilt

Hier können Sie als Vertretungsberechtigte oder Vertretungsberechtigter einer Einrichtung (z.B. als Vorstand) eine fachkundige Person benennen, die Auskunft zum Schadensfall geben kann, wenn Sie selbst nicht dazu in der Lage sein sollten.

Bezeichnung der Maßnahme

Geben Sie bitte möglichst konkret an, für welche Maßnahme Sie die Billigkeitsleistung beantragen, z.B.

  • Trocknung
  • Reinigung
  • Restaurierung
  • Wiederbeschaffung von Regalen
  • Wiederbeschaffung von Technik

Beschreibung des Schadens und der geplanten Maßnahme

Bitte schildern Sie kurz – mit maximal 2.000 Zeichen –, was passiert ist und welcher Schaden behoben werden soll. Die kurze Beschreibung hilft der Bewilligungsbehörde bei der Einordnung des Schadensumfangs und der Prüfung Ihres geltend gemachten Anspruchs.

Bereits erfolgte Maßnahme

Bitte geben Sie an, welche Maßnahmen zur Rettung des Archivguts bereits erfolgt sind, z.B.

  • Bergung durch Archivfachleute
  • Einfrieren der Archivalien

Durchführungszeitraum

Geben Sie bitte an, wann Sie mit der Beseitigung des entstandenen Schadens beginnen wollen bzw. begonnen haben und bis wann die Maßnahme voraussichtlich abgeschlossen sein wird.

Begründung

Bitte begründen Sie kurz, warum die Maßnahme notwendig ist/war, und fügen Sie das Gutachten der Archivberatungsstelle bei.

Finanzierungsplan

Leistungen Dritter

Bitte geben Sie an, welche Spenden und sonstigen Leistungen privater Dritter Sie im Zusammenhang mit dem Schadensereignis erhalten haben und/oder erwarten.

Versicherungsleistungen

Bitte geben Sie an, welche Versicherungsleistungen Sie im Zusammenhang mit dem Schadensereignis erhalten haben und/oder erwarten.

Eigene Mittel

Bitte geben Sie an, welche eigenen Mittel Sie im Zusammenhang mit dem Schadensereignis erbringen.

Landesförderung

Bitte geben Sie an, ob Sie eine Landesförderung erhalten und/oder beantragt haben. (Dies können beispielsweise eine BEG-Förderung, KfW-Mittel oder eine Soforthilfe sein.)

Erklärungen

Abschließend benötigen wir von Ihnen eine Reihe von Erklärungen, weil die Billigkeitsleistungen aus Steuermitteln geleistet werden und sich damit zugleich gegenüber allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern gewisse Pflichten ergeben:

Maßnahmebeginn

Bitte bestätigen Sie, dass mit der Maßnahme keine Schadensfälle beseitigt werden, die schon vor dem Hochwasser eingetreten sind.

Finanz- und Bewilligungsbehörden

Hintergrund dieser Erklärungen ist, dass in begründeten Verdachtsfällen Abgleiche mit den Finanz-und Strafverfolgungsbehörden erfolgen können. Dies ist erforderlich, um einen sparsamen Umgang mit Steuermitteln sicher zu stellen.

Vorsteuerabzug

Bitte geben Sie an, ob Sie zum Abzug der Vorsteuer berechtigt sind. Im Falle einer Vorsteuerabzugsberechtigung sind die geltend gemachten Schäden ohne Umsatzsteuer anzugeben.

Bestätigung über den Kausalzusammenhang

Die Schäden, die der einzelnen Leistungsempfängerin oder dem einzelnen Leistungsempfänger entstanden sind, müssen in einem direkten ursächlichen Zusammenhang mit dem Schadensereignis stehen.

Datenschutz

Bitte bestätigen Sie, dass Ihnen die Hinweise zum Datenschutzrecht bekannt sind.

Keine doppelte Geltendmachung von Schäden

Bitte bestätigen Sie, dass Sie mit diesem Antrag keine Ausgaben geltend machen, die gleichzeitig Gegenstand eines weiteren Antrages auf Aufbauhilfe nach der Förderrichtlinie sind oder werden.

§ 264 Strafgesetzbuch –Subventionsbetrug

Für die Antragsbearbeitung benötigen wir Ihre Erklärung, dass sämtliche in dem Antrag gemachten Angaben sowie in den beigefügten Anlagen/Vordrucken gemachten Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Absatz 8 StGB sind. Dies schließt auch Zwischennachweise sowie den Verwendungsnachweis nach dem Ende der Maßnahme ein. Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme bzw. das Bekanntsein von § 264 Absatz 1 StGB. § 264 StGB sieht des Weiteren vor, dass es für eine Strafbarkeit nicht erforderlich ist, dass die Förderung für Sie selbst beantragt wird oder dass die beantragte Förderung tatsächlich gewährt wird.

Erklärung zur Weitergabe von Förderdaten

Im Falle einer Förderung stimmen Sie der Weitergabe und Veröffentlichung Ihrer Förderdaten (Bezeichnung des Förderprojektes, Vorname und Name der/des Geförderten, Förderhöhe) durch die Bewilligungsbehörde oder die Lande