Landesprogramm "Kultur und Schule"
Kinder und Jugendliche an kulturelle Bildung heranführen Früh den Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen
Die Schule ist einer der wichtigsten Orte, um Kinder und Jugendliche an kulturelle Bildung heranzuführen. Oft bringt sie junge Menschen erstmals mit Kunst und Kultur in Kontakt. Die Landesregierung unterstützt die Schulen dabei.
Bildung zur kulturellen Teilhabe
Das direkte Erleben, künstlerische Aktivität und kulturelle Bildung sind wichtig für die Entwicklung junger Menschen: für eine differenzierte Wahrnehmung, das Ausdrucksvermögen, die Ausbildung einer ästhetischen Intelligenz und die Gestaltung des eigenen Lebens.
Begegnung mit Kultur unabhängig vom familiären und sozialen Hintergrund
Nordrhein-Westfalen zeichnet sich durch eine vielfältige Kulturlandschaft aus. Es gibt viele Künstlerinnen und Künstler und Orte, die dazu einladen, Kunst und Kultur hautnah zu erleben. Hier setzt das Landesprogramm „Kultur und Schule“ an. Dabei sind alle Kultursparten willkommen: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film oder neue Medien. Die Projekte ergänzen das schulische Lernen. Sie ermöglichen den Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Kunst und Kultur – unabhängig vom familiären Hintergrund und Wohnumfeld.
Kulturschaffende aus allen Sparten sind eingeladen
Das Landesprogramm „Kultur und Schule“ wendet sich sowohl an Kulturschaffende als auch an Kulturinstitute und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Sie sind aufgefordert, Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Kinder fördern und das schulische Lernen ergänzen. Eingereicht werden die Konzepte bei den jeweiligen Kulturämtern, die den Bezirksregierungen dann geeignete Projekte vorschlagen.
Die Prognos AG evaluiert das Programm und leistet so einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätsentwicklung.
Kunstprojekte an Schulen Zugang zu Kunst und Kultur eröffnen
Die Künstlerinnen und Künstler unterstützen die Schüler dabei, selber künstlerisch aktiv zu werden und weitere Kulturangebote wahrzunehmen. Die Projekte finden in der Regel in 40 Einheiten à 90 Minuten über das ganze Schuljahr verteilt statt.
- Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und neue Medien.
- Allgemein bildende und berufsbildende Schulen sowie Schulen in privaten und kirchlichen Trägerschaften
Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler verpflichten sich, an vier eintägigen Seminaren teilzunehmen, die von Fachinstitutionen veranstaltet werden. Hier bekommen sie Informationen über die Arbeitsbedingungen im schulischen Alltag und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten für ihre Projekte.
Nach dem Besuch gehören die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Künstlerpool, der Schulen für die Suche nach geeigneten Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung steht.
Die Projekte werden mit maximal 3.375 Euro gefördert.
Projekte in Schulen erhalten 2.700 Euro aus Sondermitteln des Landes für dieses Programm. Die Kommunen übernehmen einen Eigenanteil von 675 Euro.
Innovative Kooperationsprojekte mehrerer Schulen und Kommunen können ebenfalls gefördert werden. Kunstschaffende und Schule wenden sich an das für sie zuständige Kultur- oder Kreiskulturamt. Freie Schulträger und Antragstellende von Sonderprojekten bewerben sich direkt bei der zuständigen Bezirksregierung.
Einzureichen sind folgende Unterlagen, die sowohl von den beteiligten Künstlerinnen und Künstlern als auch von der Schulleitung unterschrieben sein müssen:
- ein Projektantrag (Formblatt),
- eine Kurzbeschreibung des geplanten Projekts und
- biografische Angaben zur Person, die das Projekt durchführen wird.
Wichtiger Hinweis zur Einreichung der Anträge im Bewerbungsjahr 2024/2025: Aufgrund der Umstellung des Antragsverfahrens auf ein Onlineverfahren, verlängert sich die Antragsfrist zur Einreichung der Projektskizzen auf den 12. April 2024.
Eine unabhängige Jury auf kommunaler oder Kreisebene schlägt der Bezirksregierung geeignete Projekte vor. Die dabei zu beachtenden Kriterien sind
- die künstlerische und pädagogische Qualifikation der Projektleiterin beziehungsweise des Projektleiters,
- die Qualität der Projektideen und -planungen,
- die Kontinuität des Angebots über ein gesamtes Schuljahr hinweg und
- die vorrangige Förderung im Primarbereich beziehungsweise von Schulen mit einem besonderen kulturellen Profil und von Schulen mit hohem Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund.
Ab dem Bewerbungsjahr 2024/2025 Einführung Onlineantragsverfahren
Ab dem Bewerbungsjahr 2024/2025 wird die Einreichung der Projektdatenblätter nur noch online über kultur.web möglich sein. Projektdatenblätter können damit ausschließlich online eingereicht werden.
Um Ihnen den Umstieg zu erleichtern, stellen wir Ihnen eine Klickanleitung zur Verfügung, die Sie Schritt für Schritt durch die Online-Projektskizze (ehemals Projektdatenblatt) begleitet. Sie finden die Klickanleitung im Downloadbereich.
Dokumente zum Herunterladen Downloadbereich
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Bitte richten Sie Fragen zum Programm direkt an die Ansprechpartner:innen der Dezernate 48 in den jeweiligen Bezirksregierungen.
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