Kulturrucksack NRW
Landesprogramm „Kulturrucksack NRW“ Zugang zur reichen Kulturlandschaft fördern
Kulturelle Bildung kann einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen leisten. Voraussetzung ist, dass die Tür zu Kunst und Kultur für alle Kinder und Jugendliche so früh und so weit wie möglich geöffnet wird.
Nordrhein-Westfalen hat eine besonders reiche Kulturlandschaft. Dazu gehören herausragende kommunale, aber auch freie Theater und viele Museen, die zur Auseinandersetzung mit Kunst und Geschichte einladen, ebenso wie Konzerthäuser, Chöre, Tanzkompanien, Literaturhäuser, Kulturfestivals, Jugendzentren und soziokulturelle Zentren. All diese Kompetenzen sollen genutzt werden, um Kindern und Jugendlichen gemeinsam mit den Kommunen viele spannende, altersgemäße kulturelle Angebote machen zu können, die nicht nur für alle erreichbar, sondern auch bezahlbar sind.
Deshalb hat das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Kommunen und Kultureinrichtungen ein Landesprogramm auf den Weg gebracht: Den Kulturrucksack NRW. Dafür stellt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft jährlich rund 4 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel des landesweiten Vorhabens ist es, allen Kindern und Jugendlichen kostenlose oder deutlich kostenreduzierte kulturelle Angebote zu eröffnen.
Der Kulturrucksack NRW knüpft an bestehende Programme wie zum Beispiel „JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“, „NRW Landesprogramm Kultur und Schule“, „KulturScouts“ oder „Kulturstrolche“ an. Er wendet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren.
Kommunen, in denen mehr als 3.500 junge Menschen in diesem Alter leben, können sich direkt beteiligen, kleinere Städte und Gemeinden können sich im Verbund mit anderen bewerben. Das Land unterstützt die Kulturrucksack-Kommunen mit jährlich 6 Euro pro Kind oder Jugendlichen in der genannten Altersgruppe.
Kulturrucksack NRW Informationen Bewerbung für 2025
Ziele
Mit dem Kulturrucksack NRW sollen junge Menschen die besonders reiche Kulturlandschaft des Landes kennenlernen und die Kultur-, Jugend- und Bildungslandschaft mit ihrer eigenen Kreativität gestalten und bereichern. Die angebotenen Projekte sollen das Interesse der Kinder und Jugendlichen an Kunst und am kulturellen Leben wecken, vertiefen und ihnen die Möglichkeit geben, in allen Kunst- und Kultursparten eigenschöpferisch tätig zu werden.
Zielgruppe des Kulturrucksacks NRW sind junge Menschen im Alter von 10 bis 14 Jahren, weil
- Kinder und Jugendliche in diesem Alter beginnen, sich selbstständig kulturell zu orientieren und eigene Interessen zu entwickeln,
- Kinder und Jugendliche in dieser Altersgruppe soziale und interkulturelle Fragen bewusster wahrnehmen und auch nach künstlerisch-kulturellen Formen suchen, darüber zu reflektieren,
- für diese Gruppe ein besonderer Bedarf an attraktiven Kulturangeboten besteht.
Übergreifendes Ziel ist es, die vor Ort bestehenden Strukturen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung nachhaltig zu stärken, vorhandene Angebote gebündelt sichtbar zu machen, weiterzuentwickeln und um neue zu ergänzen.
Angebote und Inhalte
Den konkreten Inhalt des Kulturrucksacks gestaltet jede Kommune, jeder Verbund, jeder Kreis eigenständig. Das Angebot umfasst neu entwickelte Projekte, die für die Zielgruppe der 10- bis 14-Jährigen kostenfrei oder deutlich kostenreduziert, attraktiv und gut zu erreichen sind. Ergänzt werden können diese durch bereits bestehende, aber auf die Zielgruppe hin deutlich weiterentwickelte Projekte oder Anschlussangebote.
Bei den Projekten kann es sich z. B. um einmalige Workshops, regelmäßige Kurse oder Ferienprogramme handeln. Die kreativ-künstlerischen Aktivitäten und die Anleitung durch Künstlerinnen und Künstler oder Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen stehen bei allen Angeboten im Vordergrund. Das Internetportal Kulturrucksack.nrw.de stellt die kommunalen Angebote den Kindern und Jugendlichen und der allgemeinen Öffentlichkeit vor und gibt Hinweise zur Angebots- und Inhaltsgestaltung.
Die Koordinierungsstelle „Kulturrucksack NRW“ unterstützt bei der Programmgestaltung und der Vernetzung der Akteure auf kommunaler und Landesebene.
Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen, die noch nicht am Landesprogramm teilnehmen, sind aufgerufen, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Im Rahmen der Neuausschreibung ist es für bereits teilnehmende Kommunen zudem möglich, neue Kooperationen einzugehen und bestehende Verbünde zu erweitern.
Teilnehmen können Kommunen und Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Kreise, in denen mindestens 3.500 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 14 Jahren leben. Die gemeinschaftliche Bewerbung benachbarter Kommunen ist ausdrücklich erwünscht. Der Anschluss an bereits bestehende Verbünde ist möglich, erfordert aber in diesem Fall ein aktualisiertes (Verbund-)Konzept. Verbindliche Berechnungsgrundlage für die Anzahl der 10- bis 14-Jährigen ist der aktuelle Bevölkerungsstand laut Information und Technik Nordrhein-Westfalen (Stand 31.12.2022). Eine Tabelle mit statistischen Angaben nach Altersjahren zu allen Kommunen in NRW findet sich unter www.it.nrw.de.
Vor Ort sollen Rahmenbedingungen gegeben sein oder geschaffen werden, die nach allgemein gültigen Kriterien die Angebote als Teil des Programms landesweit sichtbar machen. Dazu gehören:
- die Wahrnehmung zentraler Aufgaben durch eine/n Kulturrucksack- Beauftragte/n (bei der Kommune oder einem freien Träger),
- die Verwendung der Wort- und Bildmarke Kulturrucksack NRW mit ihren gestalterischen Vorgaben,
- die Bereitschaft zur Pflege und Aktualisierung der eigenen Veranstaltungen im Internetportal des Kulturrucksacks NRW und
- die Bereitschaft zur Mitarbeit an der Evaluation des Landesprogramms.
Für eine Teilnahme ist die Entwicklung eines Gesamtkonzepts für den Kulturrucksack NRW unter Berücksichtigung der örtlichen Strukturen und der nachfolgend aufgeführten Kriterien notwendig. Die Projekte bzw. Angebote sollten:
- zum eigenschöpferischen Tun anregen sowie
- gut erreichbar,
- kostenlos oder deutlich kostenreduziert,
- partizipativ, freiwillig und außerschulisch angelegt sein,
- vielfältige Kunst- und Kultursparten einbeziehen,
- offen für Einzelne wie auch bestehende Gruppen sein und
- durch Künstlerinnen und Künstler, Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen angeleitet werden.
Weitere Teilnahmekriterien sind:
- die Einbindung von Kindern und Jugendlichen in die Planung und Durchführung des örtlichen Programms,
- die Vernetzung der lokalen Akteure, insbesondere der Bereiche Kultur und Jugend,
- die Einbeziehung einer breiten Palette von Kunst-, Kultur-, Bildungs- und Jugendorten inklusive freier Träger und
- die gezielte Ansprache von Kindern und Jugendlichen mit Benachteiligungen.
Das Land stellt den ausgewählten Kommunen pro Jahr einen Festbetrag in Höhe von 6 Euro pro Kind/Jugendlicher/m in der Altersgruppe von 10 bis 14 Jahren zur Verfügung. Davon müssen mindestens 5 Euro in die Umsetzung konkreter Projekte fließen, bis zu 1 Euro stehen für Overheadkosten (z. B. Werbung, externes Personal) zur Verfügung.
Die Landesmittel dienen ausschließlich der Finanzierung neuer kultureller Angebote, die kostenfrei oder deutlich kostenreduziert für die Zielgruppe angeboten werden. Angebote der Kommune, die bereits kostenfrei sind, dürfen daraus nicht gegenfinanziert werden.
Die Bewerbung erfolgt auf der Grundlage dieser Ausschreibung und unter Beachtung des Formblattes „Bewerbung_Kulturrucksack_2025“. Die Ausschreibung, das Formblatt und weitere Informationen zum Landesprogramm stehen auf dem Internetportal www.Kulturrucksack.nrw.de zur Verfügung.
Erforderlich ist ein schriftliches Konzept mit Überlegungen zur Weiterentwicklung des Bereichs der Kulturellen Bildung in der Kommune durch das Programm Kulturrucksack NRW sowie konkrete Vorhaben bzw. Projekte im Rahmen des Kulturrucksack-Programms einschließlich der vorgesehenen Organisationsstruktur.
Die Bewerbungsunterlagen sind digital zu richten an:
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen- Referat 411 -40190 Düsseldorf
Per E-Mail an: kulturelle-bildung [at] mkw.nrw.de (kulturelle-bildung[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
Der Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2024. Es gilt das Versanddatum der E-Mail.
Programmträger ist das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Koordinierungsstelle
Zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zur Umsetzung des Kulturrucksacks NRW ist die Koordinierungsstelle Kulturrucksack NRW. Sie begleitet und unterstützt die kommunalen Akteure bei der Bewerbung sowie bei der Einführung und Koordination ihrer Kulturrucksack-Aktivitäten. Zudem fördert sie den überregionalen Austausch aller Beteiligten und ist zuständig für Redaktion und Betreuung des Internetportals. Bei Fragen im Rahmen der Bewerbung wenden Sie sich bitte an die:
Koordinierungsstelle Kulturrucksack NRW
c/o Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW
Küppelstein 34
42857 Remscheid
Telefon: 02191/794 367 /-368
kulturrucksack [at] kulturellebildung-nrw.de (kulturrucksack[at]kulturellebildung-nrw[dot]de)
Netzwerke Beteiligte Kommunen und Partner
Beteiligte Kommunen
Der Kulturrucksack NRW startete 2012 mit 28 Pilotkonzepten in 55 Städten und Gemeinden. Aktuell sind 266 Kommunen an insgesamt 80 Kulturrucksack-Standorten dabei, die sich in 36 Einzelkommunen, 32 kommunalen Verbünden, 11 Kreisen und einer Städteregion organisieren:
StädteRegion Aachen, Ahlen – Drensteinfurt – Sendenhorst – Beckum, Arnsberg – Meschede – Schmallenberg – Sundern, Bad Oeynhausen – Löhne, Bergisch Gladbach, Bergkamen – Kamen, Bedburg – Bergheim, Bielefeld, Bocholt, Bochum, Bonn, Bottrop, Burscheid – Kürten – Leichlingen – Odenthal – Wermelskirchen, Castrop-Rauxel, Kreis Coesfeld, Detmold, Dormagen – Monheim am Rhein, Dorsten, Dortmund, Duisburg – Dinslaken, Kreis Düren, Düren, Düsseldorf, Eitorf – Much – Neunkirchen-Seelscheid – Ruppichteroth, Ennepe-Ruhr-Kreis, Essen, Kreis Euskirchen, Gütersloh, Gelsenkirchen – Herten, Gladbeck, Hagen, Hamm, Hamminkeln – Wesel, Kreis Heinsberg, Herford – Bad Salzuflen – Hiddenhausen, Herne, Herzogenrath – Würselen, Hilden – Haan, Kreis Höxter, Hürth – Brühl, Ibbenbüren – Hörstel, Iserlohn, Kamp-Lintfort – Neukirchen-Vluyn, Kleve – Emmerich – Goch – Rees, Köln, Krefeld – Viersen – Willich, Lemgo – Kalletal – Dörentrup, Leverkusen, Leopoldshöhe – Oerlinghausen – Lage, Lippstadt – Soest – Bad Sassendorf – Geseke, Lohmar – Overath – Rösrath – Troisdorf – Hennef, Marl, Meerbusch – Kaarst – Korschenbroich, Menden – Fröndenberg, Mettmann – Erkrath, Minden, Kreis Minden-Lübbecke, Moers, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Münster, Nettetal – Brüggen – Grefrath – Tönisvorst, Neuss, Oberhausen, Oberbergischer Kreis, Kreis Olpe, Paderborn – Kreis Paderborn, Ratingen, Recklinghausen, Reken – Heiden – Velen-Ramsdorf – Borken, Remscheid, Siegen, Kreis Siegen-Wittgenstein, Solingen, Kreis Steinfurt, Unna, Velbert – Heiligenhaus, Vreden – Stadtlohn – Gescher, Wuppertal
Die Beteiligung in der Kartendarstellung (Klick zum Vergrößern):
Partner
Partner des Kulturrucksacks NRW ist die Arbeitsstelle "Kulturelle Bildung NRW".
Sie haben Fragen? Ihr Kontakt im Ministerium
- Anna Rudat
Tel.: 0211 896 4216
E-Mail: anna.rudat[at]mkw.nrw.de (anna[dot]rudat[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
- Thomas Tischler
Tel.: 0211 896 4828
E-Mail: Thomas.Tischler[at]mkw.nrw.de (Thomas[dot]Tischler[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: