Filmförderung
Künstlerischen Film unterstützen Förderprogramm Film
Hier finden Sie eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten zum Förderprogramm „Film“ des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft.
Förderziele sind die Unterstützung von Vorhaben, die den künstlerischen Film präsentieren oder thematisieren, Projekte zur Vernetzung der Filmszene, die Förderung der individuellen künstlerischen Entwicklung von Filmemacherinnen und Filmemachern und die Vermittlung des künstlerischen Films an Kinder und Jugendliche sowie Maßnahmen zum Erhalt historisch bedeutenden Filmmaterials.
Ausgenommen von der Förderung ist die Filmproduktion. Diese erfolgt seitens der Film- und Medienstiftung NRW.
- Überregional herausragende Filmfestivals und Filmreihen
- Fachveranstaltungen und Projekte im Bereich des künstlerischen Films und des Dokumentarfilms
- Vorhaben zur Vermittlung des künstlerischen Films
- Projekte mit Modellcharakter
- Projekte zur Restaurierung und Sicherung historischen Filmmaterials
- Stipendien für Filmemacherinnen und Filmemacher
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Sonstige öffentliche Träger
- Einzelpersonen
- Vereine und Organisationen, sonstige private Träger
Antragsvordrucke für Projektförderungen sind bei den Bezirksregierungen oder über deren Internetseiten erhältlich. Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen für Projekte im darauffolgenden (Haushalts-)Jahr erfahren Sie ebenfalls von der zuständigen Bezirksregierung.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet eine vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft berufene Jury aus Filmfachleuten.
Film- und Kinokultur in Nordrhein-Westfalen Förderprogramm „Filmbildung und Kino“
Seit 2022 werden mit 250.000 Euro im Jahr Maßnahmen unterstützt, die dazu beitragen, die Film- und Kinokultur zu beleben und durch Bildung und Vermittlung neue Zielgruppen für die Vielfalt des künstlerischen Films zu erschließen. Das Programm richtet sich an Akteurinnen und Akteure der Filmbildung in Nordrhein-Westfalen, also an Filmvermittlerinnen und -vermittler, Filmschaffende und Kinobetreibende, an Bildungseinrichtungen und Eigeninitiativen.
Die inhaltliche Antragsberatung erfolgt durch das Netzwerk Filmkultur e.V.
Kontakt: filmbildung[at]filmkultur.nrw (filmbildung[at]filmkultur[dot]nrw) .
Die Fördergrundsätze "Filmbildung und Kino" zum Herunterladen:
Die wichtigsten Informationen Arbeitsstipendien Film
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft vergibt seit 2018 vier Arbeitsstipendien:
- Drei Stipendien für die Vorbereitung eines künstlerischen Spiel- oder Dokumentarfilms und
- ein Stipendium für die Entwicklung eines künstlerischen Dokumentarfilms für Kinder oder Jugendliche.
Ziel des Stipendiums ist es, den unformatierten und eigenwilligen (Umgang mit dem Medium) Film zu fördern.
Weiterhin wird jährlich die Vorbereitungs- und Recherchephase von vier künstlerischen Filmprojekten (fiktional, dokumentarisch, experimentell, hybrid) unterstützt werden. Eines der Stipendien wird thematisch für die Vorbereitung eines Dokumentarfilmvorhabens für Kinder und Jugendliche ausgeschrieben.
Das Stipendium soll einen Experimentierraum für neue künstlerische Methoden und Herangehensweisen schaffen. Es können Vorhaben beantragt werden, die einen Freiraum für die Entwicklung eines neuen Werkes brauchen. Sowohl ein konkretes Projekt als auch Fortbildungsbedarf oder Recherchearbeiten können Gründe für eine Bewerbung sein. In den Vorhaben dürfen dokumentarische und fiktionale Formen offen ausgelegt werden.
Filmemacherinnen und Filmemacher, die
- dem Land Nordrhein-Westfalen durch künstlerisches Schaffen, Wohnsitz oder durch thematischen Bezug des Vorhabens verbunden sind;
- sich im erkennbar professionellen Bereich der Filmproduktion bewegen.
Die Stipendien richten sich an Filmschaffende aller Altersgruppen. Studierende sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
Über die Bewerbungsfristen informiert das Filmbüro NW.
- Die (Gesamt-)Höhe des Stipendiums beträgt 9.900 Euro.
- Ausgezahlt wird in monatlichen Raten von 1.650 Euro.
Dauer des Stipendiums: 1. März bis 31. August (sechs Monate)
Bestandteile einer digital an das Filmbüro NW übersandten Bewerbung sind:
- ein ausgefülltes Bewerbungsformular,
- eine Arbeitsbiografie,
- Arbeitsproben (bitte Links, keine Hardware),
- ein Motivationsschreiben (nicht mehr als zwei DIN-A4-Seiten), in dem die Bewerberinnen und Bewerber skizzieren, was sie sich für die Zeit des Stipendiums vorgenommen haben.
- Für das Stipendium Kinder- oder Jugenddokumentarfilm bitten wir zudem kurz darzulegen, warum das Vorhaben speziell junge Zielgruppen adressiert,
- ein Nachweis über den Erwerb der Rechte an Stoff, Buch und Titel.
Bitte schicken Sie keine Originalunterlagen, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden!
Informationen zum Stipendium finden Sie unter: https://filmbuero-nw.de/stipendium/
Bewerbungen sind zu richten an: stipendium[at]filmbuero-nw.de (stipendium[at]filmbuero-nw[dot]de)
Über die Stipendienvergabe entscheiden nach Ablauf der Bewerbungsfrist zwei unabhängige Fachjurys. Die Besetzung der Jurys erfolgt in Kooperation von Filmbüro NW und DOXS RUHR. In die Jurys entsendet das Ministerium für Kultur und Wissenschaft je ein Mitglied.
Nach der Auswahl der Jury wird die Zusage vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) erteilt.
Das Filmbüro NW richtet als organisierende Stelle die Ausschreibung aus und koordiniert in Kooperation mit DOXS RUHR das gesamte Verfahren.
Kontakt für Anfragen und Bewerbungen: stipendium[at]filmbuero-nw.de (stipendium[at]filmbuero-nw[dot]de)
Weitere Informationen: https://filmbuero-nw.de/stipendium/
Anpassungen oder Veränderungen dieser Information bleiben vorbehalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sie haben Fragen? Ihr Kontakt im Ministerium
Annalena Collier
Tel.: 0211 896-4152
E-Mail: Annalena.Collier[at]mkw.nrw.de (Annalena[dot]Collier[at]mkw[dot]nrw[dot]de)- Ruth Schiffer
Tel.: 0211 896-4807
E-Mail: ruth.schiffer[at]mkw.nrw.de
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