Europäisches Kulturerbe-Siegel
EU-Projekt „Europäisches Kulturerbe-Siegel“ zeichnet europäische Kulturerbestätten aus Ministerium obliegt Vorprüfung der Antragsunterlagen auf Landesebene
Das „Europäische Kulturerbe-Siegel“ ist ein Projekt der Europäischen Union unter Beteiligung der Mehrheit der Mitgliedsstaaten, an dem Deutschland auf Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 09.02.2012 teilnimmt. Die Maßnahme verfolgt das Ziel, das Zugehörigkeitsgefühl zur Union zu stärken, den interkulturellen Dialog anzuregen, zur Aufwertung und größeren Ausstrahlung des Kulturerbes zu führen sowie die demokratischen Werte und Menschenrechte, die das Fundament der europäischen Integration bilden, zu fördern. Das Hauptaugenmerk liegt im Unterschied zu anderen Kulturerbe-Initiativen auf dem Beitrag der Bewerberstätten zur Geschichte und Kultur Europas (European significance) sowie einem konkreten Projekt im Bereich Bildung und Vermittlung. Mit „Stätten“ werden Denkmäler, natürliche Stätten, Unterwasser- und archäologische Stätten, Industriestätten, Stätten im städtischen Raum, Kulturlandschaften, Gedenkstätten, Kulturgüter und -gegenstände sowie mit einem Ort verbundenes immaterielles Kulturerbe, einschließlich zeitgenössischen Kulturerbes, bezeichnet.
Weiterführende Informationen, unter anderem zu den Kriterien, die eine Stätte für eine erfolgreiche Bewerbung erfüllen muss, den Bewerbungsunterlagen, Fristen und Terminen, enthalten die Dokumente im Downloadbereich.
Bewerbungs- und Vorauswahlverfahren in Deutschland
Unter Verwendung des einheitlichen EU-Bewerbungsformulars reichen interessierte Stätten ihre Bewerbungen in den jeweils zuständigen Ministerien bzw. Senatsverwaltungen ein. Stätten in Nordrhein-Westfalen wenden sich an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft, das die Vorprüfung der Anträge vornimmt und die Bewerbungsunterlagen an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz weiterleitet. Ein Expertengremium erarbeitet anschließend im Auftrag der Kultur-MK Empfehlungen, die dem KMK-Kulturausschuss zur Beratung vorgelegt werden. Die abschließende Entscheidung über die deutsche Vorauswahl trifft die Kultur-MK. Maximal zwei Vorschläge übermittelt der Staat pro Auswahlrunde durch die sogenannte nationale Koordinatorin nach Brüssel. Für die Bewerbung von transnationalen Stätten gelten abweichende Verfahrensregeln. Sie werden bei der Auswahl bevorzugt berücksichtigt, sofern alle Kriterien erfüllt
Auswahlverfahren auf Unionsebene
Auf Unionsebene bewertet eine europäische Jury aus unabhängigen Experten die Bewerbungen. Die Jury wählt pro Mitgliedsstaat höchstens eine Stätte aus und leitet die Empfehlungen der Europäischen Kommission in Berichtsform zu, woraufhin die Kommission die Stätten benennt, die mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichnet werden. Durch die Kommission werden das Europäische Parlament, der Rat und der Ausschuss der Regionen über die Vorauswahl der Staaten, den Jurybericht und die Zuerkennung des Siegels informiert.
EKS-Stätten in Nordrhein-Westfalen
Die Europäische Kommission hat die Rathäuser von Münster und Osnabrück im Jahr 2015 als „Stätten des Westfälischen Friedens“ mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichnet.
Münster Rathaus Friedenssaal © Bildarchiv Foto Marburg/Andreas Lechtape
Münster Rathaus EKS-Schild © Stadt Münster/Britta Roski
Sie haben Fragen? Ihr Kontakt im Ministerium
Claudia Determann Tel.: 0211/896-4449 E-Mail: claudia.determann [at] mkw.nrw.de (claudia[dot]determann[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
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