KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Ehrensold

Ein weißer Gang in der Kunstsammlung NRW, an der linken Seite steht eine verschlossene Truhe.

Ehrensold

Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund unterstützen unverschuldet in Not geratene Künstlerinnen und Künstler.

Lebensunterhalt sichern Hilfe für in Not geratene Kulturschaffende

Die Landesregierung unterstützt unverschuldet in Not geratene verdiente lebensältere Künstlerinnen und Künstler zur Sicherung ihres Lebensunterhalts mit einem Ehrensold. 

Deutsche Künstlerhilfe des Bundespräsidenten

Das Vorschlagsrecht gegenüber dem Bundespräsidialamt für die Unterstützung aus der Deutschen Künstlerhilfe liegt bei den Kultusministerien beziehungsweise Kultussenatorinnen und -senatoren der Länder für Schriftstellerinnen und Schriftsteller sowie Künstlerinnen und Künstler, die in dem betreffenden Land ihren Wohnsitz haben. 

Unterstützung Häufig gestellte Fragen und Antworten

Es werden regelmäßige Zahlungen für den Lebensunterhalt geleistet. In Einzelfällen können aufgrund einer besonderen Notlage Einmalzahlungen geleistet werden.

Unterstützt werden lebensältere Künstlerinnen und Künstler, die sich um Kunst und Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen verdient gemacht haben und in finanzielle Not geraten sind. Der Landesausschuss zur Durchführung der Deutschen Künstlerhilfe prüft, ob die künstlerische Qualität eine Aufnahme in den Ehrensold oder in die Deutsche Künstlerhilfe des Bundespräsidialamtes rechtfertigt und die finanzielle Bedürftigkeit nach den Festlegungen des Ausschusses gegeben ist.

Die Unterstützung kann durch eine Dauerförderung oder durch die Gewährung einer einmaligen Zahlung erfolgen. Bei einer Dauerförderung werden im Rahmen des nordrhein-westfälischen Ehrensoldes quartalsweise Zahlungen geleistet. Bei der Deutschen Künstlerhilfe, die über das Bundespräsidialamt in Berlin ausgezahlt wird, erfolgen die Zahlungen drei Mal pro Jahr. 

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Beizufügen sind Unterlagen zum Nachweis der künstlerischen Tätigkeit (z.B. Kataloge, Veröffentlichungen) und zur finanziellen Situation (Einkommensteuererklärung, Rentenbescheid etc.). Ausreichend sind Kopien, bitte keine Originalunterlagen vorlegen. Anträge können laufend und ohne Fristvorgaben gestellt werden. Unmittelbar an das Bundespräsidialamt gerichtete Anträge auf Unterstützung durch die Deutsche Künstlerhilfe werden den Ländern zur Prüfung übersandt.

Die Anträge zur Aufnahme in die Unterstützungsmaßnahmen werden durch den Landesausschuss zur Durchführung der Deutschen Künstlerhilfe, der mit externen Fachleuten aller Kunstsparten besetzt ist, beraten. Dieser Ausschuss tagt in der Regel zwei Mal im Jahr.

Sie haben Fragen? Ihr Kontakt im Ministerium

  • Claudia Liethen
    Tel.: 0211 896-4805
    E-Mail: claudia.liethen[at]mkw.nrw.de (claudia[dot]liethen[at]mkw[dot]nrw[dot]de)