Bundesförderprogramm „Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen in Deutschland“ (INK)
Gefördert werden können kulturelle Investitionen wie Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen an national bedeutsamen und das nationale Kulturerbe prägenden Kultureinrichtungen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige sowie staatliche und kommunale Einrichtungen. Besonders wünschenswert sind Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Bilanz und energetischen Sanierung. Der Bund finanziert grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Ko-Finanzierung erfolgt in der Regel durch das Land Nordrhein-Westfalen, sie ist jedoch auch durch Kommunen oder Dritte möglich. Für die Fördertranche 2024 werden bis zu 20 Mio. € an Bundesmitteln bereitgestellt. Die Fördervoraussetzungen können den Fördergrundsätzen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entnommen werden.
Die Auswahlentscheidung über die zu fördernden Projekte obliegt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und wird im April 2024 erwartet. Die Beantragung der Bundesförderung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung unter Verwendung des Bewerbungs-Maßnahmenbogens. Der Antrag für eine Förderung im Jahr 2024 ist bis spätestens Anfang Oktober 2023 bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung einzureichen, da die Vorprüfung und Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen bis zum 09.10.2023 von dort erfolgen muss. Mehrjährige Fördermaßnahmen - bis zu vier Jahren - sind grundsätzlich möglich.
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